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Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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49 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon ropa_eurotiger » So Mär 29, 2015 17:55

Wini hat geschrieben:...Ich habe bspw. eine KULAP-Blühfläche B48 in der Feldflur auf einem seit Jahren stillgelegten Acker heuer neu beantragt.
Ich gehe davon aus, daß ich dieses Feld nach Ablauf des 5-jährigen Verpflichtungszeitraumes wieder in Ackerland umwandeln kann.


Wini, dann hoffe ich mal für Dich, dass Du "die Rechnung nicht ohne den Wirt machst" :!:
Ich glaub denen gar nix mehr :!:

Anderes Beispiel:

Kumpel hat vor ein paar Wochen eine nasse Stelle in seinem Acker gepflügt. Ratz-fatz kam ein Brief von der Unteren Naturschutzbehörde, er hat ein Biotop zerstört.
Kumpel hat dann mit dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde gesprochen.
Raus kam, dass weder Eigentümer, LWA noch mein Kumpel als Pächter des Feldstückes wussten, dass in dem Feldstück ein Biotop sei, und zwar seit 4 Jahren. Auch im FNN der letzten Mehrfachanträge war bzgl Biotop nix ausgewiesen.
Mein Kumpel als junger gut ausgebildeter Landwirt ist verantwortlich was er pflügt und muss sich SELBER schlau machen, ob sich da ein Biotop im Acker befindet, so die Aussage von der Unteren Naturschutzbehörde. :klug: n8

Fazit: Wiederansaat der Fläche und 3% Prämienkürzung für 2015.
MfG ropa_eurotiger

Keiner stirbt als Jungfrau, denn das Leben fickt jeden !!!

Manche haben einen Horizont mit dem Radius r=0 und das nennen sie dann ihren Standpunkt !
[17:59:03] ladyesprit: das ist hier keine vagina
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Todde » So Mär 29, 2015 18:41

Seine AUM Fläche bleibt ja auch 5 Jahre Acker, so lange läuft die Maßnahme, danach darf er aber nicht mehr drauf ackern ;)
Also schon mal Schafe für extensives Grünlandstreifen ins Auge fassen und auch zeitig den wolssicheren Zaun beantragen :wink:
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
##
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Bei 15 ha hat man verloren

Beitragvon adefrankl » So Mär 29, 2015 20:50

ropa_eurotiger hat geschrieben:Servus,

war heute auf ner Veranstaltung zum Mehrfachantrag (Bayern).
.....

wurde gesagt, dass dies so möglich ist. Allerdings wird einem Betrieb, der keine ÖVFs ausweisen bzw bereitstellen muss (Betrieb unter 15ha Ackerfläche) geraten, den Acker mit Codierung 591 umzubrechen, falls eine Umwandlung in Dauergrünland droht. Hintergrund ist, dass ein Betrieb mit weniger als 15ha Ackerfläche FREIWILLIG keine ÖVFs kann/darf. n8
Und ganz wichtig: Es wurde immer wieder "laut Stand heute" erwähnt.

......:

Das heißt wenn mann ganz nahe an der 15 ha Grenze liegt hat man praktisch schon verloren. Denn man weiss dann nicht ob man dann bei einer Kontrolle und Nachmessen nicht doch über bzw. unter die Grenze rutscht. So wie ich das lese hat man in beiden Fällen verloren!
Was ist eigentlich wenn man knapp darüber liegt und dann im laufe des Jahres z.B. durch Reperature iner Leitung im Acker Fläche rausfällt und man dann darunter liegt? Minen über Minen.
Wollen sie Minesweeper spielen oder es noch aufregender mit dem MFA haben?
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Grober fachlicher Fehler

Beitragvon adefrankl » So Mär 29, 2015 21:02

ropa_eurotiger hat geschrieben:Kumpel hat vor ein paar Wochen eine nasse Stelle in seinem Acker gepflügt. Ratz-fatz kam ein Brief von der Unteren Naturschutzbehörde, er hat ein Biotop zerstört.
Kumpel hat dann mit dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde gesprochen.
Raus kam, dass weder Eigentümer, LWA noch mein Kumpel als Pächter des Feldstückes wussten, dass in dem Feldstück ein Biotop sei, und zwar seit 4 Jahren. Auch im FNN der letzten Mehrfachanträge war bzgl Biotop nix ausgewiesen.
Mein Kumpel als junger gut ausgebildeter Landwirt ist verantwortlich was er pflügt und muss sich SELBER schlau machen, ob sich da ein Biotop im Acker befindet, so die Aussage von der Unteren Naturschutzbehörde. :klug: n8

Fazit: Wiederansaat der Fläche und 3% Prämienkürzung für 2015.


