Ein Ladendiebstahl von Waren bis 25,00 Euro gilt als ein Diebstahl geringwertiger Sachen, der nur auf besonderen Strafantrag des Eigentümers verfolgt wird. [....] ...in Einzelfällen sogar noch Sachen im Wert von 30 oder 35 Euro als geringwertig bewertet wurden.
Quelle:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Diebsta ... 69169.html

Ich stell mich auch brav in die Ecke Herr Lehrer