wie rechnest du dich, und die Parteien untereinander ab? Wärmemengenzähler oder pauschal durch 3? Bei einem selbstbewohnten Objekt mit nur einer Fremdpartei kannst du ohne Zähler abrechnen, aber ab 2Fremdparteien brauchst du Zähler bzw. müsstest du warm vermieten, bzw. brauchst du eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ob diese aber haltbar wäre, ist ohne Gewähr.
Hallo Holzjakl, Bisher habe ich gemäss dem Verhältnis der Wohnflächen abgerechnet, was bisher jeder Mieter akzeptiert hat. Da 2 der 3 Wohnungen am gleichen Heizungsstrang hängen kommt ein Wärmemengenzähler auf Durchfluss nicht in Frage. Das gleiche gilt für warmes Wasser. Gruss Stückholz