Epxylon hat geschrieben:Ich hänge mal kurz eine Frage an:
Ich habe letztens bei einem Kunden gesehen das er "Würgeseile" verwendet. Also im Prinzip die Chokerketten als Stahlseil. Ich meine mal was gelesen zu haben das die nicht mehr erlaubt sind.
Ist das korrekt?
Erlaubt im Sinne der BG? Dann wird es darauf ankommen ob sie geprüft sind, kann mir vorstellen, dass es wie bei Gehängen (um Sachen zu heben) ist, dass die diese Metallplätchen mit den max. kg angaben brauchen

