Manche können sich aber auch stur stellen.
Die Sache mit dem SF ist nun mal Gesetz, wenn ihr es ändern wollt, dann engagiert euch!
Im übrigen finde ich nur eines beim SF unangenehm, die festgesetzten Gebühren!
Aktuelle Zeit: Sa Okt 18, 2025 4:01
SHierling hat geschrieben:Das hat er überall, und ist nicht nur sein Recht, sondern sogar seine Pflicht, er muß(!) sich nämliich über das Vorhandensein von evtl Feuerstellen informieren. Deswegen braucht er auch keinen Gerichtsbeschluß oder sonstwas dazu, sondern kann einfach und umgehend doe Polizei dazubitten.der Sf hat hier in Bayern zu Kontrollzwecken das Recht die Wohnung zu betreten.
SHierling hat geschrieben: Man braucht auch keinen "Vollstreckungsbeamten", um zB ein Auto stillzulegen!
§ 7 Pflichten der Eigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber
(1) Die Eigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber von Feuerstätten und Lüftungsanlagen haben sich auf die Kehrung, Überprüfung und Messung einzurichten, damit insbesondere Gefahren und Durchstaubungen vermieden werden.
(2) Die Eigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber haben zur gefahrlosen Ausübung der Schornsteinfegerarbeiten die Einrichtungen wie Ausstiegsöffnungen, Laufstege, Trittflächen, Leitern, ausreichende und geeignete Behälter zum Lagern von Verbrennungsrückständen in gebrauchsfähigem Zustand vorzuhalten. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass alle kehr-, überprüfungs- und messpflichtigen Anlagen einschließlich der Reinigungsverschlüsse und Messöffnungen am Tage der Kehrung, Überprüfung oder Messung ungehindert und unfallsicher zugänglich sind.
SHierling hat geschrieben:Ich weiß gar nicht, womit Du dann da noch Probleme hast?
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