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huberti hat geschrieben:Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform: Warum?
Der Grundstückseigner ist aber automatisches Mitglieder der Jagdgenossenschaft, welche auch seine Mitglieder zur jährlichen Sitzung einladen. Daher wundere ich mich sehr, dass die Waldbesitzer/Grundstückseigner nichts davon wissen!
Hobbit-Hunter hat geschrieben:huberti hat geschrieben:Der Grundstückseigner ist aber automatisches Mitglieder der Jagdgenossenschaft, welche auch seine Mitglieder zur jährlichen Sitzung einladen. Daher wundere ich mich sehr, dass die Waldbesitzer/Grundstückseigner nichts davon wissen!
Ja ne, is klar.
Wahrscheinlich gilt das wieder nur für Großgrundbesitzer.
ohmeyer hat geschrieben:warum weint Ihr alle über die "Zwangsmitgliedschaft". Hier bei uns in Nds. gibt es noch mehr davon.
Jeder Grundstücksbesitzer ist Mitglied in einem oder mehreren Wasser und Bodenverbänden. Jeder Privatwaldbesitzer ist Zwangsmitglied in einer Waldmärkerschaft oder wie immer das heißt. Dazu kommt noch die Landwirtschaftskammer Hannover. Als ldw Unternehmer ist er auch noch in der Berufsgenossenschaft und LKK.
Jedermann ist Zwangsmitglied in den Sozialversicherungen mit wenig Ausnahmen, die Betrifft nur die wirklich besser verdienenden. Wollen wir das auch Aufkündigen? Beim Arzt alles selbst bezahlen? Rentenversicherung etc?
Übrigens der GErichtshof war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat erst mal nicht viel mit der EU zutun.
mfg
ohmeyer
ohmeyer hat geschrieben:warum weint Ihr alle über die "Zwangsmitgliedschaft". Hier bei uns in Nds. gibt es noch mehr davon.
Jeder Grundstücksbesitzer ist Mitglied in einem oder mehreren Wasser und Bodenverbänden. Jeder Privatwaldbesitzer ist Zwangsmitglied in einer Waldmärkerschaft oder wie immer das heißt. Dazu kommt noch die Landwirtschaftskammer Hannover. Als ldw Unternehmer ist er auch noch in der Berufsgenossenschaft und LKK.
Neo-LW hat geschrieben:Moin,
vielleicht kann man es auch positiv sehen:
Ab sofort kann jeder seinen eigenen Grund und Boden bejagen, auch wenn es weniger als 75 ha sind.
Oli
Damhirsch hat geschrieben:Devian, so ganz hast Du offensichtlich das deutsche Jagdgesetzt noch nicht begriffen.
Und mit Gutsherrenart hat die Jagerei in D auch nicht so furchtbar viel zu tun, denn für das Jagdausübungsrecht muß der Pächter mehr oder weniger tief in die Tasche greifen.Er bezahlt schlicht und ergreifend dafür und erwirbt damit Rechte, die gesetzlich geregelt und festgeschrieben sind.
Comprende?
ohmeyer hat geschrieben:Die betreten aber nicht ungefragt deine Grundstück . Die klingeln brav an der Haustür, wenn sie etwas wollen. Und genau das ist der Unterschied,
Der Unterschied ist auch das diese Herren erstmal kassieren ob du willst oder nicht. Der Jäger bezahlt dafür, das er auf meinem Land jagen darf, das ist schon ein ziemlicher Unterschied, nur der wird gerne mal schnell unter den Tisch gekehrt wenn's nicht passt. Oder wolltest du zweimal abkassieren?
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