Aktuelle Zeit: Do Nov 20, 2025 17:29
Moderator: Falke
Unimog 411 hat geschrieben:
Noch ein Hinweis:
die hier vorgestellten Minisattelzüge darf man nicht mit der alten Klasse 3 fahren, man muss den alten Führerschein umschreiben lassen. Ist nur eine Formsache aber wichtig zu wissen, fahrt man soetwas und hat nicht umgeschrieben auf BE ist es "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
Unimog 411 hat geschrieben:
Sattelzüge waren nur bis max. 7,5 t möglich (und die gab es wirklich), d.h. ein Minisattelzug von 8,75 t war und ist nicht mit der alten Klasse fahrbar.
Man muss also die alte Kl. 3 auf BE zwangsweise umschreiben lassen, um diese Minisattelzüge zu fahren.
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