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Darf der Schornsteinfeger alles ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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61 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Beitragvon Karlo Viary2 » Fr Mär 13, 2009 8:42

Manche können sich aber auch stur stellen.
Die Sache mit dem SF ist nun mal Gesetz, wenn ihr es ändern wollt, dann engagiert euch!
Im übrigen finde ich nur eines beim SF unangenehm, die festgesetzten Gebühren!
Karlo Viary2
 
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Beitragvon SHierling » Fr Mär 13, 2009 8:54

Meini, Du verwechselst das Privatrecht mit der "öffentlichen Sicherheit"
Ein Schornsteinfeger ist nicht jemand wie ein Gerichtsvollzieher oder ähnliches, der sich um Deine persönlichen Animositäten kümmert, sondern der hat der Allgemeinheit gegenüber zu gewährleisten, daß Deine Hütte so sicher ist, daß sie weder Deine Nachbarn noch die Umwelt gefährdet.
Und deswegen hat er auch andere Rechte. Man braucht auch keinen "Vollstreckungsbeamten", um zB ein Auto stillzulegen!
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Beitragvon aldersbach » Fr Mär 13, 2009 16:12

SHierling hat geschrieben:
der Sf hat hier in Bayern zu Kontrollzwecken das Recht die Wohnung zu betreten.
Das hat er überall, und ist nicht nur sein Recht, sondern sogar seine Pflicht, er muß(!) sich nämliich über das Vorhandensein von evtl Feuerstellen informieren. Deswegen braucht er auch keinen Gerichtsbeschluß oder sonstwas dazu, sondern kann einfach und umgehend doe Polizei dazubitten.


Könntet Ihr dazu den Paragraphen benennen der das abdecken soll??
Ohne meine Zustimmung betritt weder der Kaminkehrer noch ein grünes Männchen mein Haus!
Das ist eines der wenigen Dinge die vom Grundgesetz abgesichert sind.
Der Kaminkehrer kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beschluß beantragen und kann dann ggf. wieder antraben aber dass wegen einem "Vorhandensein von evt. Feuerstellen" Gefahr im Verzug sein soll das wird kein grünes Männchen auf seine Kappe nehmen. Der wartet im Zweifelsfall schon einen richterlichen Beschluß ab.
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Beitragvon Miststreuer » Fr Mär 13, 2009 16:26

Das einig Wirksame was mir jetzt gerade einfällt wäre folgendes: Lass ihn beim nächsten Besuch nicht mehr aus den Augen und filme alles mit einer Kamera. Er wird erstens ziemlich dumm gucken, zweitens wird er vor der Kamera nichts unüberlegtes tun und drittens hast du alles auf Video.....Da kann er wohl nichts gegen machen!
www.nicht-klicken.de.vu
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Beitragvon 63holgi » Fr Mär 13, 2009 16:32

SHierling hat geschrieben: Man braucht auch keinen "Vollstreckungsbeamten", um zB ein Auto stillzulegen!


Äähhmm, wenn dein Auto Zwangsstillgelegt wird weil du die Steuern
nicht bezahlt hast, SIND das Vollstreckungsbeamte die dir die Plakette abkratzen.
Die kommen dann nämlich vom Finanzamt... ebenso wie Gerichtsvollzieher.
Aber auch ein Gerichtsvollzieher darf dein Haus ohne Vollstreckungsbefehl
nicht betreten.
Ich hab mal ´nen Mieter rausgeklagt, daher weiss ich das. Die wollten auch nicht aufmachen
im Angesicht der Möbelpacker und des Umzugswagens, da hat die gute Frau
die Sherriffs geholt
und die haben dann die Tür aufgemacht.

LG
Holgi
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Beitragvon SHierling » Fr Mär 13, 2009 16:35

Eben um Steuern / Geld gehts ja dabei NICHT, weder bei Öfen noch bei Autos, sondern - siehe oben -. um die öffentliche Sicherheit. Und der TÜV der mit einem Schornsteinfeger (= Ofen-TÜV) gleichzusetzen ist, besteht eben nicht aus Vollstreckungsbeamten.
Deine Mieter und Deine Kohle gehen die Öffentlichkeit einen Dreck an .- Dein Ofen (und Dein Auto) aber schon.

