Gesetzlich verankert sind die bei mir mit Sicherheit nicht. In NRW ist das eine freiwillige AUM die durch spezielle Förderung natürlich honoriert wird. Aber das aus ursprünglichen Ackerflächen plötzlich Dauergrünland wird das grenzt meiner Meinung nach schon an Enteignung. Mag sein das sich im Einzelfall das Ackern auf solchen Streifen nicht lohnt wegen schlechtem Boden oder anderen Faktoren. Ich kann dir aber versichern das das bei mir nicht der Fall ist.
Limo hat geschrieben:Mag sein das sich im Einzelfall das Ackern auf solchen Streifen nicht lohnt wegen schlechtem Boden oder anderen Faktoren
Selbst in so einer Konstellation ist es ein Unding. Wenn ich solche Flächen hernehme für Greening oder AUM ist es doch mein gutes Recht, oder? Sonst könnte ja auch gleich im Vorfeld festgelegt werden, wo ich wie zu greenen habe. Und da hat keiner nachher drüber zu entscheiden, daß das nun leider Dauergrünland ist. Da geht mir der Hut hoch! Dann wäre nämlich die Ackerfläche futsch und es müssen wieder zusätzliche Flächen fürs Greening geschaffen werden.