Moin,
dafür gibt es in Deutschland andere, komische Rechtsvorschriften.
Z.B. darf man sein Eigentum nicht mit dem Schießeisen verteidigen.
Man muss sich beklauen lassen, und darf es hinterher der Polizei melden.
(Da steht in HH gerade einer vor Gericht, der diesen Grundsatz missachtet hat,
und einen Einbrecher in seinem Haus erschossen hat.)
Z.B. darf man einen Einbrecher nicht fesseln, und per Schubkarre zur nächsten Polizeidienststelle
fahren. Dann wird man verurteilt wegen Verstoß gegen die Menschenwürde.
Z.B. haftet man als Grundeigentümer, wenn ein Dieb auf dem eigenen Grundstück in einen
nicht abgedeckten Abwasserschacht fällt. Erforderlichenfalls mus man ihm Rente
bis zum Lebensende zahlen. Das wäre ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.
So ein Dieb muss sich auf einen sicheren Fluchtweg verlassen können.
Olli