edit, im alten HIAP (Hessen) war ich drin und bin aus genau dem Grund raus.
Aktuelle Zeit: Do Feb 12, 2026 5:59
wauzzz hat geschrieben:Todde hat geschrieben:Was ist davon zu halten,
Blühstreifen als Beispiel werden nicht Jahr für Jahr an den geeignesten Stellen angelegt werden, sondern müssen wohl rotieren.
Das rechnet sich kostentechnisch nicht, denn das Saatgut ist einfach nur gewaltig teuer! Wenn man das Saatgut bereits hat, was soll denn damit machen?
MfG Sven/wauzzz
Wini hat geschrieben:So wie es ausschaut wurden im bayrischen iBalis neue Nutzungscodes für ÖVF-FLächen eingeführt.
Eine entsprechende Codierung verhindert möglicherweise die Grünlandumwandlung bei AUM-Maßnahmen.
Statt 591 "Ackerland aus der Erzeugung" mit Status AL/GL könnte man doch bspw. auch Code 062 "Brache" AL nehmen.
Wini hat geschrieben:So wie es ausschaut wurden im bayrischen iBalis neue Nutzungscodes für ÖVF-FLächen eingeführt.
Eine entsprechende Codierung verhindert möglicherweise die Grünlandumwandlung bei AUM-Maßnahmen.
Statt 591 "Ackerland aus der Erzeugung" mit Status AL/GL könnte man doch bspw. auch Code 062 "Brache" AL nehmen.

Tinyburli hat geschrieben:Ich denke wenn im Vertrag steht, die Flächen behalten nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes ihren Ackerstatus, dann gehe ich davon aus, daß das auch so ist. Verträge sind einzuhalten. Wenn da im Nachhinein geändert werden soll, ist das nicht mit dem Vertrauensschutz vereinbar.

Tinyburli hat geschrieben:ist das nicht mit dem Vertrauensschutz vereinbar.
MF 5465 hat geschrieben:Man sollte erst mal kucken, wer den Artikel verfasst hat.
Tinyburli hat geschrieben:Ich denke wenn im Vertrag steht, die Flächen behalten nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes ihren Ackerstatus, dann gehe ich davon aus, daß das auch so ist. Verträge sind einzuhalten. Wenn da im Nachhinein geändert werden soll, ist das nicht mit dem Vertrauensschutz vereinbar.
Wini hat geschrieben:Zum Thema nochmal: in der blauen Anleitung zum Ausfüllen des MFAs ist wörtlich im Kapitel 6 Status Grünland 2015 zu lesen:
Im Rahmen von AUM stillgelegte Ackerflächen(NC560) bleiben ebenfalls Ackerland.
Der 5-Jahreszeitraum zur DG-Entstehung beginnt erst nach Ablauf des AUM-Verpflichtungszeitraumes.
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