@Paule1
Ich bin kein RA , kein Versicherungsvertreter und auch kein Verkehrsrechtexperte, möchte aber auf eine Sache hinweisen.
Pass auf das du nicht in einen Unfall verwickelt wirst! Ob als Schuldiger oder Geschädigter ist da fast egal.
Es besteht die Möglichkeit das du vorsätzlich! ein Fahrzeug bewegst das nicht der Strassenverkehrordnung entspricht. Die ABE ist also erloschen. Wenn du deswegen einen Unfall verursachst kann es sein, das sich die Haftpflichtversicherung des Traktors weigert den Schaden zu bezahlen, weil du mit Vorsatz gehandelt hast. Die Versicherungen zahlen normalerweise nur bei Fahrlässigkeit.
Und das man den Wohnwagen auch so anhängen kann, und man es vielleicht schon 100mal gemacht hat, Andere es auch so machen, heißt nicht das es erlaubt ist.