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Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon rägemoli » Sa Jul 14, 2012 23:11

Das wissen viele Grundeigentümer nicht wie das so geregelt ist ,mit dem Jagdrecht in Deutschland .Egal ob 2 ha ,20 ha oder sogar 80 ha Eigengrund .Ein Beispiel mit ca.80 ha weiss ich ,der HIER viel unterwegs ist ,zumindest lässt seine letzte Aussage zum Thema darauf schliessen .
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Devian » Do Jul 26, 2012 15:44

huberti hat geschrieben:Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform: Warum?


Der Grundstückseigner ist aber automatisches Mitglieder der Jagdgenossenschaft, welche auch seine Mitglieder zur jährlichen Sitzung einladen. Daher wundere ich mich sehr, dass die Waldbesitzer/Grundstückseigner nichts davon wissen!



Als Grundbesitzer (Zwangsmitglied der Jagdgenossenschaft), Nichtjäger, aber jemand, der die Jagd als gut und sinnvoll erachtet, stimme ich dir in allen Punkten zu. Einerseits. Andererseits verstösst das aktuelle Deutsche Jagdrecht in der Tat gegen die Grundrechte und es kommt genau genommen einer Enteignung gleich. Man wird nämlich, wie du schon sagtest, "automatisch" Mitglied. Der richtige Begriff dafür ist Zwangsmitgliedschaft! So oder so, der Regulierungsbedarf des Wildbestandes ändert sich dadurch ja nicht. Die Jägersleut sind jetzt gut damit beraten, wenn sie ihr Licht nicht unter den Scheffel stellen und nicht mit Allgemeinplätzen das Unvermeidbare wegdiskutieren wollen. Im Endeffekt wird es doch darauf hinauslaufen, dass aus der Zwangsmitglieschaft eine freiwillige solche wird und diese wird aller voraussicht nach auch
von nahezu allen so weiter gewollt. Es mag ja auf den ersten Blick verlockend sein, seine paar Hektarlein selber zu regulieren, aber auf den zweiten Blick verursacht das aber doch nur wieder Kosten und Zeit. Die ganzen Hobbyjäger, die redlich ihre Reviere versorgen, Zeit, Geld und Arbeit investieren, werden das auch weiterhin machen, weil es möglicherweise mehr Leute gibt, die das zu schätzen wissen als man glauben mag.
Auch im Land der Vereine, Kammern und Pfründe darf sich mal was ändern, kein Grund für Panikattacken... :wink:
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Devian » Do Jul 26, 2012 20:52

Hobbit-Hunter hat geschrieben:
huberti hat geschrieben:Der Grundstückseigner ist aber automatisches Mitglieder der Jagdgenossenschaft, welche auch seine Mitglieder zur jährlichen Sitzung einladen. Daher wundere ich mich sehr, dass die Waldbesitzer/Grundstückseigner nichts davon wissen!



Ja ne, is klar. :roll: :roll:

Wahrscheinlich gilt das wieder nur für Großgrundbesitzer. :roll: :roll:

Nein, du kannst natürlich zu den Sitzungen gehen, hier steht das immer in der Tageszeitung unter den Terminen. Bringt dir natürlich nichts, weil du bis dato ohnehin nix ändern kannst, aber Bierchen schlürfen und so, ist ja auch mal ganz nett...;-)

Das alles kann sich natürlich ändern, je nach dem , wie das Jagdrecht ind Deutschland noveliert wird und das wird es nun wohl müssen. Die Genossenschaften werden in Zugzwang geraten und was tun müssen, was ja auch Ok ist und viele werden die Idee mit der Genossenschaft gar nicht mal so schlecht finden. Wenn der Zwang weg ist, eröffent das auch der Jägerschaft neue Möglichkeiten in der Gesellschaft. Man muss so etwas auch immer als Chance sehen, nicht nur als Weltuntergang...
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon ohmeyer » Sa Jul 28, 2012 19:26

warum weint Ihr alle über die "Zwangsmitgliedschaft". Hier bei uns in Nds. gibt es noch mehr davon.
Jeder Grundstücksbesitzer ist Mitglied in einem oder mehreren Wasser und Bodenverbänden. Jeder Privatwaldbesitzer ist Zwangsmitglied in einer Waldmärkerschaft oder wie immer das heißt. Dazu kommt noch die Landwirtschaftskammer Hannover. Als ldw Unternehmer ist er auch noch in der Berufsgenossenschaft und LKK.

Jedermann ist Zwangsmitglied in den Sozialversicherungen mit wenig Ausnahmen, die Betrifft nur die wirklich besser verdienenden. Wollen wir das auch Aufkündigen? Beim Arzt alles selbst bezahlen? Rentenversicherung etc?

