

Aktuelle Zeit: Sa Okt 18, 2025 4:01
SHierling hat geschrieben:Das brauch ich Dir nicht zu glauben, ich hab schriftlich, das in genau diesem Fall eine Klage auf Hausfriedensbruch (hier) nirgends angenommen wird, weil der Zutritt zur Gefahrenabwehr ("mögliches Betreiben eines nicht zugelassenen Kamins") stattgefunden hat. In meiner Abwesenheit, btw.
Karlo Viary2 hat geschrieben:Manche können sich aber auch stur stellen.
Die Sache mit dem SF ist nun mal Gesetz, wenn ihr es ändern wollt, dann engagiert euch!
Im übrigen finde ich nur eines beim SF unangenehm, die festgesetzten Gebühren!
country hat geschrieben:SHierling hat geschrieben:Das brauch ich Dir nicht zu glauben, ich hab schriftlich, das in genau diesem Fall eine Klage auf Hausfriedensbruch (hier) nirgends angenommen wird, weil der Zutritt zur Gefahrenabwehr ("mögliches Betreiben eines nicht zugelassenen Kamins") stattgefunden hat. In meiner Abwesenheit, btw.
nun würde mich interessieren, hat der sf etwas gefunden?
wie wurde er darauf aufmerksam? evtl qualm aus einem stillgelegten schornstein?
falls keine reellen gründe für die durchsuchung vorhanden waren, warum wird einer anzeige nicht stattgegeben? hast du es mal auf privater ebene mit einer klage probiert?
SHierling hat geschrieben:
Ich hatte dann zwischenzeitlich auch schon mal einen Kostenvoranschlag, den Kamin "fachgerecht instand setzen zu lassen", nämlich da Rohre einzuziehen. War alles paletti, von jemandem geplant, der solche Rohre schon in anderen Häusern eingezogen hat, aber: das bedarf ja der Genehmigung. Ich also (in Kenntnis meiner diplomatischen Fähigkeiten) gleich gesagt: IIICH frag den SF nicht, machen Sie mal, Sie wollen mir die Rohre ja auch verkaufen. Was war? Abgelehnt.
(KÜO BB)(4) Die Eigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber der Feuerstätten sind verpflichtet, vor der Änderung von Feuerstätten oder Schornsteinen oder vor dem Neu- oder Wiederanschluss von Feuerstätten an bestehende Hausschornsteine den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu unterrichten.
Das ist auch vorbei, Bekannter von mir hat Flächen im C-Gebiet, da dürfen die sogar hin, wenn er selber nicht hin darfcountry hat geschrieben:nichtmal die grünen dürfen einfach so privateigentum betreten. .
hans g hat geschrieben:tja brigitta---hättest den schwarzen mann mal aufn kaffe einladen und vielleicht für 5 minuten "ganz lieb"fragen sollen![]()
siehste--der geselle von meinem bekommt von mir immer brennholz zum nulltarif(muss er sich selbst schlagen) und ALLES IST GUT
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