Neo-LW hat geschrieben:Moin,meyenburg1975 hat geschrieben:Dei Selbstjustiz kann man in ihrem Fall ethisch vertreten.
So eine Meinung kann man vertreten.
Man bedenke aber die unbestimmten Grenzen.
Da gab es den Fernsehfilm zum Tod des Jugendlichen Metzler in Frankfurt.
Da hatte der Polizeiermittler dem Täter körperlichen Schaden angedroht,
wenn er nicht sagt, wo das Kind ist.
Er fand das legitim, weil er ja das Leben des Kindes retten wollte.
Die Reaktion des Richters fand ich entwaffnend.
Er fragte (nach meiner Erinnerung): "Welche Ausbildung denn für den anzusetzenden
körperlichen Schaden anzuwenden sei."
"Wie denn solche Dienstvorschriften zu formulieren sind ?"
Darauf wusste der Polizist keine Antwort.
Olli
Für mich haben Eltern das (ethische) Recht Mörder/Peiniger ihrer Kinder zu richten.