Und ich weiß das auch nicht "einfach so", sondern weil ich hier seit 4 Jahren einen gesperrten Schornstein habe. Trotz "Arsch in der Hose" UND Hunden ;)
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Beitragvon Lexi480 » Fr Mär 13, 2009 16:40

Also so langsam fängt das an mich auch zu interessieren.

Vorweg: ich habe ein gutes Verhältnis zu meiner Fegerin ( wahrlich ein heißer Feger), aber wo sind denn jetzt die Gesetzestexte, um das alles hier mal zu unterlegen?

Nach eigenen Recherchen konnte ich nirgends eine Aussage finden, nach der der Feger immer und überall Zugang hat - oder das er gar nach "Gefahr im Verzug" handeln darf. Selbst die Polizei muß schon wirklich fundierte Gründe haben, um nach Gefahr im Verzug zu handeln, da soll ein Kehrer das so mir nichts dir nichts können??

Mal Butter bei die Fische bitte.
Gruß

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Beitragvon SHierling » Fr Mär 13, 2009 17:21

Guckst du die jeweilige KÜO (Kehr- und Überwachungsordnung)
Klingt dann zB so:
§ 7 Pflichten der Eigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber

(1) Die Eigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber von Feuerstätten und Lüftungsanlagen haben sich auf die Kehrung, Überprüfung und Messung einzurichten, damit insbesondere Gefahren und Durchstaubungen vermieden werden.

(2) Die Eigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber haben zur gefahrlosen Ausübung der Schornsteinfegerarbeiten die Einrichtungen wie Ausstiegsöffnungen, Laufstege, Trittflächen, Leitern, ausreichende und geeignete Behälter zum Lagern von Verbrennungsrückständen in gebrauchsfähigem Zustand vorzuhalten. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass alle kehr-, überprüfungs- und messpflichtigen Anlagen einschließlich der Reinigungsverschlüsse und Messöffnungen am Tage der Kehrung, Überprüfung oder Messung ungehindert und unfallsicher zugänglich sind.


Zum Rest gibt es eine erkleckliche Menge Urteile.
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Beitragvon Lexi480 » Fr Mär 13, 2009 17:45

Ja, soweit bin ich auch, das sagt aber noch lange nicht aus, das der Schornsteinfeger bei Zuwiderhandlung nach Gefahr im Verzug handeln darf. Und genau darum geht es hier.

Das ich ihm Zugang gewähren muß ist klar, aber wie ist der offizielle Weg wenn ich das nicht tue - das bedueutet nämlich nicht automatisch, das GiV angewandt werden darf - bis dahin gibt es noch einige Zwischenschritte.

Und ich habe kein Urteil gefunden, wo GiV angewandt wurde - für ein Urteil bedarf es ja bekannterweise erstmal eines Richters, das hat dann mit GiV nix mehr zu tun.
Gruß

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Beitragvon SHierling » Fr Mär 13, 2009 18:25

Ich weiß gar nicht, womit Du dann da noch Probleme hast?
Ein nicht gekehrter Ofen, oder ein WOMÖGLICH (nach Verdacht) nicht angemeldeter solcher, oder eben ein womöglich (!) unsicherer Schornstein ist eine "Gefahr, öffentliche", die "vom Zustand einer Sache ausgeht" (eben genau wie beim Auto).
Die Abwehr solcher Gefahren obliegt "der Polizei und den Ordnungsbehörden", und das der Schornsteinfeger als Teil einer Ordnungsbehörde dafür zuständig ist, steht in seinen Aufgaben im Schornsteinfegergesetz, die Polizei ist nur in "Eilfällen" tätig.
Der Rest ist dann wieder Ländersache.
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Beitragvon Lexi480 » Fr Mär 13, 2009 19:23

SHierling hat geschrieben:Ich weiß gar nicht, womit Du dann da noch Probleme hast?


Mein Problem ist, das hier manch einer Glauben machen will, das ein Schornsteinfeger, sodenn er nicht eingelassen wird, bloß schnell die 110 anruft, die dann mit groß Getöse anrauscht und die Tür aufbricht.

So ist es eben nicht.

Die regelmässige Überprüfung der Feuerstellen ist alle fünf Jahre, ansonsten hat ein SF nichts, aber auch garnichts in irgendwelchen Privaträumen verloren, alleine schonmal überhaupt nicht.

Und sollte er den Verdacht auf eine illegale Feuerstelle haben, so muß er - sodenn er nicht freiwillig eingelassen wird, zunächst mal über einen richterlichen Beschluß Einlaß erwirken.

