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Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

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Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon flower-bauer » Di Jun 26, 2012 19:14

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das deutsche Jagdrecht eingeschränkt. Grundstückseigentümer dürften nicht verpflichtet werden, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, befand am Dienstag der EGMR.

Diese Verpflichtung sei eine unverhältnismäßige Belastung für Grundstückbesitzer, die die Jagd ablehnten. Die Richter stellten eine Verletzung des Schutzes des Eigentums der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.

Der Beschwerdeführer aus Stutensee im Kreis Karlsruhe besitzt in Rheinland-Pfalz bis zu 75 Hektar Land und lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Er ist jedoch automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft und muss auf seinem Grundstück die Jagd dulden. Deutschland muss dem Beschwerdeführer laut dem Urteil eine Entschädigung von 5000 Euro zahlen.

Die Pflicht zur Jagd gilt in Deutschland für alle bejagbaren Grundstücke, unabhängig davon, ob diese im öffentlichen oder privaten Eigentum stehen und unabhängig von ihrer Größe. Der Gerichtshof stellt nur eine Grundrechtsverletzung fest, es bleibt den deutschen Behörden überlassen, wie sie diese Rüge umsetzen. Dieses Urteil der großen Kammer mit 17 Richtern ist bindend, eine Berufung ist nicht mehr möglich.

http://www.badische-zeitung.de/gericht- ... drecht-ein

Ich bin schon mal gespannt, wie der Gesetzgeber darauf reagieren wird. Es muss vor allem erst einmal eine praktikable Alternative gefunden werden ...
flower-bauer
 
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon MF-133 » Di Jun 26, 2012 20:38

Das ist einerseits sch..., andererseits nicht.

schei...deshalb, weil jetzt ein Bambischmuser in seinem Wald Bambis züchten darf durch Zufütterung, die dann natürlich nicht auf dessen Grundstück bleiben sondern bei mir alles kahl fressen.

Andererseits wird durch das Urteil klargestellt, dass die Arroganz der Jäger (hatten solche vor 20 Jahren), die mir als Waldbesitzer vorschreiben wollen, wann ich die Jagd zu dulden habe, endgültig vorbei ist, sie meine Gäste sind und nicht ich der Bittsteller.

Es macht die Jäger zu dem, was sie sind und was ein fitter Jäger (so einer wie unser jetziger!) auch schon immer war: Dienstleister und Verbündeter des Waldbauern, nicht dessen Lehensherr.

MFG
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Fassi » Di Jun 26, 2012 20:49

Viel Spaß in einigen Gegenden dann beim Verpachten. Wird dann richtig lustig mit den Wildschäden. Naja, andererseits, es wird ja keiner gezwungen auf die Jagd zu gehen (wären da nicht die Waffen, müßte man sich echt so langsam überlegen, ob man sich überhaupt noch den Schein zieht). Und wer ne Dienstleistung haben will, der soll sie denn auch bezahlen (so wirds vermutlich auch kommen, wenns so weiter geht).

Gruß
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Manfred » Di Jun 26, 2012 21:26

Na gute Nacht...
Auf das Ziel hat die Tierschutzextremsitenfraktion sei Jahren hingeklagt und immer wieder verloren und jetzt bekommen sie Recht.
Wie soll das in der Praxis ablaufen?
Was passiert z.B. mit einem Stück, dass seine Totflucht auf so ein Gründstück legt?
Und wer kommt für die Wildschäden bei den Grundstücksnachbarn auf? Haben die kein Recht auf ihr Eigentum?
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon meyer wie mueller » Mi Jun 27, 2012 4:10

Hallo

das Urteil wurde aus meiner Sicht durch teilweise historisch begründete Regelungen im Jagdrecht provoziert (ohne jetzt den Wortlaut des Urteils zu kennen). Das deutsche Jagdrecht hat immer noch Elemente, die im Feudalrecht gründen

- zum Einem ist es das Recht jagdliche Einrichtungen ohne Rücksprache und Entschädigung auf fremden Grund errichten zu dürfen.
. zum Zweiten die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft, wobei sich die Grundstücksgrößen für eine Eigenjagd von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

In vielen anderen EU-Ländern darf jeder Grundeigentümer auf seinem Grund jagen und Anderen das Betreten untersagen. Ein Betretungs- und Nutzungsrecht der freien Natur durch Jedermann ist da unbekannt. "Feudale" Rechte der Fremdnutzung sind da auch unbekannt.

