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Belastbarkeit von Rückewagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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61 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon berlin3321 » Sa Apr 07, 2018 8:34

Gut. Ich war mit Anhängern noch nicht beim TÜV.

Wenn also 40 km/ h Achsen drin sind und 25 km/ h Schilder dran sind berechtigt das dazu 40 km/ h zu fahren? Interpretiere ich das richtig? Interessante Auslegung der Rechtslage.

Wartung hin oder her...

Aber wie schon mehrfach geschrieben, vom Prinzip her ist mir das Rille. Und damit bin ich hier raus.

MfG Berlin
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon harley2001 » Sa Apr 07, 2018 8:51

Du hast doch nicht mal einen 40 km Traktor oder Anhänger. Musst den ganzen Aufwand auch nicht betreiben. Müsstest du mit 4 Traktoren 6 oder mehr Anhängern usw zum TüV, möcht ich dich mal sehen. Und daraus folgere ich dann auch,dass du mit dem Auto dann auch nie die Höchstgeschwindigkeit mal um 5 oder 10 km überschreitest, wie zulässig.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon berlin3321 » Sa Apr 07, 2018 9:41

Mal ´ne doofe Frage, was hat bitte eine evtl. Geschwindigkeitsübertretung des PKW mit der mehr oder weniger gewollten Geschwindigkeitsübertretung eines Traktorengespann´s zu tun?

Eine Geschwindigkeitsübertretung von 25 auf 40 km/ h sind mal eben bummelig 60 %. Übertrete mal bei 50 die Geschwindigkeit um 60 %, dass sind m. W. nach 80. Da gehst Du aber locker etwas länger zu Fuß.

Aber war schon klar das dieses Argument (wieder) einmal herhalten muss. Äpfel mit Birnen vergleichen.

Und so nebenbei, wer 4 Schlepper und 6 Anhänger hat, der muss wohl in den sauren Apfel beißen und ggfs. 10 x zum TÜV fahren.

Übrigens, Harley, wer sich ´nen neuen Hänger kauft, den auf 25 km/ h laufen läßt aber dauernd mit volle Kanne 40 oder schneller unterwegs ist begeht eine Straftat.

Kennzeichenmißbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nennt man das.

Da Du aber nach meinem Fahrstil gefragt hast bekommst Du selbstverständlich eine Antwort.

Ich habe 15 Jahre bei einem überregional tätigem Pannendienst mit Hauptsitz in M gearbeitet. Dort unterschrieben, dass ich mich an die StVO zu halten habe.

Das zahlende Mitglied war verdammt wach. Schneller als Du gucken konntest hat der Kunde nach München geschrieben und gefragt ob die Vorschriften für den (Verein mit den 4 Buchstaben) nicht gelten und Du hattest die Beschwerde zu Hause und konntest ´ne Stellungnahme schreiben.

Braucht kein Mensch und spätestens nach der 3. hast Du gelernt langsam zu fahren und nur das was auf den Schildern steht, es sei denn man hat ein Schild wirklich mal übersehen.

Und ob Du´s glaubst oder nicht, ich halte mich noch immer dran. Bin der notorische Schleicher der andere behindert. Das heißt aber nicht das ich nicht mal ein Schild übersehe.

So, nun darfst du über mich herfallen und Fuchse gern die Löschung der sogn. sinnlosen Beiträge verlangen.

MfG Berlin
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon harley2001 » Sa Apr 07, 2018 10:13

Was das damit zu tun hat? Ganz einfach. Du bestehst hier darauf, dass sich jeder ganz genau an die Regeln zu halten hat, darum meine Frage, ob du das auch machst. So, gehen wir mal in der Zeit etwas zurück. Z.B in die siebziger und achtziger, da gab's noch keine 40 km Traktoren, aber 30 bis 32 sind die auch schon gelaufen. Mit nem mehr oder weniger schlechten Traktormeter. Das waren dann alles Straftäter. Dann kamen die 40 km Traktoren, die guten alten Krone Kipper sind aber einfach nicht kaputt zu kriegen, also muss ich die dann wohl auf 40 km zulassen und zum TüV fahren anstatt einfach etwas den Fuss vom Gas zu nehmen. Das meint ich übrigens mit nicht übertreiben. Und stell dir mal vor, die alten Anhänger haben nicht mal ne Rückfahrautomatik und ich alter Straftäter fahr doch tatsächlich als mit 4 Ster Holz durch die Gegend, ohne jedesmal die Auflaufbremse aufzumachen. Weil ich einfach Gefühl für die Maschine hab, die Bremswirkung vom Motor ausnutz und vorrausschauend fahr. Und jetzt kommt bestimmt gleich das Kind, das plötzlich auf die Straße rennt. Usw usw. Ist mir in 30 Jahren zum Glück noch nicht passiert. Akzeptieren wir einfach, dass nicht jeder so perfekt ist wie du, oder Andere hier. Mich wunderte, dass hier überhaupt noch Bilder gepostet werden.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Zement » Sa Apr 07, 2018 10:59

