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Belastbarkeit von Rückewagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Jörg73 » Do Apr 05, 2018 22:28

Hallo, ich finde die Ladung jetzt nicht außergewöhnlich. Schätze, an Hand der Reifengröße, der Wagen liegt im Bereich von 12-16ton. In diesem Gewichtsbereich, wird man wohl mit Drulu auf vier Rädern unterwegs sein, also dürfte auch eine Geschwindigkeit von 40km/h legal zu machen sein. Ich hab meinen 16ton Stepa jedenfalls auf 40km/h zugelassen, die Kotflügel hab ich allerdings auch direkt wieder abgebaut, die würden die Arbeit im Wald sicher nicht lange überleben. Man müsste wissen, welche Länge auf dem Bild geladen ist aber ich schätze daß das irgend was zwischen 12 u. 14rm sind. Ich behaupte mal, daß die 8ton Rückewagen mit Auflaufbremse wesentlich öfters überladen sind als die größeren.
7.jpg
ca. 15rm geladen, offizielle Zuladung auf öffentlichen Strassen sind 12ton, zul. GG sind 16ton.
21.jpg
Man kann auch 16ton mit 115PS fahren.


Grüße aus der West-Pfalz Jörg
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon berlin3321 » Fr Apr 06, 2018 8:09

Moin....

Ich weiß schon worauf der Forstjunior hinaus will. Und es ist Sche**egal ob der Polizist mit einem 25 km/ h 40 fährt.

Man muß mal ganz klar sagen, verboten.

Hier gibt es auch so ein Unternehmen, habe ich schon mehrfach geschrieben: Ein Claas vorne dran, ein alter 3 Achs LKW Anhänger mit Druckluft, 25 km/ h Wiederholungskennzeichen und immer volle Kanne mit 50 durch die Dörfer. Ich möchte nicht wissen ob die Bremse nach X Jahren noch gerade zieht oder ob der Hänger bei einer Notbremsung über den Bürgersteig pfeffert oder in den Gegenverkehr ausbricht.

Ist mir aber letztendlich Rille, jeder muss selbst wissen was er macht. Ich muss es nicht akzeptieren und noch weniger verstehen.

Genausowenig muss ich nicht verstehen und akzeptieren das der Landwirt X sich einen Tieflader anschafft, damit mehr oder weniger regelmäßig einen Bagger von Y nach Z transportiert, dass Ganze mit 25 km/ h und Wiederholungskennzeichen.

Denn davor hängt eine Maschine mit 150 PS und 40 km/ h. Und die werden dann (vermutlich) auch gefahren wenn umgesetzt wird. Oder will mir hier einer erzählen das er auf gerader Strecke über 5 km Länge mit dem Gespann da mit 25 km/ h lang zuckelt?

Ich habe gestern übrigens auch wieder so ´n tolles Gespann gesehen. Vorn ein Schlüter, geschätzt ein 6 Zylinder ohne Kabine, schwarze Nr. Dahinter ein Drehschemelanhänger mit Grün, Wiederholungskennzeichen. Drauf hatte er Reifen, 4 Stück, 2 x Hintere, 2 x Vordere. Die Vorderen lagen auf den Hinteren drauf, Ladungssicherung? Null. Keine Gurte, rein garnichts.

Wie schnell er war weiß ich nicht, meine Partnerin fuhr und hat den sofort überholt. Aber wohl war mir bei der Sache nicht.

Edit: Und solange sich in den Köpfen der Fahrer, Unternehmer, Landwirten, unsw. nichts ändert, die sich der Verantwortung bei Geschwindigkeit und Ladungssicherung nicht bewußt sind, dies als Kavaliersdelikt angesehen wird, wird sich da auch nichts ändern.

Man muss mal ganz klar den Tatsachen ins Auge sehen. Diese Regelung 25 km/ h Wiederholungskennzeichen ist irgendwo 50 Jahre alt. Die Verkehrsdichte und die Geschwindigkeit vor 50 Jahren waren ganz anders, sowohl der PKW auf den Land- und Dorfstr. wie auch der Schlepper. Um 1960, 1965 gab es die ersten Schnellläufer mit 32 km/h.

