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darf der verpächter das ?

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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49 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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darf der verpächter das ?

Beitragvon gerd gerdsen » Do Sep 06, 2007 10:16

hallo,
mal eine frage, darf der verpächter bei pachtende in den neuen pachtvertrag reinschreiben, dass bei pachtende die zahlungsansprüche ihm gehören ?
.... und falls man das nicht unterschreiben will den pachtvertrag nicht verlängern, bzw dann ohne za's an einen anderen verpachten ?
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Beitragvon automatix » Do Sep 06, 2007 10:19

reinschreiben dürfte er das sicher, aber im endeffekt ist es so, daß die za dir gehören und der verpächter drauf keinen anspruch hat - aber der weiß halt auch, daß seine flächen ohne za wenig wert sind und versucht halt so, an die zu kommen.
wie lange soll denn der neue vertrag laufen? za sind ja nur bis 2013 oder so gesichert....
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Beitragvon gerd gerdsen » Do Sep 06, 2007 11:39

endet dann wieder am 31.10.2013, eigentlich auch kein problem, pachtzins ist billig, die frage ist auch mehr prinzipiell gemeint, sollte mir etwas in der zeit zustoßen gehören die za's ihm, suche einen aufhänger um das zu umgehen .
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Beitragvon nordizicke » Do Sep 06, 2007 11:41

wäre ja mal interessant zu wissen ,was in einen pachtvertrag reingehört, welche rechte pflichten beiderseits bestehen etc.
gibt ja nette Gesetzestexte dazu, aber die muss man erstmal verstehen :roll:
moin moin
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Beitragvon automatix » Do Sep 06, 2007 12:48

ich geh jetzt mal davon aus, daß du die flächen schon länger hast und die zahlungsansprüch von daher dir gehören, von daher dürfte es rechtlich selbst bei der klausel im vertrag eher unwahrscheinlich sein, daß der anspruch auf die za hat.
Ich würd mich da mal informieren, ob die Klausel wirklich funktioniert, ich glaubs nämlich nicht - dann kannst unterschreiben ohne großen Zirkus.
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Beitragvon gerd gerdsen » Do Sep 06, 2007 13:42

grade den bauernverband gefragt, läuft der vertrag bis mind. 2013 kann ich die za's / ausser den bips, ruhig übertragen, die haben nach 2013 keinen wert, allerdings sollte ich mir die jetzt auch vergüten lassen, z.b. in form eines pachtzinsnachlasses
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Beitragvon euro » Do Sep 06, 2007 13:54

Dir ist schon klar dass die ZA auch Prämien beinhalten die absolut nix mit den betreffenden Flächen zu tun hatten ( Milchprämie, Bullenprämie, Mutterkuhprämie etc.)
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Beitragvon H.B. » Do Sep 06, 2007 15:15

Nach 2013 haben die BiP´s keinen Wert mehr, die Zahlungsansprüche bleiben nach derzeitigem Kenntnisstand erhalten, Grünland- und Ackerzahlungsansprüche sollen im Wert angeglichen werden.


Meiner persönlichen Meinung nach, wird bei der Halbzeitbewertung (2009) die Sache eher beschleunigt. Ich denke die Acker-ZA´s werden den Grünland-ZA´s angeglichen, nicht umgekehrt. Aber lassen wir uns überraschen.
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Re: darf der verpächter das ?

Beitragvon bona terra » Do Sep 06, 2007 22:17

[quote="gerd gerdsen"]hallo,
mal eine frage, darf der verpächter bei pachtende in den neuen pachtvertrag reinschreiben, dass bei pachtende die zahlungsansprüche ihm gehören ?
.... und falls man das nicht unterschreiben will den pachtvertrag nicht verlängern, bzw dann ohne za's an einen anderen verpachten ?[/quote]

Warum sollte er das nicht dürfen? Er ist schließlich Eigentümer des Ackers. Ob Du´s unterschreibst ist wieder eine andere Frage. Kommt immer auf Bodenart, Lage, Größe und Preis und Wettbewerber ums Pachtland an.
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Beitragvon tiger12 » Fr Sep 07, 2007 16:54

Mir ist schon klar, dass es rechtlich anders aussieht, aber moralisch ist es ein Unding und Diebstahl, wenn der Pächter Zahlungsansprüche, die ausschließlich an den Boden gebunden sind, bei Pachtablauf behalten will.