Da ist aber ein grober fachlicher Fehler vorausgegangen (ich meine da nicht den Kumpel). Wenn heutzutage in Zeiten des Ökoterrorismus jemand es soweit kommen lässt, dass Teile eines Ackers/Wiese etc. auch nur ein ein klein wenig nach Biotop aussehen, dann hat er etwas grob falsch gemacht. Ich solchen Fällen ist klar frühzeitig intensives Pflügen angesagt, sowie unbedingt breit wirksame Vorauflaufbehandlungen um das entstehen einer gefährlichen Flora mit Pflanzen wie Jakobskreuzkraut ...... unbedingt zu verhindern (Und bei Bedarf natürlich Nachlauflaufbehandlungen oder Hacken, Striegeln etc.). Ebenso hätte ein niedriger ph-Wert durch eine ausreichende Kalkung so längst behoben gehört. Dies schon aus Gründen des Grundwasserschutzes, denn bei saueren Böden werden verstärkt Schwermetalle freigesetzt. Als Nebeneffekt hilft es auch die Pflanzenflora zu normalisieren.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon julius » Mo Mär 30, 2015 0:23

Das ist schon gefährlich auch mit diesen Landschaftselementen. Ein Bekannter hat früher mal guten Gewissens an seinem Feldrand eine Reihe Obstbäume gepflanzt. Dem haben sie nun kurzerhand ein Landschaftselement Baumreihe in sein Grundstück eingetragen.
Ein anderer hat wildwachsende Sträucher am Feldrand stehen lassen, dort wurde nun ein Landschaftselement Feldgehölz eingetragen. Man sollte in Zukunft alles was nach Bäumen, Sträucher und Büsche aussieht am Feldrand sofort abholzen sonst ist man der Dumme. Mit diesen Aktionen haben sich die Ökos ein Eigentor geschossen.
Wenn das auf einer Pachtfläche passiert ist man gegenüber dem Besitzer auch noch schadensersatzpflichtig, da man als Bewirtschafter für das eingetragene Landschaschtselement und die Wertminderung verantwortlich ist.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Wini » Mo Mär 30, 2015 13:51

Also ich sehe nur Vorteile durch eine Obstbaumreihe als Landschaftselement an der Längsseite eines Ackers.

1. Die aktuelle Förderung von 8€/Baum/100m² ist höher als die Flächenprämie.
Da kriegt bei mir der Verpächter sogar einen Teil als vertrauensbildende Maßnahme.
2. Landschaftselemente kannst Du ab heuer dazu nutzen, Deine Stilllegungsfläche im Rahmen des Greenings zu verringern.
3. Von anliegenden Bäumen und Hecken gehen eindeutig positive Effekte auf die angrenzenden Ackerflächen aus.
Thema Winderosion, Mäusebussard, Vögel zur Läusebekämpfung, Kleinlebewesen usw.
4. Nicht zu vergessen Mostobst umsonst :-)
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon motzlarerbauer » Mo Mär 30, 2015 14:49

Ich habe wegen der ganzen Geschichte heute mal im LWA angerufen.
Ich hatte vor eine Kulap-Maßnahme A412 Mehrjährige Blühstreifen auf einen Teil meiner Äcker anzulegen.
Diese Flächen waren vorher seit 2008 in der Stilllegung, ebenfalls Kulap.

Laut dem Amtsleiter bleibt bei den vorgesehenen Maßnahmen das Ackerland weiterhin Ackerstatus, da der Aufwuchs nicht für die Verwertugn geeignet ist!
Wer Bier trinkt,
unterstützt die Landwirtschaft :prost:
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon CarpeDiem » Mo Mär 30, 2015 17:08

@julius,
bei allem Respekt. Du postest um 0.23 h hier bei den Foristen, zur nachtschlafenden Zeit sozusagen. Ist dir den der Grünlandstatus und die Ränkespiel darum, so auf den Magen geschlagen, dass es dir den Schlaf raubt??? Bedenkliche Entwicklungen....
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Mo Mär 30, 2015 19:32

Hab mal ne Frage zu den Landschaftselementen: Wieviele eingetragene habt ihr so ca. in eurer Feldmark? Unsere ist ca. 1100 Hektar groß und es gibt in der Flächenkarte von Andi sage und schreibe drei Elemente wovon zwei einzelne Bäume sind und eine Ausgleichsanpflanzung für eine neugebaute Straße..
Aluhut Akbar !
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Di Mär 31, 2015 6:58

Was ich nicht verstehe, wie kommen die drauf, dass man Obstbäume als LE erfassen darf? Das geht definitiv nicht! LE darf nur etwas sein, was kein Obst bzw. Nuss ist. Bei einer InVeKoS Kontrolle fliegt dieses LE garantiert raus!
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon CarpeDiem » Di Mär 31, 2015 9:33

Die sind doch in jedem Greening Rechner ausdrücklich erwähnt!
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Ulikum » Di Mär 31, 2015 10:52

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NobbyNobbs hat geschrieben:Für mich steht inzwischen fest: Alle Fördermaßnahmen, die sich nicht klar auf Ackerland beziehen (in meinem Fall das hessische "Vielfältige Fruchtfolge" C.1.) werde ich jetzt im Antrag nicht beantragen, daher: Keinen Auszahlungsantrag stellen. Gründlandextensivierung, Sonderleistungen auf Grünland, Blühstreifen hatte ich alles vor und beantragt bzw. auch bewilligt bekommen... können sie sich IN DEN ARSCH stecken. Hier wird guter Wille mit den Füßen getreten. Ich mache für diesen Ökoterrorismus GAR NICHTS mehr. Mittlerweile habe ich derart die Schnauze voll, dass ich, WO ES NUR GEHT, genau das mache was sie nicht wollen.


