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Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon fendt311lsa » Do Mär 26, 2015 16:36

Laut dieser Meldung sollen nun auch Agrarumweltmaßnahmen mit Grünlandstatus belegt werden und dann nach entsprechender Nutzung zu Dauergrünland werden!

http://www.topagrar.com/news/Home-top-N ... 39574.html

Was ist davon zu halten?

Hat hier jemand genauere Informationen?
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Buer » Do Mär 26, 2015 16:46

Wie diese ideologisch verblendeten selbstherrlichen Sesselpupser mit unserem Eigentum umgehen, ist unglaublich. Hier wird aus meiner Sicht nicht mehr Recht gesprochen, sondern Recht gebrochen!

Wir sollten Griechenland meinetwegen in der EU lassen - aber endlich selbst austreten!
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Todde » Do Mär 26, 2015 17:05

Was ist davon zu halten,
Blühstreifen als Beispiel werden nicht Jahr für Jahr an den geeignesten Stellen angelegt werden, sondern müssen wohl rotieren.
Das bedeutet auch wesentlich mehr Pflanzenschutzeinsatz, denn meist saaten in den Blühstreifen viele Unkräuter mit aus, stört eigentlich nicht sonderlich beim jährlichen anlegen der Blühstreifen. Da das nun so nicht mehr geht wird man die ehemaligen Blühstreifen mit viel Aufwand unkrautfrei in den nächsten Jahren halten müssen.

Ich werde mit der Beratung überlegen auf Blühstreifen zu verzichten, denn rotierend macht das keinen Sinn.

Vermutlich soll damit der zukünftige Ausstieg aus den AUM geschaffen werden, denn nach 5 Jahren kommt man da ja dann nicht mehr raus, also braucht niemand mehr dafür zu zahlen.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon wauzzz » Do Mär 26, 2015 19:54

Na dann, prost Mahlzeit. Ist das schon irgendwo festgeschrieben oder nur Stimmungsmache gegen AUM-Programme? Ich bin für solche Programme, aber nicht für die Hintenrum-Enteignung....
Kann man 4Jahre hintereinander 1-jährigen Blühstreifen machen ohne zwischendurch umzubrechen?
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Fr Mär 27, 2015 11:50

Habe eine Feldgrasfläche, die dieses Jahr Dauergrünland werden würde, hatte schon überlegt als Notmaßnahme Hafer zu drillen, aber laut Aussage LWK Niedersachsen kann die Fläche ganz normal als Brache (Code 209) deklariert werden und behält Ackerstatus und wird als Greeningfläche anerkannt. Nur wenn ich sie nochmal als Feldgras nutzen möchte, muss ich vorher ein Jahr eine Ackerfrucht ausdrillen um den Status zu erhalten.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Raider » Fr Mär 27, 2015 12:00

Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Habe eine Feldgrasfläche, die dieses Jahr Dauergrünland werden würde, hatte schon überlegt als Notmaßnahme Hafer zu drillen, aber laut Aussage LWK Niedersachsen kann die Fläche ganz normal als Brache (Code 209) deklariert werden und behält Ackerstatus und wird als Greeningfläche anerkannt. Nur wenn ich sie nochmal als Feldgras nutzen möchte, muss ich vorher ein Jahr eine Ackerfrucht ausdrillen um den Status zu erhalten.


Code 209 kennen ich nicht. Soweit ich weiß, unterbricht eine "normale" Stillegung den 5-Jahreszeitraum NICHT sondern nur eine ÖVF-Stillegung. Und auch da wird der 5-Jahreszeitraum nur UNTERBROCHEN. Also wenn Du jetzt 2 Jahre ÖVF-Stillegung machst und dann danach wieder Ackerfutter oder Kleegras, oä. machst entseht dann doch wieder Grünland.

Aufgrund der aktuellen Diskussion und den Erfahrungen aus den letzten Jahre würde ich mich auf überhaupt keine Diskussionen einlassen. Pflug dran, das Ding rum fahren und irgend etwas anderes rein säen.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Fr Mär 27, 2015 12:02

Das wird ja immer schöner...
Wenn das wirklich der Fall sein soll, dann steige ich vorzeitig aus den AUM aus und mach die beiden Randstreifen wieder zu Acker.

