Aktuelle Zeit: Do Feb 12, 2026 14:35
Cowboy74 hat geschrieben:Naja, auf Bundesstraßen gilt auch für die Landwirtschaft die 4m Höhe. Auch brauchst du für deinen Anhänger mit Auszug eine Ausnahmegenehmigung, da die 12m Länge des Einzelfahrzeuges überschritten wird.
Wielton schreibt ja selbst, Auszug nur für den innerbetrieblichen Verkehr zulässig.
... haben sie bei ihrer Veranstaltung auch von den immer wiederkehrenden "Personalproblemen" gesprochen?Gestern war das Eichiger Öko Expertenforum 2022,

Cowboy74 hat geschrieben:Naja, auf Bundesstraßen gilt auch für die Landwirtschaft die 4m Höhe. Auch brauchst du für deinen Anhänger mit Auszug eine Ausnahmegenehmigung, da die 12m Länge des Einzelfahrzeuges überschritten wird.
Wielton schreibt ja selbst, Auszug nur für den innerbetrieblichen Verkehr zulässig.
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