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Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Max M » Sa Mär 28, 2015 7:52

:? die feinen Unterschiede bei der Definition haben Methode. Das stiftet Verwirrung! Am Ende solls ja wieder mehr grünland werden....

edit, im alten HIAP (Hessen) war ich drin und bin aus genau dem Grund raus.
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
Benjamin Franklin
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon MF 5465 » Sa Mär 28, 2015 13:18

Man sollte erst mal kucken, wer den Artikel verfasst hat.
Ich habe im Amt angerufen-die wussten von nix.
Sollte das doch noch geändert werden, brauchen die sich nicht wundern, wenn keiner mehr kulap beantragt.

:prost:
Sepp
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Todde » Sa Mär 28, 2015 13:28

wauzzz hat geschrieben:
Todde hat geschrieben:Was ist davon zu halten,
Blühstreifen als Beispiel werden nicht Jahr für Jahr an den geeignesten Stellen angelegt werden, sondern müssen wohl rotieren.

Das rechnet sich kostentechnisch nicht, denn das Saatgut ist einfach nur gewaltig teuer! Wenn man das Saatgut bereits hat, was soll denn damit machen?
MfG Sven/wauzzz


Im Sommer in die Gründüngung schmeißen.

Wenn es so bleibt werde ich aus den AUM aussteigen, Rotation bei Blühstreifen kommt bei mir nicht in Frage, das hab ich 2 Jahre mal gemacht, die Melde ist auf den ehemlaigen Streifen heute noch ein massives Problem.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Todde » Sa Mär 28, 2015 13:35

Wini hat geschrieben:So wie es ausschaut wurden im bayrischen iBalis neue Nutzungscodes für ÖVF-FLächen eingeführt.
Eine entsprechende Codierung verhindert möglicherweise die Grünlandumwandlung bei AUM-Maßnahmen.

Statt 591 "Ackerland aus der Erzeugung" mit Status AL/GL könnte man doch bspw. auch Code 062 "Brache" AL nehmen.


Das war alles vor dem aktuellen Urteil, jetzt sieht die Lage für AUM wohl anders aus.
So wie es aussieht will die EU zwangsweise die Beihilfen nutzen, damit landwirtschaftliche Flächen aus zu Naturschutz oder Unland wird, ohne das dafür in Zukunft jemand aufkommen muss.
Hab schon so eine Naturschutzfläche, 10 Jahre gab es Geld... heute kann ich da nicht mal mehr Heu von runter holen, Pferdeleute wollen die auch nicht pachten, da gehen nicht mal mehr die Rehe drauf äsen. Abgaben darf ich aber trotzdem für die Fläche überall abführen... Also zahle ich für den den "Naturschutz" und sonst niemand.

Auf solche Spielchen lasse ich mich nicht mehr ein.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon CarpeDiem » Sa Mär 28, 2015 15:47

Diese Befürchtung hatte ich eigentlich schon in der Vergangenheit. Offiziell wurde zwar immer vollmundig erklärt, das eine Umweltmassnahme nicht den Status der Flächen verändern würde. Aber wie man sieht Pustekuchen. Aus diesem Grunde Finger weg, vom sog. Vertragsnaturschutz!!!
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Tinyburli » Sa Mär 28, 2015 17:01

Ich denke wenn im Vertrag steht, die Flächen behalten nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes ihren Ackerstatus, dann gehe ich davon aus, daß das auch so ist. Verträge sind einzuhalten. Wenn da im Nachhinein geändert werden soll, ist das nicht mit dem Vertrauensschutz vereinbar.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon ropa_eurotiger » Sa Mär 28, 2015 18:34

Servus,

war heute auf ner Veranstaltung zum Mehrfachantrag (Bayern).

Zum Thema:

Wini hat geschrieben:So wie es ausschaut wurden im bayrischen iBalis neue Nutzungscodes für ÖVF-FLächen eingeführt.
Eine entsprechende Codierung verhindert möglicherweise die Grünlandumwandlung bei AUM-Maßnahmen.