Das mit dem GL und DG Status bei Greening Brache, dass im Jahre mit Greening Brache kein DG entsteht, das glaub ich persönlich mittlerweile auch nicht mehr. Da geh ich auf Nummer sicher und mach dort heuer Mais, auch wenn es nicht optimal ist auf dieser relativ schlechten Fläche.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon NobbyNobbs » Fr Mär 27, 2015 12:03

Für mich steht inzwischen fest: Alle Fördermaßnahmen, die sich nicht klar auf Ackerland beziehen (in meinem Fall das hessische "Vielfältige Fruchtfolge" C.1.) werde ich jetzt im Antrag nicht beantragen, daher: Keinen Auszahlungsantrag stellen. Gründlandextensivierung, Sonderleistungen auf Grünland, Blühstreifen hatte ich alles vor und beantragt bzw. auch bewilligt bekommen... können sie sich IN DEN ARSCH stecken. Hier wird guter Wille mit den Füßen getreten. Ich mache für diesen Ökoterrorismus GAR NICHTS mehr. Mittlerweile habe ich derart die Schnauze voll, dass ich, WO ES NUR GEHT, genau das mache was sie nicht wollen.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon julius » Fr Mär 27, 2015 13:36

NobbyNobbs hat geschrieben:Für mich steht inzwischen fest: Alle Fördermaßnahmen, die sich nicht klar auf Ackerland beziehen (in meinem Fall das hessische "Vielfältige Fruchtfolge" C.1.) werde ich jetzt im Antrag nicht beantragen, daher: Keinen Auszahlungsantrag stellen. Gründlandextensivierung, Sonderleistungen auf Grünland, Blühstreifen hatte ich alles vor und beantragt bzw. auch bewilligt bekommen... können sie sich IN DEN ARSCH stecken. Hier wird guter Wille mit den Füßen getreten. Ich mache für diesen Ökoterrorismus GAR NICHTS mehr. Mittlerweile habe ich derart die Schnauze voll, dass ich, WO ES NUR GEHT, genau das mache was sie nicht wollen.


Vieleicht wollen die Urheber dieser Programme auch Fallen stellen um wieder etwas Dauergrünland herzustellen.

Außer der Betriebsprämie hab ich keine Programme/Förderungen mehr am laufen. Früher hatte ich beim Grünland/ Kleegras noch das ein oder andere Programm aber damals gabs noch kein Umbruchverbot.
Heute müßte ich bei jedem Programm intensiv nachforschen ob nach Ablauf auch wirklich kein DGL entsteht und was denn genau alles eingehalten werden muss.
Man kann sich auch nicht mehr auf mündliche Aussagen über die Verträge verlassen da die beratenden Personen in den Ämtern oft überfordert sind und selber nicht mehr in dem Dschungel durchblicken, was mich nicht verwundert.
Und diese Ackerprogramme wie vielfältige Fruchtfolge usw. sinds doch wegen der paar Euro auch nicht wert das man seine Fruchtfolgen über mehrere Jahre starr nach irgendwelchen Vorschriften ausrichtet. Denn was der Markt für Ware verlangt und die Preise kann man nicht über mehrere Jahre voraussehen.
Und jedes zusätzliche Programm erhöht die Gefahr einer ausgiebigen CC Kontrolle, und wenn die Kontrolleure erstmal anrücken finden die meist auch irgendwas um die Prämie um ein paar % zu kürzen.

Und was noch passieren könnte : Das Umbruchverbot könnte plötzlich vorübergehend aufgehoben werden da die 5 % Hürde wieder unterschritten wurde. Wer dann diverse GL Programme 5 Jahre am laufen hat kann auf die Schnelle nichts umbrechen.
julius
 
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon wauzzz » Fr Mär 27, 2015 14:07

Todde hat geschrieben:Was ist davon zu halten,
Blühstreifen als Beispiel werden nicht Jahr für Jahr an den geeignesten Stellen angelegt werden, sondern müssen wohl rotieren.

Das rechnet sich kostentechnisch nicht, denn das Saatgut ist einfach nur gewaltig teuer! Wenn man das Saatgut bereits hat, was soll denn damit machen?
MfG Sven/wauzzz
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Fr Mär 27, 2015 14:30

Raider hat geschrieben:
Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Habe eine Feldgrasfläche, die dieses Jahr Dauergrünland werden würde, hatte schon überlegt als Notmaßnahme Hafer zu drillen, aber laut Aussage LWK Niedersachsen kann die Fläche ganz normal als Brache (Code 209) deklariert werden und behält Ackerstatus und wird als Greeningfläche anerkannt. Nur wenn ich sie nochmal als Feldgras nutzen möchte, muss ich vorher ein Jahr eine Ackerfrucht ausdrillen um den Status zu erhalten.