:mrgreen:
genau das wollen Sie doch.
Also alles beantragen was für den Betrieb sinnvoll ist damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht in die falschen Hände kommen.

-----------------------------------------------------------

julius hat geschrieben:
Und was noch passieren könnte : Das Umbruchverbot könnte plötzlich vorübergehend aufgehoben werden da die 5 % Hürde wieder unterschritten wurde. Wer dann diverse GL Programme 5 Jahre am laufen hat kann auf die Schnelle nichts umbrechen.


:mrgreen:
Sehr unwahrscheinlich,
da müsste dann erst einmal die untere Naturschutzbehörde hier bei uns in Hessen gefragt werden.
Wenn die ja sagt, und du dann bereit bist einen Obolus abhängig von der Qualität der Grünlandes von mind. 40 Cent je umgebrochenen qm zu bezahlen, ja dann kannst du Grünland umbrechen.

Das Geld wird dann vom Naturschutz genutzt um weiter Landwirtschaftliche Flächen zu ak­qui­rie­ren.

----------------------------------------------

Wini hat geschrieben:Also ich sehe nur Vorteile durch eine Obstbaumreihe als Landschaftselement an der Längsseite eines Ackers.

1. Die aktuelle Förderung von 8€/Baum/100m² ist höher als die Flächenprämie.
Da kriegt bei mir der Verpächter sogar einen Teil als vertrauensbildende Maßnahme.
2. Landschaftselemente kannst Du ab heuer dazu nutzen, Deine Stilllegungsfläche im Rahmen des Greenings zu verringern.
3. Von anliegenden Bäumen und Hecken gehen eindeutig positive Effekte auf die angrenzenden Ackerflächen aus.
Thema Winderosion, Mäusebussard, Vögel zur Läusebekämpfung, Kleinlebewesen usw.
4. Nicht zu vergessen Mostobst umsonst :-)


:mrgreen:


unser Pflugverfechter und jetzt solch eine Aussage
Agroforstwirtschaft ist doch etwas für Mulchsäer,
besteht nicht eine zu große Gefahr das beim pflügen die Wurzeln der Bäume beschädigt werden ?

Sollte es in fünf Jahren noch solch ein Programm geben
Die aktuelle Förderung von 8€/Baum/100m²
optimal wären natürlich bis zu 200 Bäume je ha (natürlich auch mit Förderung) werde ich mir Überlegen für den Rest meines Berufslebens mit einem Teil meiner Ackerflächen daran teil zu nehmen.
Alternativ könnte man auch den Betrieb auf Bio umstellen und alle Flächen in Agroforstflächen umwandeln, was zu einer weiteren Optimierung führen würde.

http://www1.montpellier.inra.fr/safe/pr ... rde%20.pdf
Zuletzt geändert von Ulikum am Di Mär 31, 2015 18:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon marius » Di Mär 31, 2015 16:55

So ganz falsch sind die Umbrucherbote und Umweltmaßnahmen auch nicht. Es wurde doch die letzten Jahre jeder Hang und nasse Wiese umgebrochen oder gleich alles umgebrochen was nicht niet und nagelfest war.
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Limo » Di Mär 31, 2015 17:52

Habe hier gehört das ein Kammerberater aufgrund dieser neuen Details zu einem sofortigen Umbruch von Uferrand- bzw. Blühstreifen geraten hat. Werde dem wohl aller vorraussicht auch nachkommen. Werde in der nächsten Woche noch einmal ein klärendes Gespräch mit der Behörde führen.

Diese Regelung ist eine Enteignung durch die Hintertür die - sofern sich das alles bewahrheitet- ich mir nicht bieten lassen werde :gewitter:
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Re: Dauergrünlandstatus - Agrarumweltmaßnahmen

Beitragvon Ulikum » Di Mär 31, 2015 18:17

Limo hat geschrieben:Habe hier gehört das ein Kammerberater aufgrund dieser neuen Details zu einem sofortigen Umbruch von Uferrand- bzw. Blühstreifen geraten hat. Werde dem wohl aller vorraussicht auch nachkommen. Werde in der nächsten Woche noch einmal ein klärendes Gespräch mit der Behörde führen.

Diese Regelung ist eine Enteignung durch die Hintertür die - sofern sich das alles bewahrheitet- ich mir nicht bieten lassen werde :gewitter:


:mrgreen:

Sag lieber eine Neugestaltung unserer Kulturlandschaft angepasst an die veränderten gesellschaftliche Bedürfnisse.
Defacto sind die Uferrand bzw Blühstreifen schon lange gesetzlich verankert und einzuhalten, CC bzw -ordnungsgemäße Landwirtschaft es kommt nur auf die Auslegung bei einer Kontrolle an.
So lange man dafür noch Geld bekommen kann sollte man es auch in Anspruch nehmen.
Enteignung ist etwas anderes.
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