@Berlin
Rückewagen sind die allermeiste Zeit im Wald oder auf Feldwegen unterwegs . Wenn die auf die Straße unterwegs sind dann nur kurze Strecken oder gar leer und wer sagt denn das auch 40 Kmh gefahren wird ?
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon wastl90 » Sa Apr 07, 2018 11:43

berlin3321 hat geschrieben:Gut. Ich war mit Anhängern noch nicht beim TÜV.

Wenn also 40 km/ h Achsen drin sind und 25 km/ h Schilder dran sind berechtigt das dazu 40 km/ h zu fahren? Interpretiere ich das richtig? Interessante Auslegung der Rechtslage.

Wartung hin oder her...

Aber wie schon mehrfach geschrieben, vom Prinzip her ist mir das Rille. Und damit bin ich hier raus.

MfG Berlin


Ich kenne mich jetzt nicht damit aus was es für Folgen hat wenn dich die Polizei mit abgelaufenen TÜV erwischt. Ein zwei oder drei Monate sollten noch nicht das große Ding sein - aber mehrere Jahre?!
Warum beantwortest du nicht die Frage WARUM du nicht zum TÜV fährst wenn deine Anhänger sowieso technisch in Ordnung sind? Bei uns dauert der Anhänger Tüv keine 10 min! Einen nach den anderen Vorgefahren und fertig ist der Käse.

Ich sage nicht, dass eine bestimmte Achse auch dazu berechtigt damit schneller zu fahren. Du hast aber von der Verkehrssicherheit gesprochen. Der Achse wird es egal sein ob hinten ein 25km/h ODER 40km/h Schild hängt. Das war nur eine Aussage, dass pauschal alle 25km/h Anhänger lebensgefährlich sind.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon deutz450 » Sa Apr 07, 2018 12:33

Der Rückewagen wäre der letzte Anhänger den ich zulassen würde, mit Radabdeckung und dem ganzen Quatsch ist dass dann nur noch ein Poserobjekt, in den Wald kann man damit nicht mehr, ausser man baut den Kram jedesmal ab und wieder dran, macht doch kein Mensch. Ein Rückewagen läuft doch eh die meiste Zeit im Wald.
Diskutieren kann man bei Kippern, Ballenwagen usw. zumindest wenn man neu kauft, dennoch sind auch hier die regionalen Gegebenheiten zu beachten, meine Flächen sind alle hofnah, und die Strassen schmal und unübersichtlich, dahin brettern kann man da so oder so nicht.

Was mich aber aufregt: Was sollen die ganze Unterstellungen dass die Fzg. nicht verkehrssicher sein sollen nur weil sie zulassungsfrei geführt werden ? Meine Anhänger sind alle verkehrssicher und strassentauglich !

Und überhaupt, was geht die Leute der Dreck anderer an ? Kehrt doch vor eurer eigenen Haustür !
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
Unterschätze nie einen Mann der einen Schritt zurück geht, es könnte sein dass er gerade Anlauf nimmt...
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon gasgas » Sa Apr 07, 2018 12:33

Genau aus diesem Grund schreibe ich so gut wie nies mehr ins Forum,statt das sie jeder an schönen Bilder erfreut , und selber welche einstellt,wo es vielleicht mal etwas Prenzlig bzw. grenzwertig war, kommt immer irgendwo so ein obergescheiter alles Besserwieser daher,und macht den Beitrag runter.
Ich bin beruflich viel unterwegs, fahre (nicht rollen) auch leidenschaftlich Motorrad, also wenn immer alles 100% korekti sein muss auf der Welt, dann kann man sich ja eh gleich die Kugel geben, den dann macht das Leben keinen Spaß mehr.
Und jetzt werde ich den Hobel aus der Garage holen , und das erste mal heuer 20 Übertretungen zur Tankstelle meines Vertrauens machen, und zurück wahrscheinlich auch wieder. Man ist das geil :lol: :lol: 8)
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Forstjunior » Sa Apr 07, 2018 14:52

Also ich für meinen Teil meinte es nur gut und als hikfestellung. Kann auch jeder abwarten bis er das erste Mal erwischt wird und dann das grosse Hämmern beginnt. Weil zu zweifeln gibts da dann nichts.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Rohana » Sa Apr 07, 2018 15:14

gasgas hat geschrieben:Ich bin beruflich viel unterwegs, fahre (nicht rollen) auch leidenschaftlich Motorrad, also wenn immer alles 100% korekti sein muss auf der Welt, dann kann man sich ja eh gleich die Kugel geben, den dann macht das Leben keinen Spaß mehr.
Und jetzt werde ich den Hobel aus der Garage holen , und das erste mal heuer 20 Übertretungen zur Tankstelle meines Vertrauens machen, und zurück wahrscheinlich auch wieder. Man ist das geil :lol: :lol: 8)

Ich hab Spass, ich geb Gas... genauso siehts aus. StVO wurde nur erfunden um uns zu ärgern, nicht wahr?