Das kann man mit heute nicht vergleichen wo fast alle Schlepper mindestens 40 km/ h laufen und auch ganz andere Gewichte am Schlepper hängen.

MfG Berlin
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Obelix » Fr Apr 06, 2018 16:58

berlin3321 hat geschrieben: ... Und solange sich in den Köpfen der Fahrer, Unternehmer, Landwirten, unsw. nichts ändert, die sich der Verantwortung bei Geschwindigkeit und Ladungssicherung nicht bewußt sind, dies als Kavaliersdelikt angesehen wird, wird sich da auch nichts ändern. ...


Wenn's übertrieben wird und zu viele Unfälle passieren, dann ist auf einmal die schöne 25 km/h Regelung weg. Nur weil sich ein paar wenige "Dumm-Nasen" nicht anpassen konnten, müssen dann alle drunter leiden.

Treffen wird es hauptsächlich die Nebenerwerber und Hobbyland-/forstwirte, da die Vollerwerber heute in der Regel eh schon zugelassen haben.

Daher kann ich nur alle auffordern, sich an die 25 km/h Regelungen zu halten, damit sie nicht irgendwann wegen zunehmendem Missbrauch einkassiert wird.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon berlin3321 » Fr Apr 06, 2018 18:52

Joop. Ich sehe es genauso, Obelix.

Ich habe es noch vor Augen, dass Thema. Dolly für X Tausend € kaufen um Stroh mit ´nem Sattel zu fahren und überlegen den mit 25 km/ h Schild fahren.

Oder das Thema 40 km/ h Anhänger zurück rüsten auf 25 km/ h. Ich verstehe es nicht....

Letzten Sommer in M- V, ein Fendt 724 mit 3 Achser LKW Hänger, rappelvoll mit Getreide. Volles Rohr mit 45- 50 durch die Dörfer. Und logo, 25 km/ h Schild. Und nicht nur 1 Tour, nee, den habe ich mehrfach zur Abladestelle fahren sehen (haben dort gegessen und in Ruhe noch was im Biergarten getrunken).

MfG Berlin
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon harley2001 » Fr Apr 06, 2018 19:30

Berlin , du bist doch selbst Bauer ,wie du schreibst. Willst du mir erzählen, dass du an all deinen Anhängern ein 40 km Schild hast, alle zugelassen sind und du mit allen zum TüV fährst? Meine Güte, solang dir nix Schlimmeres passiert, alsdass einer mit 25 km Schild mit 40 an dir vorbei fährt, sei froh :roll:
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Obelix » Fr Apr 06, 2018 20:41

harley2001 hat geschrieben: ... Willst du mir erzählen, dass du an all deinen Anhängern ein 40 km Schild hast, alle zugelassen sind und du mit allen zum TüV fährst? ...


Das 40 km/h Schild kostet 5 €. Kein Grund für 25 km/h.
Zulassen, Steuer 0 €. Kein Grund für 25 km/h.
Versicherung 25 - 50 €. Kein wirklicher Grund für 25 km/h.
TÜV? Ja TÜV haben die meisten nicht. Schaffen die meisten mit 25 km/h Schild versehen 40 km/h- oder 80 km/h-Anhänger auch nicht (mit vertretbaren Aufwand). Und genau da liegt der Knackpunkt.
Da wird mit sehr schweren, nicht verkehrssicheren, heruntergesetzten Schnellläufern mit 25 km/h Schild mit 50 oder 60 km/h durch die Ortschaften geheizt. Das ist das Problem.

Wenn dann etwas unvorhergesehenes kommt, was macht denn dann der coole 16-jährige "handyphonierende" oder "whatsappende" oder "facebookende" Fahrer, wenn dass Zeug im letzten Augenblick nicht 100 %-tig bremst?
Zuletzt geändert von Obelix am Fr Apr 06, 2018 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon harley2001 » Fr Apr 06, 2018 20:48

Mit 40 km Schild musst du alle 2 Jahre zum TüV. Bremsen müssen geprüft werden usw. Jetzt sinds auf einmal nicht mehr 40 kmh, sondern 50 oder 60, oder vielleicht doch 80. Lasst mal die Kirche im Dorf.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Fuchse » Fr Apr 06, 2018 20:55

Sorry ovs nu vias


.
Zuletzt geändert von Fuchse am Fr Apr 06, 2018 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Robert
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Obelix » Fr Apr 06, 2018 20:57

harley2001 hat geschrieben:Mit 40 km Schild musst du alle 2 Jahre zum TüV. Bremsen müssen geprüft werden usw. ...

