§35 BauGB gibt eine Größenanpassung an die betrieblichen Verhältnisse her, müssen wir öfters Gutachen dazu beim VerwGericht machen. Schönes Thema.
Dann wird gestritten, ob man mit 15 ha Getreide einen eigenen Mähdrescher braucht.
Aktuelle Zeit: Sa Mai 04, 2024 4:12
Forstwirt92 hat geschrieben:Das alte abreissen wird wohl auch ned billig da hab ich keine erfahrung. Is halt 3m hoch gemauert und dann holzbau...tenne eben. Bestimmt das ganze gebäude so 12m hoch und betonziegel.
Da wenn ein bagger mal eine woche werkelt is doch alles platt und abgefahren oder? Hat aktuell 30x12
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