Diese Frage wird hier keiner beantworten können da eine Übertragung landwirtschaftlicher Flächen nicht unbedingt eine Eigentumsübertragung nach sich zieht. Außerdem ist die Satzung der Jagdgenossenschaft unbekannt denn es ist nicht vorgeschrieben das der Kassenverwalter Mitglied der Jagdgenossenschaft sein muss.
Gruß Yogi