Was ist denn falsch, wenn bei einem 40 km/h Anhänger regelmäßig die Bremse geprüft wird?

harley2001 hat geschrieben: ... Jetzt sinds auf einmal nicht mehr 40 kmh, sondern 50 oder 60 ...

Natürlich laufen die 40 km/h Traktoren alle nur genau 40 km/h. Wo wohnst Du denn?

harley2001 hat geschrieben: ... Lasst mal die Kirche im Dorf.

Mir kann es egal sein, ob die 25 km/h-Regelung mal irgendwann fällt.
Diejenigen, die sie nutzen und weiter nutzen wollen, sollten alles dafür tun, dass sie erhalten bleiben kann.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon harley2001 » Fr Apr 06, 2018 21:14

Was daran falsch ist Obelix? Ich weiß nicht wieviel Anhänger , Traktoren usw du hast . Wir haben 4 Traktoren, ein Lkw mit denen man zum TüV muss einen auf 40 km zugelassen 18 to Hänger und zwei Pkw Anhänger . Das reicht mir grad. Muss ich nicht mit den anderen 6 Anhängern auch noch zum TüV. Man darf es einfach nicht übertreiben und ab und zu mal in den Rückspiegel schauen
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Fuchse » Fr Apr 06, 2018 22:37

Belastbarkeit hat nix mit Strassenfahrt beladen zu tun.

Wenn dir Rille ist Berlin, dann schreib nicht mehr 10 Beiträge!
Zuletzt geändert von Fuchse am Sa Apr 07, 2018 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Robert
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon berlin3321 » Sa Apr 07, 2018 4:24

Ist ja schön das Du jetzt bestimmst was sinnlos ist und was nicht. Bewirb´ Dich doch als Moderator, dann kannst Du ausfegen, Urlaub verhängen, etc.

Und genau wegen solchen Leuten mit dieser Einstellung in den Köpfen werden solche Themen diskutiert.

Was hat denn das Bild "Bergauf" mit den 25 km/ h zu tun? Irgendwann geht´s auch wieder Bergab. Und dann?

Ähmm.....was bedeutet denn übertreiben? Wo fängt bei dir übertreiben an, Harley? Bei 30, 32, 35, 40 km/ h? Und was bedeutet ab und zu in den Spiegel schauen? Wenn der Bullenpanzer dahinter her fährt schnell mal runter auf 30, auf 25? Danach wieder auf 40? Erklär´ mal.....

Es scheint ja so das sich einige hier ihre Regelungen und Gesetze selbst basteln oder so auslegen wie sie es gerade brauchen.

Und genau da sind wir wieder bei der Verantwortung die jeder Einzelne hat.

Zur Frage nach meinem Fuhrpark, Harley, der kleine Holder läuft 18 km/ h. Der Große 25 km/ h. Mehr hab´ ich nicht. Alles was da dran hängt läuft zu 100 % legal mit 25 km/ h Schild, die Ausnahme ist der PKW Anhänger des Nachbarn, der 1 oder 2 x im Jahr dran hängt.

Bevor weitere Anschuldigungen oder Fragen kommen, BG Nr und grüne Kennzeichen dran, Betrieb legal angemeldet und es werden die Einnahmen versteuert.

Aber zurück zum Thema. In der EX DDR gab´s weder die 25 km/ h Regelung noch Auflaufbremsen. Alle Anhänger waren zugelassen, versteuert und versichert, hatten Druckluftbremse, Ausnahme m. W. nach nur die Multicaranhänger., die jedoch z.T. mit Vierradbremse hydraulisch.

In unserer Ecke (hatte ich schon mal geschrieben) standen die Damen und Herren in Silber mal vor der Biogasanlage. Es wurde jede Menge still gelegt, es hagelte Anzeigen. 25 km/ h Schild und mit 40 und mehr Klamotten angeheizt gekommen. Unzureichende Führerscheine, techn. Mängel, etc.