So jemand bekommt von mir die Quittung: Er darf noch zwei, drei Jahre weiterwirtschaften, währenddessen verlieren seine ZAs laufend an Wert. Dann fliegt er raus und ich kauf mir billig neue ZAs. Und bei künftigen Verpachtungen weiß ich, wer das Land nicht bekommt... und nicht nur ich

So seh ich das
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Beitragvon bauerstaats » Fr Sep 07, 2007 16:58

tiger12 hat geschrieben:Mir ist schon klar, dass es rechtlich anders aussieht, aber moralisch ist es ein Unding und Diebstahl, wenn der Pächter Zahlungsansprüche, die ausschließlich an den Boden gebunden sind, bei Pachtablauf behalten will.


Wieso das denn ??? Will der Verpächter jetzt Geld dafür das er nichts auf seinen Flächen gemacht hat ???
Bin wie ich bin ....
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Beitragvon tiger12 » Fr Sep 07, 2007 17:09

Also bei mir ist das so: Ich habe früher Land verpachtet weil ich studiert hab usw. Aber schon seit 17 Jahren bin ich wieder auf dem Betrieb und wäre seitdem bestens in der Lage, alle meine Flächen sebst zu bewirtschaften. Die - viehstarken - Pächter tun aber so, als ob ich einen Mordanschlag plane. wenn ich eine Kündigung auch nur andenke. Also hab ich nur das nötigste Land, das selbst unbedingt brauche gekündigt und auch bei Aufkommen der ZAs stillgehalten.

Sollte ich einmal anders darüber denken und mein Land wiederhaben wollen, erwarte ich selbstverständlich die Übertragung der ZAs - alles andere wäre moralisch nicht vertretbar

Einverstanden??
tiger12
 
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Beitragvon automatix » Fr Sep 07, 2007 17:32

tiger12 hat geschrieben:Also bei mir ist das so: Ich habe früher Land verpachtet weil ich studiert hab usw. Aber schon seit 17 Jahren bin ich wieder auf dem Betrieb und wäre seitdem bestens in der Lage, alle meine Flächen sebst zu bewirtschaften. Die - viehstarken - Pächter tun aber so, als ob ich einen Mordanschlag plane. wenn ich eine Kündigung auch nur andenke. Also hab ich nur das nötigste Land, das selbst unbedingt brauche gekündigt und auch bei Aufkommen der ZAs stillgehalten.

Sollte ich einmal anders darüber denken und mein Land wiederhaben wollen, erwarte ich selbstverständlich die Übertragung der ZAs - alles andere wäre moralisch nicht vertretbar

Einverstanden??


nein - denn die absicht war nunmal, daß die za den bewirtschaftern gehören sollen und nicht den grundeigentümern.
und das du nicht gekündigt hast, obwohl du die flächen selber hättest brauchen können ist natürlich nett, aber scheinbar war auch die pacht so gut, daß du es nicht nötig hattest....
denn die viehstarken pächter haben ja eventuell auch noch nicht zu wenig bip, den sie dir dann mitschenken müßten, da die za ja nicht teilbar sind.

zumindest den bip (wenn vorhanden) müßtest du den pächter ablösen, wenn du deren za haben willst.
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Beitragvon bona terra » Fr Sep 07, 2007 17:43

Hallo Tiger,

hier meint jeder, er hätte Recht oder Moral, am besten sogar beides auf seiner Seite. Ein schwieriges Problem. Obwohl die Preise für ZA ja nun auch nicht wieder so hoch sind.

Lösungsvorschlag: Pachtvertrag verlängern, Preis für ZA einvernehmlich mit einpreisen. So habs zumindest ich gemacht: Pachtvertrag auf zehn Jahre verlängert, guten Pachtpreis angesetzt, pro Jahr 50,00 €/ha abgezogen und dem Verpächter bei Pachtrückgabe die ZA eingeräumt.
Alles war in Butter.

War vor einem halben Jahr. Meine Pachtpreise sind mittlerweile wohl schon ein Schnäppchen.
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Beitragvon gerd gerdsen » Fr Sep 07, 2007 17:48

ich glaube das ist schon durch alle instanzen geklagt, die sache ist rechtlich eindeutig, die za's gehören dem pächter . bei neupachtverträgen kann man aber als klausel mitreinschreiben das am schluss mitgegebene za's wieder zurück gegeben bzw an den neuen pächter übergeben werden , da viele verpächter garkeine betriebsnummer beim alr haben, daher garkeine zahlungsansprüche übertragen kriegen können .
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