Übrigens der GErichtshof war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat erst mal nicht viel mit der EU zutun.

mfg
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon schweinefreund » Sa Jul 28, 2012 19:37

ohmeyer hat geschrieben:warum weint Ihr alle über die "Zwangsmitgliedschaft". Hier bei uns in Nds. gibt es noch mehr davon.
Jeder Grundstücksbesitzer ist Mitglied in einem oder mehreren Wasser und Bodenverbänden. Jeder Privatwaldbesitzer ist Zwangsmitglied in einer Waldmärkerschaft oder wie immer das heißt. Dazu kommt noch die Landwirtschaftskammer Hannover. Als ldw Unternehmer ist er auch noch in der Berufsgenossenschaft und LKK.

Jedermann ist Zwangsmitglied in den Sozialversicherungen mit wenig Ausnahmen, die Betrifft nur die wirklich besser verdienenden. Wollen wir das auch Aufkündigen? Beim Arzt alles selbst bezahlen? Rentenversicherung etc?

Übrigens der GErichtshof war der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat erst mal nicht viel mit der EU zutun.

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In der Waldmärkerschaft is man kein Zwangsmitglied!
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Neo-LW » Sa Jul 28, 2012 20:23

Moin,

vielleicht kann man es auch positiv sehen:

Ab sofort kann jeder seinen eigenen Grund und Boden bejagen, auch wenn es weniger als 75 ha sind.


Oli
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Devian » Di Jul 31, 2012 10:43

ohmeyer hat geschrieben:warum weint Ihr alle über die "Zwangsmitgliedschaft". Hier bei uns in Nds. gibt es noch mehr davon.
Jeder Grundstücksbesitzer ist Mitglied in einem oder mehreren Wasser und Bodenverbänden. Jeder Privatwaldbesitzer ist Zwangsmitglied in einer Waldmärkerschaft oder wie immer das heißt. Dazu kommt noch die Landwirtschaftskammer Hannover. Als ldw Unternehmer ist er auch noch in der Berufsgenossenschaft und LKK.




Die betreten aber nicht ungefragt deine Grundstück :wink: . Die klingeln brav an der Haustür, wenn sie etwas wollen. Und genau das ist der Unterschied!
Die Willkür nach Gutsherrenart wird halt etwas beschnitten. Wo ist denn das Problem, wenn die Jagdgenossenschaften all ihren Mitgliedern einmal im Jahr Termine schickt, wann Treib-und Drückjagden durchgeführt werden, so dass man sich evtl. darauf einstellen kann (kleine Kinder im Haus, Hunde so lange wegsperren...etc) , schön artig per Post? Es geht nicht immer um die Sinnhaftigkeit der Jagd an sich, die ist ja größtenteils unbestritten. Die Genossenschaften sind gut beraten, den Kontakt zu ihren Mitgliedern zu verbessern. Es ist doch immer so, die Leut wollen gefragt und einbezogen werden, das löst schon die meisten Probleme.
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Devian » Di Jul 31, 2012 10:45

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

vielleicht kann man es auch positiv sehen:

Ab sofort kann jeder seinen eigenen Grund und Boden bejagen, auch wenn es weniger als 75 ha sind.


Oli


Der Fall wird nicht eintreten und was sollte daran positiv sein?
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Damhirsch » Di Jul 31, 2012 19:26

Devian, so ganz hast Du offensichtlich das deutsche Jagdgesetzt noch nicht begriffen.
In der Jagdgenossenschaft sind alle diejenigen Mitglied, die Grundbesitz außerhalb der befriedeten Bezirke haben. Befriedete Bezirke sind zB die Ortslagen, Friedhöfe, Sportplätze.
Besitzer einer Eigenjagd, das sind mindestens 75 ha zusammenhängende Fläche , sind da nicht Mitglied, wenn sie die Jagd in Eigenregie verwalten. Tun sie das nicht,sind auch sie Mitglieder.
Mit der Ausübung der Jagd hat die Jagdgenossenschaft nichts zu tun. Das sind die Jagdpächter, die das Jagdrecht von der Jagdgenossenschaft gepachtet haben.
Die Jagdgenossenschaft kann also keine Rundbriefe loslassen bezüglich irgendwelcher Jagdtermine. Und selbst wenn sie Kenntnis davon hätte, würde sie uU nur eine verschwindende Minderheit der Bevölkerung einer Gemeinde erreichen, denn nur Grundbesitzer...., siehe oben.
Und mit Gutsherrenart hat die Jagerei in D auch nicht so furchtbar viel zu tun, denn für das Jagdausübungsrecht muß der Pächter mehr oder weniger tief in die Tasche greifen.Er bezahlt schlicht und ergreifend dafür und erwirbt damit Rechte, die gesetzlich geregelt und festgeschrieben sind.
Comprende?
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Devian » Di Jul 31, 2012 20:35

Damhirsch hat geschrieben:Devian, so ganz hast Du offensichtlich das deutsche Jagdgesetzt noch nicht begriffen.

