Wini hat geschrieben:...Ich habe bspw. eine KULAP-Blühfläche B48 in der Feldflur auf einem seit Jahren stillgelegten Acker heuer neu beantragt.
Ich gehe davon aus, daß ich dieses Feld nach Ablauf des 5-jährigen Verpflichtungszeitraumes wieder in Ackerland umwandeln kann.
Wini, dann hoffe ich mal für Dich, dass Du "die Rechnung nicht ohne den Wirt machst"
Ich glaub denen gar nix mehr
Anderes Beispiel:
Kumpel hat vor ein paar Wochen eine nasse Stelle in seinem Acker gepflügt. Ratz-fatz kam ein Brief von der Unteren Naturschutzbehörde, er hat ein Biotop zerstört.
Kumpel hat dann mit dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde gesprochen.
Raus kam, dass weder Eigentümer, LWA noch mein Kumpel als Pächter des Feldstückes wussten, dass in dem Feldstück ein Biotop sei, und zwar seit 4 Jahren. Auch im FNN der letzten Mehrfachanträge war bzgl Biotop nix ausgewiesen.
Mein Kumpel als junger gut ausgebildeter Landwirt ist verantwortlich was er pflügt und muss sich SELBER schlau machen, ob sich da ein Biotop im Acker befindet, so die Aussage von der Unteren Naturschutzbehörde.
Fazit: Wiederansaat der Fläche und 3% Prämienkürzung für 2015.