... wenn jeder nur für sich selbst die Verantwortung hätte wär mir das herzlich egal, aber dem ist halt nicht so.
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon berlin3321 » Sa Apr 07, 2018 16:16

Wo, Wastl, habe ich was geschrieben? Ich fahre mit den Anhängern nicht zum TÜV?

Ich war mit einem Anhänger (außer PKW Anhänger, 500 kg ungebremst) nicht mit LoF Anhängern beim TÜV weil ich nicht brauche. Ich habe einen mit grünem Wiedeholungskennzeichen, völlig legal weil LoF.

Gibt mir bitte mal die Stelle die Du meinst als Zitat bitte. Ich beantworte Dir dann gern die Frage.

MfG Berlin

Und nochmal, wer was macht ist mir Rille. Muss jeder selber wissen. Ohne Harley persönlich beleidigen zu wollen, dass ist genau das Schema im Kopf das sich ändern muss. Ich fahre mit zulassungsfreien Anhängern 25 km/ h ein wenig schneller, merkt ja keiner. Machen die PKW Fahrer mit ihren Kisten ja auch.

Jeder, de ein Fzg führt hat eine Verantwortung. Es ist einigen (vielen?) anscheinend nicht klar das sie die Verantwortung ein wenig bis heftig verschieben wenn sie 60 % zu schnell sind. Das will aber niemand hören, Kavaliersdelikt halt.

Wir zahlen schon genug hat mir neulich ein Landwirt erklärt.

Wie schrieb Rohana sinngemäß? StVO, na und?

MfG Berlin
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Forstjunior » Sa Apr 07, 2018 16:35

Also ich für meinen Teil meinte es nur gut und als Hifestellung. Kann auch jeder abwarten bis er das erste Mal erwischt wird und dann das grosse Jammern beginnt. Weil zu zweifeln gibts da dann nichts. Aber wenn dies als Bekehrung gesehn wird Spar ich mir das in Zukunft.Frohes schaffen!
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon otchum » Sa Apr 07, 2018 17:18

Forstjunior hat geschrieben:Bedenklich ist eher noch die gefahrene Geschwindigkeit. Bist du wirklich mit 25 hinterhergezuckelt?


Soll er eine doppelte Linie überfahren?

Und zum Thema...ist ja kein Sägeholz. Mit dem Krempel wird der wohl nicht weit fahren. Also...machen lassen finde ich.
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon DST » Sa Apr 07, 2018 19:48

Interessant wie sich das Thema wieder verselbstständigt.

Dabei hat der TE nur ein (Stand)bild gepostet und eine subjektive Äußerung zur Geschwindigkeit gemacht, ohne eine Zahl zu definieren.

Wer wurde überhaupt schon mal wegen einer Geschwindigkeitsübertretung mit nem Schlepper verwarnt??

Mir wurde mal mit dem Pkw eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 100% unterstellt, auf der Bundesstraße, von zwei Beamten in nem Zivilfahrzeug.
Ich war alleine.
Rausgekommen ist gar nix!
Das Polizeifahrzeug hatte keinen geeichten Tacho.!

Und hier wird sich ins Höschen gemacht wegen 40 anstatt 25 km/h???

In D. gilt man solange als Unschuldig bis die Schuld ZWEIFELSFREI bewiesen ist!

Das optische ablesen eines ungeeichten Tacho's, dazu noch mit 10km/h Skalenteilung, ist kein Beweis.!

Darum jetzt mal ernsthaft:
WER ist schon mal mit'm Schlepper geblitzt oder gelasert worden?


Ach ja:
Ich oute mich auch öffentlich als Rückewagen- Raser.
Bin auch schon des öfteren volle Pulle gefahren.
Rechnerisch satte 12% Geschwindigkeitsüberschreitung.

Jetzt darf jeder selbst ausrechnen welche Höchstgeschwindigkeit mein Schlepper hat.

Viel Spaß dabei!.


Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Belastbarkeit von Rückewagen

Beitragvon Zement » Sa Apr 07, 2018 19:54

120 Kmh? :shock: :lol:
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https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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