Statt 591 "Ackerland aus der Erzeugung" mit Status AL/GL könnte man doch bspw. auch Code 062 "Brache" AL nehmen.


wurde gesagt, dass dies so möglich ist. Allerdings wird einem Betrieb, der keine ÖVFs ausweisen bzw bereitstellen muss (Betrieb unter 15ha Ackerfläche) geraten, den Acker mit Codierung 591 umzubrechen, falls eine Umwandlung in Dauergrünland droht. Hintergrund ist, dass ein Betrieb mit weniger als 15ha Ackerfläche FREIWILLIG keine ÖVFs kann/darf. n8
Und ganz wichtig: Es wurde immer wieder "laut Stand heute" erwähnt.

Solche Vorgaben oder Regelungen zeigen mir, dass es bei der ganzen Agrar-Reform nicht wirklich um das geht, wofür es den Leuten "verkauft" wird. Das "Verkaufen" meine ich wörtlich.
Es bestätigt mich in meinem Denken, dass auf die ganzen EU-Bürokraten kein Verlass ist, und es schon gar nichts "geschenkt" gibt, was manche immer wieder meinen. Höhere Ausgleichszahlungen werden sich - meiner Meinung nach - im Nachhinein oft "teuer erkauft".
Fazit für mich:

AUMs und VNP sind tabu :!: :klug:

Bleibt außerdem zu Wünschen, dass die Ausgleichszahlungen dermaßen runtergefahren werden damit sich die Antragstellung erübrigt. :prost:
MfG ropa_eurotiger

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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon ropa_eurotiger » Sa Mär 28, 2015 18:43

Tinyburli hat geschrieben:Ich denke wenn im Vertrag steht, die Flächen behalten nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes ihren Ackerstatus, dann gehe ich davon aus, daß das auch so ist. Verträge sind einzuhalten. Wenn da im Nachhinein geändert werden soll, ist das nicht mit dem Vertrauensschutz vereinbar.


Klingt logisch Deine Meinung. Nur hier greift ein Urteil vom EU-Gerichtshof, soweit ich informiert bin.
D.h., es kann in einem Vertrag viel drinstehen, wenn ein Gericht "Nein" zu der Klausel bzw Abmachung oder Vertrag sagt, dann schauts schlecht aus. :regen:
MfG ropa_eurotiger

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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon stamo » Sa Mär 28, 2015 19:08

Mal andersrum gedacht, wenn aus Blühstreifen Grünland wird, kann dann aus Grünland nicht auch Blühstreifen werden?
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon CarpeDiem » Sa Mär 28, 2015 20:20

Tinyburli hat geschrieben:ist das nicht mit dem Vertrauensschutz vereinbar.

Schön wäre es, aber du scheinst weder die EU noch die nachgeordnete deutsche Bürokratie, mit ihrem vorauseilenden Gehorsam zu kennen.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon fendt311lsa » So Mär 29, 2015 10:24

MF 5465 hat geschrieben:Man sollte erst mal kucken, wer den Artikel verfasst hat.


Die ursprüngliche Meldung wurde vom Generalsekratär des DBV herausgegeben:

http://www.bauernverband.de/eu-regelung ... -landwirte

Ich denke also schon, dass das entsprechend brisant ist.

Von der EU-Kommission gibt es hier wohl noch keine offizielle Stellungnahme.
Bis es soweit ist und das zu den Ämtern vor Ort durchdringt, wird sicher noch einige Zeit vergehen.

Gut möglich also, dass das bis zum Endtermin für den Mehrfachantrag noch nicht geklärt ist!
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon MF 5465 » So Mär 29, 2015 11:01

Danke!

:prost:
Sepp
Wenn mir Tetris eines gelehrt hat, dann, dass sich Probleme aufstapeln und Erfolge verschwinden.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon julius » So Mär 29, 2015 16:18

Tinyburli hat geschrieben:Ich denke wenn im Vertrag steht, die Flächen behalten nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes ihren Ackerstatus, dann gehe ich davon aus, daß das auch so ist. Verträge sind einzuhalten. Wenn da im Nachhinein geändert werden soll, ist das nicht mit dem Vertrauensschutz vereinbar.



Da muss man unterscheiden zwischen EU Recht, Länderrecht und deutsches Recht. Wenn nur eine dieser 3 Behörden den Dauergrünlandstatus feststellt oder ändert, nützt es nichts wenn man nach den anderen Behörden oder laut eines Vertrages doch noch umbrechen könnte.