Das Urteil muss aber nicht bedeuten, dass ein Grundeigentümer die Bestandsregulierung und Bewirtschaftung des Wildes (also die Jagd) komplett unterlassen darf. Er könnte deswegen nur die jagdliche Nutzung durch Dritte untersagen. Da Eigentum auf der anderen Seite verpflichtet, könnten dem Grundeigentümer andererseits gesetzliche Verpflichtungen zur Bestandsregulierung auferlegt werden, denen er nur nachkommen kann, wenn er selbst auf seinem Grund die Jagd ausübt und wenn dies nicht möglich ist, er die Pflicht auf einen Sachkundigen überträgt. Das kann darauf hinauslaufen, dass er einen Berufsjäger anstellen muss. Meist jedoch wird es zu der Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft kommen, die entweder den Mitgliedern die Jagd im Genossenschaftsgebiet ermöglicht oder die Jagd verpachtet, Damit wären wir wieder beim real existierenden System. Nur die feudalen Elemente würden fehlen und die Genossenschaften könnten die Rahmenbedingungen (wie Errichtung von jagdlichen Einrichtungen, Betreten oder Befahren der Grundstücke (Zeiten!)) festlegen.

Gruß


Bei den richtigen Gesetzen würden manche Jagdgegner als Grundbesitzer geradezu darum betteln, Mitglied einer Jagdgenossenschaft werden zu dürfen.
Zuletzt geändert von meyer wie mueller am Mi Jun 27, 2012 9:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Fassi » Mi Jun 27, 2012 8:33

zum Einem ist es das Recht jagdliche Einrichtungen ohne Rücksprache und Entschädigung auf fremden Grund errichten zu dürfen


Wo hast Du denn das her? Da ist zwar nicht im Bundesgesetz verankert, aber in jeden Landesjagdgesetz gibts einen Paragrafen, der besagt, dass Grundstückseigentümer der Errichtung eines Hochsitzes zustimmen müssen. In manchen sogar (wie zB im bayerischen), dass der Eigentümer ein Recht auf Entschädigung hat.

@ Jupp: Komm mal in der Realität an. Die zwei drei Bauern machen das ja selten komplett auf Eigenland, somit hat der Grundstückseigentümer auch noch ein Mitspracherecht (und ich würde unserem Landpächter da schon auf die Füsse treten). Und warum sollte der Jagdpächter Wildschaden auf Flächen bezahlen, für die er dann kein Jagdrecht mehr hat, dh der Landwirt ist dann zukünftig für Wildschadenschutz und die Jagd auf der Fläche selber zuständig. Na ich weiß nicht, wer da auf Dauer den längeren Atem hat (am Schlagrand darf der Pächter ja dann wieder jagen). Dazu kommt noch die Frage, ob sich bei einer solcher Regelung überhaupt noch ein Pächter für die Restfläche findet. Sowas dürfte auf jeden Fall den Dorffrieden massiv bestärken.

Gruß
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Brittamaus » Mi Jun 27, 2012 8:54

@Meyer wie Müller: Deine Ansätze sind sehr gut ! Ich selbst kenne den Wortlaut des Urteils noch nicht, werde mir den aber mal besorgen!

Vielfach verhalten sich die Grünröcke immer noch wie die "kleinen Herrgötter", so nach dem Motto "Wir sind was Besseres!" Ich kenne etliche Leute, denen magngels Eignung (u.a. wg. krankhaftem Alkoholabusus) der Jagdschein entzogen wrden ist bzw. gehört!

