MF 2440 hat geschrieben:speedy2 hat geschrieben:@Andi,
auf deinem letzten bild bei deinem MF leuchten die Hauptlichter oben und unten gleichzeitig,
ist das in D erlaubt? bei uns in Ö nicht, entweder nur oben oder nur unten, außer im Kommunalbereich (Schneeschieben)
letztes WE habe ich mich bei meinem Steyr herum geärgert, da die Hauptlichter überhaupt nicht gingen --> Stecker abgebrannt
Nein das ist bei uns auch nicht erlaubt, bzw man darf die Arbeitslichter (Hier am Dach) nicht auf öffentlichen Straßen einschalten. Ich habe sie dann im Hof eingeschaltet, da man doch einiges mehr sieht.
Fendt hat wenn mich nicht alles täuscht am Dach noch Scheinwerfer die nicht als Arbeitsbeleuchtung eingetragen ist, die darf man schon auf der Straße benutzen, sonst weiß ich aber keinen Hersteller der das noch macht, ich bin auch froh darüber, wenn ich mir vorstellen müsste es käme mir mein Traktor auf der Straße entgegen, der die Dachscheinwerfer eingeschaltet hat mit dem grellen Xenonlicht, da würde ich auch für einen Moment nichts sehen, zum arbeiten im Wald aber ideal.
Naja.. sobald man eine Fronthydraulik (Frontlader?) hat muss man doch ein zweites Paar Scheinwerfer (Abblendbar) am Schlepper haben oder?
MfG