Als Beispiel : Man konnte in B.W laut EU noch bis 2014 Dauergrünland umbrechen, es wurde aber seit 2011 auf Länderebene in B.W. von den Grünen kurzerhand verboten. Sowas ähnliches könnte auch bei dem GL und DGL Status blühen wenn da unterschiedliche Gesetze beschlossen werden.
Theoretisch könnte morgen beschlossen werden das alles Grünland ab sofort nicht mehr umgebrochen werden darf, aufgrund zum Beispiel des Grundwasserschutzes oder einer neuen Düngeverordnung. Sowas ist zwar unwarscheinlich weil es an Enteignung grenzt, aber ich würde selbst das in Zukunft nicht mehr ausschliessen. Eigentum verpflichtet - zum Wohl der Allgemeinheit das steht schon im Grundgesetz.
Ich hab alles was möglich war von den eigenen Flächen umgebrochen und dort Ackerfrüchte angebaut. Dauergrünland und Grünland steht bei mir vermehrt auf Pachtflächen die ich als Dauergrünland gepachtet habe, da ich in Zukunft mit Verschärfungen rechne und neue Gesetze werden vorab nicht angekündigt sondern sofort beschlossen. Das hat die Vergangenheit mehrfach gezeigt.
Wird per Umweltgesetz Grünland in Dauergrünland festgesetzt, kommt man da nicht mehr raus. Dann ist auch völlig egal was in einem Programm nach Ablauf des Verpflichtungszeitraum drinsteht.
Es geht nicht nur um CC oder Greening Auflagen der EU sondern um Bestrafungen aufgrund eines nationalen Gesetzesverstoßes.
Ich kann mir deshalb gut vorstellen das sie eines Tages per nationales Gesetz Grünland zu Dauergrünland mit Umbruchverbot umwandeln werden.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Wini » So Mär 29, 2015 17:14

Zum Thema nochmal: in der blauen Anleitung zum Ausfüllen des MFAs ist wörtlich im Kapitel 6 Status Grünland 2015 zu lesen:

Im Rahmen von AUM stillgelegte Ackerflächen(NC560) bleiben ebenfalls Ackerland.
Der 5-Jahreszeitraum zur DG-Entstehung beginnt erst nach Ablauf des AUM-Verpflichtungszeitraumes.

Ich habe bspw. eine KULAP-Blühfläche B48 in der Feldflur auf einem seit Jahren stillgelegten Acker heuer neu beantragt.
Ich gehe davon aus, daß ich dieses Feld nach Ablauf des 5-jährigen Verpflichtungszeitraumes wieder in Ackerland umwandeln kann.
Für andere Stillegungsflächen muß man dann halt vermutlich einen fliegenden Wechsel innerhalb des 5-Jahres-Zeitraumes
durchführen, um die Umwanldung in Grünland zu verhindern.


Die Info von Ropa Eurotiger ist natürlich sehr traurig für den Berufsstand:
Allerdings wird einem Betrieb, der keine ÖVFs ausweisen bzw bereitstellen muss (Betrieb unter 15ha Ackerfläche) geraten, den Acker mit Codierung 591
umzubrechen, falls eine Umwandlung in Dauergrünland droht. Hintergrund ist, dass ein Betrieb mit weniger als 15ha Ackerfläche FREIWILLIG keine ÖVFs kann/darf.

Hier im fränkischen Raum sind viele Kleinbetriebe betroffen, die schlechte Stücke in der Vergangenheit einfach stillgelegt haben.
Das Pflügen dieser oftmals ökologisch wertvollen Flächen ist meiner Ansicht nach ein "Greening-Unsinn".
Das wäre doch eigentlich eine Aufgabe für die Berufsvertretung und Landw. Politik, diese Auswüchse zu verhindern.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Todde » So Mär 29, 2015 17:38

Wini hat geschrieben:Zum Thema nochmal: in der blauen Anleitung zum Ausfüllen des MFAs ist wörtlich im Kapitel 6 Status Grünland 2015 zu lesen:

Im Rahmen von AUM stillgelegte Ackerflächen(NC560) bleiben ebenfalls Ackerland.
Der 5-Jahreszeitraum zur DG-Entstehung beginnt erst nach Ablauf des AUM-Verpflichtungszeitraumes.


Es steht ja jedem zu, weiterhin daran zu glauben.
Mit dem neuem Urteil würde ich mich da nicht drauf verlassen, vor allem weil alles was da drin steht ohne dem neuen Urteil entstanden ist.
Seit letzter Woche ist die Lage eine andere.
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