Beruflich hatte und hab ich auch regelmäßig mit dieser Thematik Jagdrecht zu tun.
Wenn ich Weideland oder einen Wald hätte, würde ich mir 3x überlegen, ob ich da so eine Horde Grünröcke mit orangen Streifen ohne Weiteres Zutritt gewähren würde... :wink:

Ganz ehrlich - ich esse selbst gern Wild, bekomme auch regelmäßig welches hier aus der Region, aber da weiß ich ganz genau, daß der die Viecher nicht kört/anfüttert!
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Brittamaus » Mi Jun 27, 2012 8:59

So,

hier mal der LINK zum EGMR auf deutsch:

http://www.egmr.org/

Dann oben im umrandeten Kasten die Pressemitteilung anklicken! Ist zunächst er einmal die Zusammenfassung! 8)
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Fassi » Mi Jun 27, 2012 20:43

Naja, warten wir mal ab. Aber ich würde mal sagen, in paar Jahren werden denn alle wieder nach den Jägern rufen (wenn das Kind im Brunnen liegt). Ob es dann noch wer machen will oder kann, wird sich denn zeigen.

BTW die größten Grundbesitzer in der hiesigen Jagdgenossenschaft sind mit nichten die beiden Vollerwerbslandwirte, die hier die meisten Flächen bewirtschaften. Die haben hier nicht mehr Eigentum als die Nebenerwerbler.

Gruß
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon SHierling » Mi Jun 27, 2012 21:05

Naja, warten wir mal ab. Aber ich würde mal sagen, in paar Jahren werden denn alle wieder nach den Jägern rufen (wenn das Kind im Brunnen liegt).
Pfffffhhhhhh. Ich kauf dann keine Schweine mehr. Ich mach nur noch Tür auf - Tür zu.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Phantom » Do Jun 28, 2012 12:36

meyer wie mueller hat geschrieben:
- zum Einem ist es das Recht jagdliche Einrichtungen ohne Rücksprache und Entschädigung auf fremden Grund errichten zu dürfen.


Entschädigung gibt es in Form der Jagdpacht ;)

Und ohne Rücksprache auch nur wenn du durch die Einrichtung keinerlei Nachteil hast, ansonsten musst auch ein Jäger fragen und evtl eine zusätzliche Entschädigung aushandeln.
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Brittamaus » Do Jun 28, 2012 17:43

Ich bin ja mal gespannt, wie schnell diese Grundsatzentscheidung in die geltenden Gesetze eingearbeitet wird.... :shock:

So, wie ich unsere "Grünrocklobby" kenne (von denen sitzen sich auch zuviele davon im Bundestag den Allerwertesten breit :evil: ), versuchen die, das bis zum Gehtnichtmehr herauszuzögern.... :evil: :evil:
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Fassi » Do Jun 28, 2012 18:05

Mir ist da heute nochwas analog zu Jupps Überlegungen eingefallen. Muss ich dann generell fremde Leute auf meinen Grundstücken dulden? Also sprich Spaziergänger und Pilzsucher? Auch im Wald. also ua das allgemeine Betretungsrecht? Ist ja im Grunde eine ähnliche Verletzung meiner persönlichen Rechte. Eigentlich noch stärker, da ich davon ja nur wirklich nichts hab. Bei der Jagd gibts ja immerhin noch die Pacht. Und ich hab damit eigentlich auch ein ethisches Problem, wenn mir fremde Menschen über mein Eigentum laufen.

@ Britta: Ich glaub der Anteil an nutzlosen Juristen ohne Praxisbezug ist im genannten Gremium höher als der der Jäger :wink: . Ich durfte am letzten WE die AG- Gruppe meiner Schwägerin kennenlernen. Nette Leute, aber jetzt wundern mich so manche Urteile nicht mehr.

Gruß
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Rhino » Do Jun 28, 2012 19:42

Hallo Fassi,

leider ist es so wie du schreibst (siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Betretungs ... ung,_Sport) ) Mir geht es auch gegen den Strich, dass ich nicht selber darüber entscheiden darf wen ich auf mein Grundstück lasse und wen nicht... :-(


Gruß,

Christian
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Brittamaus » Do Jun 28, 2012 20:01

@Fassi:

Recht hast Du - leider! Wenn ich diese bekloppten 1er-Juristen sehe, völlig lebens-/überlebensunfähig, die sollen mal schön bei ihren Professorstellen bleiben! Wobei - auch dort gibts Ausnahmen (mein verst. Doktiovater z.B., der war Praktiker und deswg. bei den "Kollegen" Professoren nicht gut angesehn...), leider zu wenig!

Wenn Du willst, kann ich Dir zum Eigenumsbegriff /Betretungsverbot etc. mal was zukommen lassen.... 8)
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