Und mit Gutsherrenart hat die Jagerei in D auch nicht so furchtbar viel zu tun, denn für das Jagdausübungsrecht muß der Pächter mehr oder weniger tief in die Tasche greifen.Er bezahlt schlicht und ergreifend dafür und erwirbt damit Rechte, die gesetzlich geregelt und festgeschrieben sind.
Comprende?


Ja fast comprende :?
Aber verschwindend gering würde ich die Zahl derer, die jagdbares Gebiet besitzen nicht nennen. Das gesamte deutsche Großbauerntum funktioniert doch nur, weil weit mehr Flächen dazu gepachtet werden können und müssen als Eigenland vorhanden ist. Wenig große Bauern bedeutet nicht gleichzeitig auch wenig Flächenbesitzer, das täuscht :D
Der Status Quo war, dass Besitzer, die weniger als 75ha Fläche besitzen keinen Einfluss auf das Jagdgeschehen auf deren Besitz hatten, das verstößt, wie richterlich in höchster Instanz und unwiderruflich entschieden wurde offensichtlich gegen die Menschenrechte. Weil Eigentum nun mal ein sehr schützenswertes Gut in einer funktionierenden Gesellschaft darstellt. Und wenn irgendetwas, das sich meinetwegen Genossenschaft oder sonstwie nennt, über meinen Besitz entscheiden möchte, ohne mich zu fragen, ob ich das möchte, um irgendwelche Rechte an Dritte zu verkaufen, die ich nicht kenne, dann ist das Urteil durchaus plausibel und nachvollziehbar. Es interessiert mich in dem Zusammenhang übrigens einen Dreck, was der Dritte an den bezahlt, der mich bis dato nicht danach gefragt hat...comprende :?:

Sicher, für die Jagd und deren Notwenigkeit unpraktisch, aber dafür wird der Gesetzgeber nun eine Lösung finden müssen!
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon rägemoli » Di Jul 31, 2012 21:15

Beachte mal die Definition zwischen Besitz und Eigentum .75 ha Eigentum müssen es sein ,am Stück ,in einer Gemeinde .
Wer hat das schon in Deutschland ? Nicht sehr viele !
Z.B ein Landwirt in D der 200 ha bewirtschaftet ,ist Besitzer von 200 ha .Nehmen wir an 180 davon sind gepachtet ,dann ist er da Besitzer ,auf den restlichne 20 Eigentümer .Nur der Eigentum zählt für die Jagd ,wenns eine Eigenjagd sein soll .
Nur dem Eigentümer steht auch die Jagdpacht zu ,das ist Gesetz seit 1849 .Also nix da mit Grossgrundbesitzertum .
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon flower-bauer » Mi Aug 01, 2012 8:24

...
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Neo-LW » Mi Aug 01, 2012 16:29

Moin,

der Vorteil liegt darin, daß man offensichtlich nun auch auch kleinere Eigen-Flächen
unter 75 ha selbst bejagen kann.

Man verbietet eben den anderen das Betreten, und jagd selbst.


Oli
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon ohmeyer » Mi Aug 01, 2012 19:26

Die betreten aber nicht ungefragt deine Grundstück :wink: . Die klingeln brav an der Haustür, wenn sie etwas wollen. Und genau das ist der Unterschied,

Der Unterschied ist auch das diese Herren erstmal kassieren ob du willst oder nicht. Der Jäger bezahlt dafür, das er auf meinem Land jagen darf, das ist schon ein ziemlicher Unterschied, nur der wird gerne mal schnell unter den Tisch gekehrt wenn's nicht passt. Oder wolltest du zweimal abkassieren?

Ist doch schön wenn jeder bestimmt was auf seiner Fläche passiert. Ich Jage dann auf meiner Fläche und den Wildschaden bezahlt derjenige der die Jagd auf seiner Fläche verbietet.
Ist doch ein fairer Handel.

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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Devian » Do Aug 02, 2012 7:49

ohmeyer hat geschrieben:Die betreten aber nicht ungefragt deine Grundstück :wink: . Die klingeln brav an der Haustür, wenn sie etwas wollen. Und genau das ist der Unterschied,

Der Unterschied ist auch das diese Herren erstmal kassieren ob du willst oder nicht. Der Jäger bezahlt dafür, das er auf meinem Land jagen darf, das ist schon ein ziemlicher Unterschied, nur der wird gerne mal schnell unter den Tisch gekehrt wenn's nicht passt. Oder wolltest du zweimal abkassieren?



Ich will den Jägern ja nix. Der Jagdpächter bezahlt den, der sich das Nutzungsrecht an meiner Fläche angeeignet hat, staatlich legitimiert, ohne, dass ich Einfluss darauf hätte. Findest du das, jetzt mal ganz neutral als Bürger eines Staates betrachtet, rechtens? Ich nicht, obwohl ich die Jagd sinnvoll finde...
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