Code 209 kennen ich nicht. Soweit ich weiß, unterbricht eine "normale" Stillegung den 5-Jahreszeitraum NICHT sondern nur eine ÖVF-Stillegung. Und auch da wird der 5-Jahreszeitraum nur UNTERBROCHEN. Also wenn Du jetzt 2 Jahre ÖVF-Stillegung machst und dann danach wieder Ackerfutter oder Kleegras, oä. machst entseht dann doch wieder Grünland.

Aufgrund der aktuellen Diskussion und den Erfahrungen aus den letzten Jahre würde ich mich auf überhaupt keine Diskussionen einlassen. Pflug dran, das Ding rum fahren und irgend etwas anderes rein säen.


Entschuldige, der Code ist 591. Und ja wie gesagt, wenn man wieder Ackerfutter machen will, muss man erst ein Jahr eine Ackerfrucht anbauen. Habe mir jedenfalls schonmal Andy 2015 runtergeladen und will mal schauen ob das wirklich alles so geht wie gesagt wurde :mrgreen:
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon fendt311lsa » Fr Mär 27, 2015 17:23

Dass der Code 591 genauso wie ein Wechsel des Ackerfuttercodes die Dauergrünlandentstehung nicht (mehr) verhindert, war ja bereits bekannt. (Urteil des EuGH vom 02.10.2014 - C-47/13)

Die aktuelle Auslegung der EU-Kommission, dass nun eben auch Flächen aus Agrarumweltmaßnahmen betroffen sein sollen, ist aber schon nochmal eine ganz neue Dimension. Und wenn sich das so bewahrheiten sollte, dann ist das ein massiver Vertrauensbruch.

Problematisch sehe ich auch, dass der Mehrfachantrag vor der Türe steht und bis dahin doch Rechtssicherheit herrschen sollte.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Wini » Fr Mär 27, 2015 21:37

So wie es ausschaut wurden im bayrischen iBalis neue Nutzungscodes für ÖVF-FLächen eingeführt.
Eine entsprechende Codierung verhindert möglicherweise die Grünlandumwandlung bei AUM-Maßnahmen.

Statt 591 "Ackerland aus der Erzeugung" mit Status AL/GL könnte man doch bspw. auch Code 062 "Brache" AL nehmen.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Max M » Fr Mär 27, 2015 21:45

Raider hat geschrieben: Soweit ich weiß, unterbricht eine "normale" Stillegung den 5-Jahreszeitraum NICHT sondern nur eine ÖVF-Stillegung. Und auch da wird der 5-Jahreszeitraum nur UNTERBROCHEN. Also wenn Du jetzt 2 Jahre ÖVF-Stillegung machst und dann danach wieder Ackerfutter oder Kleegras, oä. machst entseht dann doch wieder Grünland.


amtliche Aussage dazu:

Dauergrünland, welches ab 2015 neu entsteht ist jedoch im Greening besser gestellt,
Im Falle eines vorgesehenen Umbruchs ist zwar eine Genehmigung erforderlich, aber sofern keine weiteren Rechtsvorschriften dagegen sprechen bzw. die Flächen außerhalb des FFH Gebietes liegen, ist kein gleichwertiger Ersatz erforderlich.

Aufgrund der aktuellen Diskussion und den Erfahrungen aus den letzten Jahre würde ich mich auf überhaupt keine Diskussionen einlassen. Pflug dran, das Ding rum fahren und irgend etwas anderes rein säen.

auch dazu eine amtliche Aussage:

Dies ist heute Stand der Dinge und gilt maximal solange, bis es wieder geändert wird!
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
Benjamin Franklin
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Mär 27, 2015 21:52

Dauergrünland, welches ab 2015 neu entsteht ist jedoch im Greening besser gestellt,
Im Falle eines vorgesehenen Umbruchs ist zwar eine Genehmigung erforderlich, aber sofern keine weiteren Rechtsvorschriften dagegen sprechen bzw. die Flächen außerhalb des FFH Gebietes liegen, ist kein gleichwertiger Ersatz erforderlich.


Na da hat man mir heute quasi genau das Gegenteil gesagt, dass es noch ganz schlimm wird die nächsten Jahre mit dem Dauergrünland (zB geteilte Schläge auf denen Kleegras abwechselnd steht) können ganz schnell schmale Dauergrünlandstreifen entstehen die zum Problem werden.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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