die Schwarze hat geschrieben:
"....da buchstabieren 1966 die Richter - ausschließlich Männer - des 4. Zivilsenats am Bundesgerichtshof aus, welche Erwartungen die Justiz an Frauen hat. "Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."
(Zitat aus einem Artikel: Süddeutsche Zeitung 2017)
Jetzt erschließen sich mir auch ganz neue Inhalte des Begriffs "Wohnung". Zweitwohnung ist dann die Zweitfrau? Wohnungskosten sind dann eigentlich Bordellkosten? Wohnungsrenovierung ist dann die Arbeit des plastischen Chirurgen? Zweiraumwohnung?