Und ich meine, die Anzeigen gab es absolut zu Recht. Ich denke, bei ´ner Notbemsung und schief ziehender Bremse mit so ´nem Gespann wird einem schon richtig warm unterm Pony.

Letztendlich ist mir das aber absolut Rille wer was macht. Muss jeder selbst wissen und jeder ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich, muss mit den Konsequenzen leben wenn was schief geht.

Zum Schluß dann etwas Physik: Ein Schlepper steht bei 25 km/ h nach ca. 9 m. Verdoppelt sich die Geschwindigkeit vervierfacht sich der Bremsweg. Zieht man nun die höheren Verzögerungswerte der geforderten gesetzlichen Bremswerte ab, landet man bei ca. 7,5 m bei 25 km/ h, bei 40 km/ sind´s dann ca. 22m.

Quelle: http://440ejournals.uni-hohenheim.de/in ... le/289/239

MfG Berlin

Edit: Ergänzt
Zuletzt geändert von berlin3321 am Sa Apr 07, 2018 6:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon wastl90 » Sa Apr 07, 2018 6:50

Ich selbst finde die 25km/h Regelung relativ praktisch. Da wird dann eben der alte Kipper noch aufs Feld gestellt als Reserve oder zum Zwischenbunkern von Saatgut etc. Warum lässt du bei deinen 40km/h Anhängern keinen TÜV mehr machen? Das ist jetzt auch nicht besser als mit einen 25km/h Anhänger 40km/h zu fahren :shock: . Nur weil ein Gerät auf 25km/h zugelassen ist heißt es ja noch lange nicht, dass keine Bremse, Beleuchtung etc. geht. Das muss immer funktionieren, egal welches Schild hinten auf deinen Anhänger klebt!
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon berlin3321 » Sa Apr 07, 2018 7:15

Selbstverständlich ist die 25 km/ h Regelung nicht die schlechteste. Behauptet auch niemand.

Es geht klar um die Eigenverantwortung sich an die Gegebenheiten zu halten. Eine Bremse des 25 km/ h Anhängers ist den Geschwindigkeiten von 40 km/ h nicht gewachsen, weder dafür konstruiert noch darauf ausgelegt.

Hand auf´s Herz, wer weiß denn von seinen 25 km/ h Anhängern ob die Bremse wirklich gerade zieht, wer war damit schon mal auf dem Prüfstand?

Bei den Anhängern die TÜV brauchen wird zumindest alle 2 Jahre die Bremse auf gleichmäßige Wirkung geprüft und ich meine absolut zu Recht.

Wer mit Kosten argumentiert nach dem Motto, die 100 € pro Jahr spare ich (Versicherung und TÜV Gebühren) der macht Betriebswirtschaftlich eh´ was falsch.

Gleich kommt das Argument, mein Hänger hat Achsen mit 40 km/ h. Die Bremse ist dafür ausgelegt. Ich fahr´aber nur 3 x im Jahr damit, deshalb 25 km/ h.

Und nach 4 Jahren ist der ganze Mist festgegammelt und funktioniert nicht. Und nun? Pech für den der zu Schaden kommt weil am falschen Ende gespart wurde?

MfG Berlin
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon wastl90 » Sa Apr 07, 2018 8:07

Kauft man sich heute einen neuen Anhänger so ist der meist auch mit 40km/h + x Achsen ausgeliefert. Warten muss ich jeden Anhänger, egal ob zugelassen oder nicht. Du fährst doch selbst nicht zum TÜV?! WARUM? Bei unseren Anhängern wird beim TÜV lediglich die Bremskraft bei ca. 25 jm/h durch bremsen geprüft, bzw die Drucuftschläuche abgehängt und man muss mit dem Schlepper ziehen. Wie wird hier also ordentlich überprüft wie viel Bremskraft am einzelnen Rad ankommen? Auf Teer mit leeren Anhänger bremst doch wirklich jeder Anhänger genügend damit alle Reifen blockieren und sich nicht weiter drehen
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