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Belastbarkeit von Rückewagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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61 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon dappschaaf » Sa Apr 07, 2018 20:05

Hallo,

ich habe keine Schmerzen mit dem 25km/h Rückewagen mit 40km/h zu fahren wenn es die Umstände zulassen.
Ich wüßte aus dem Stegreif jetzt auch gar nicht was bei einem 40km/h Rüwa groß anders wäre :?: . Die Bremsen sind es bei meinem auf alle Fälle nicht. Auch nicht die Achse...

Gruß
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Forstjunior » Sa Apr 07, 2018 20:24

Der kleine Unterschied zum Auto ist nur, dass es beim zulassungsfreien Rw nicht um die blose Geschwimdigkeitsüberschreitung geht sondern um die daraus resultierende Zulassungspflicht des Fahrzeugs! Und wenn der Wagen dann mal im Visier ist ergeben sich schnell mal noch andere Dinge die evtl. Übersehen wurden...Da wird die Rechnung schnell mal grösser als sich so mancher hier denkt.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon dappschaaf » Sa Apr 07, 2018 20:32

Hallo,

weiß jemand was an den Rückewagen jeweils anders ist? 25km/h vs. 40km/h?
Von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich?

Gruß
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon dappschaaf » Sa Apr 07, 2018 20:34

Forstjunior hat geschrieben:Da wird die Rechnung schnell mal grösser als sich so mancher hier denkt.


Was gibt der Bußgeldkatalog her wenn man ein 25km/h Anhänger mit 40km/h nachweißlich bewegt?

Gruß
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Forstjunior » Sa Apr 07, 2018 20:38

70 Euro und 1 Punkt plus Gebühren und Auslagen.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon deutz450 » Sa Apr 07, 2018 20:47

dappschaaf hat geschrieben:Hallo,

weiß jemand was an den Rückewagen jeweils anders ist? 25km/h vs. 40km/h?
Von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich?


Jedenfalls muss die Bremse auf beide Achsen wirken und Radabdeckungen sind vorgeschrieben, meistens ist beim RW dann noch das zGG. auf der Strasse gegenüber der 25km/h Version reduziert, z.B. beim Forest Master RW14 nur noch 11t statt 14t möglich.
https://www.gert-unterreiner.de/fileadm ... 4_2017.pdf
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
Unterschätze nie einen Mann der einen Schritt zurück geht, es könnte sein dass er gerade Anlauf nimmt...
deutz450
 
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Jörg73 » Sa Apr 07, 2018 20:51

25km/h 》》》》der Wagen benötigt eine gebremste Achse.
40km/h 》》》》 der Wagen benötigt 2 gebremste Achsen und Kotflügel. Zumindest ist das bei einem Tandem Anhänger (Rückewagen) so, wie sich das bei einem Einachser verhält, weiß ich nicht.
Grüße aus der West-Pfalz

Jörg
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon berlin3321 » So Apr 08, 2018 4:18

Forstjunior hat geschrieben:70 Euro und 1 Punkt plus Gebühren und Auslagen.


Dazu kommt: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauch. Möglicherweise Versicherungsbetrug da der 25 km/ h Anhänger entweder über die Betriebshaftpflicht oder die Versicherung des Schleppers mit versichert ist.

ich habe keine Schmerzen mit dem 25km/h Rückewagen mit 40km/h zu fahren wenn es die Umstände zulassen.


Und solange sich diese Einstellung in den Köpfen nicht ändert bleibt es ein Kavaliersdelikt und die vorgen. Dinge sind Sche**egal.

MfG berlin
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Traktor Josef » So Apr 08, 2018 5:37

Servus,
Noch ein krasseres Beispiel: Paar Km von uns entfernt ne Biogasanlage, einer der Betreiber hat nen Unimog als Standardfahrzeug.
Gesehen hab ich den schon mit 70-80 Sachen auf der Hauptstraße mit einem 25kmh Güllefass, Ladewagen, Häckselwagen, uvm... :oops:
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Fürstenfeld » So Apr 08, 2018 8:07

Jetzt hau ich mal rein :evil:

'Gefühlte' 5 Antworten zum Thema.
4 Seiten Müll von Personen, welche bei uns “DIPFERLSCHEISSER“, (Entschuldigung) genannt werden !
Schönen Sonntag noch :lol:
Fürstenfeld
 
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon harley2001 » So Apr 08, 2018 8:35

Wie wirst du denn bei euch genannt? Dein Beitrag trägt aber mehr zum Ganzen bei. 80 Beiträge in 5 Jahren und sich über die Leute beschweren, die hier das Forum am Leben erhalten. :roll: Dann schreib mal was Sinnvolles.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Fürstenfeld » So Apr 08, 2018 9:53

hallo,
zum "eigentlichen" Thema kann ich hier nichts beitragen.
Jeder kann für sein Anliegen einen Thread erstellen und dort mit den Usern kommunizieren.
Aber regelmäßig ufern die gewünschten Themen in andere Bereiche aus.
mfg
Fürstenfeld
 
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Sternkeil » So Apr 08, 2018 10:10

Servus,

Also ich hab ja auch meinen Kranwagen zulassungsfrei LOF mit 25kmh und Betriebserlaubnis. Musste ja sein weil der Hersteller des Wagens bin ich.

So mein JD2140 Baujahr 1983 läuft 30( genau genommen 32) und ich fahre Vollgas!
So!

Warum?
Weil mich 5 kmh mehr nicht interessieren. Weil ich meinen Wagen kenne, er nur aus Neuteilen besteht, und die komponenten „brutal“ ausgelegt sind.

Also auf gut Deutsch: wenn ich den Wagen so voll knalle dass er sich verbiegen würde- dann brennt beim JD einfach die Fahrkupplung ab und das wars dann!!

So nun zu 25 kmh - 40 kmh zulassung

Bei meinem Wagen beträgt die achslast 8500kg bei 25 und stützlast 1600kg
Bei 40 wären es nur noch 7000 achslast und 1000kg stützlast plus Radsbdeckungen wären nötig.

Und zulassungsfrei geht dann nicht mehr!

Gruß Franky

Dessen Kranwagen leer mehr wiegt wie mancher 14 tonner RW ;-)
...nothing run's like a Deere...
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon steff-f » So Apr 08, 2018 15:46

Für alle Besitzer die nur den Führerschein der Klasse "L" besitzen ist fahren eines 25kmh Hängers mit 40kmh auch noch fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Ebenso wirds im Falle eines Unfall interessant, die Versicherung freut sich. Hier in der Gegend vor ein paar Jahren 50kmh Traktor mit 25KmH Anhänger. Es wurde sehr teuer am Ende und seitdem diesem Zwischenfall gibt es auf diesem Hof nur noch zugelassene Hänger.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon frafra » So Apr 08, 2018 16:12

mancher hersteller hat probleme mit den inneren büchsen am pendelbock der achsen
die wandern und der wagen wird dann andere x beinig

andere werden einfach nur gut beladen....


zum eingangsphoto,,,,,wenn ordentlich verzurrt sehe ich da keine probleme,sind ja sogar die originalrungen ohne verlängerungen...



deutschland is da sowieso anders als österreich ..aber mit den alten kisten die gerade noch über den tüv gebracht wurden dürft ihr dann zwei jahre fahren
so viel schrott ist in österreich nimmer auf den strassen!!


rückewagen ist eine seilwinde auf eigner achse :klug: :klug:
es gibt immer was zu tun , jabajaja........
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