Gefahr im Verzug funktioniert beispielsweise nur dann, wenn die Hütte aus einer Öffnung, die nicht dem bekannten Schornstein entspricht, komische Rauchzeichen gibt nicht aber bloß wegen eines Stapels Brennholz vor der Tür.
Dann wäre aber wohl eher die Feuerwehr angesagt, denke ich.
Gruß

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Beitragvon mi » Fr Mär 13, 2009 19:28

Hallo SHierling,

bei einem unangemeldeten Kamin hast du noch lange keine Gefahr im Verzuge. Der SF kann dann zwar eine Gefahr begründen, braucht aber einen richterlichen Beschluss. Schau mal in unser Grundgesetz, Art. 13!

Ich kenne mich von berufswegen mit der Materie aus, der SF darf ohne deine Erlaubnis nicht in das haus, verweigerst du ihm den Zutritt, holt er einen richterlichen Beschluß. Dann bekommt er von der Polizei amtshilfe.

Kannst es mir gerne glauben!

Gruss, mi
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie
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Beitragvon SHierling » Fr Mär 13, 2009 19:40

Das brauch ich Dir nicht zu glauben, ich hab schriftlich, das in genau diesem Fall eine Klage auf Hausfriedensbruch (hier) nirgends angenommen wird, weil der Zutritt zur Gefahrenabwehr ("mögliches Betreiben eines nicht zugelassenen Kamins") stattgefunden hat. In meiner Abwesenheit, btw.
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Beitragvon def007 » Fr Mär 13, 2009 20:50

Mann o mann, zum Glück haben wir einen super Kaminkehrer.
Zweifellos haben Diese ziemlich weitreichende Befugnisse, gegen Die man nicht so ihne weiteres ankommt.
Sachbeschädigung und flegelhaftes Benehmen gehören aber zweifelsfrei nicht dazu.
Na ja trotz der "Allmacht" der Götter in schwarz könnte man natürlich schon das Eine oder Andere tun.
Einzelne Maßnahmen bringen wohl nix. Man wird schon mehreres gleichzeitig tun mussen. 8)
Zunächst mit Nachbarn kurzschließen.
Eine Interessengemeinschaft gründen. An die Öffentlichkeit gehen, was schon Einige gemacht haben und was zum Teil :wink: auch geholfen hat. Der Weg zu einem Abgeordneten hat auch schon so Manches grad bei Schornsteinfegern in's Rollen gebracht. :roll:
Und last but not least könnte man einem solchen Pfosten evtl. auch mal ein faules Ei in's Nest legen... :shock:
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Beitragvon heico » So Mär 15, 2009 14:23

Interessantes Thema. :D
Wir hatten seit Jahrzehnten immer SF die mit uns auskommen wollten.
Der Vorletzte war eine faule Gurke.
Und gerade als der da war wollte ich einen Kachelofen bauen.
Nach meiner mündlichen Nachfrage erhielt ich eine Antwort.
Es wäre besser wenn ich den Heizkörper vergrößern würde, statt Kachelofenbau.
Wenn ich einen Kachelofen bauen würde, dann würde er den stillegen,
weil das sowieso nur Fusch würde.
Um eine Beratung zu bekommen hatte ich dann versucht ihn anzurufen.
Der war nicht erreichbar.
In 3 Tagen hatte ich 50 Mal versucht zu verschiedenen Zeiten anzurufen.
Dann Versuch bei örtlichen Handwerkern was über den SF herauszubekommen.
Die waren alle der Meinung ich könnte mich ja mit ihm anlegen, sie müssten
jede Woche mit ihm zusammenarbeiten und hätten keine Lust sich anzulegen.
Nach der Unerreichbarkeit war das Maß voll und ich versuchte es mit
Innung, Ordnungsamt und Bezirksregierung.
Beim Ordnungsamt interessierte sich die zuständige Mitarbeiter für den Fall und ich solle mich wieder melden, wenn es Probleme gäbe.
Darauf hin meine Frage, ob es denn schon mehr Probleme gäbe.
Woraufhin die Mitarbeiterin mir keine Antwort geben durfte. :D

2 Jahre danach kam ein neuer SF mit dem wieder alles normal verläuft.

Der "Querulant" soll übrigens kein Beamter mehr sein und wieder "Karre schieben", worüber sich alle Einwohner der Gegend freuen.
Ja so gemein kann das Leben sein.
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