Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das deutsche Jagdrecht eingeschränkt. Grundstückseigentümer dürften nicht verpflichtet werden, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, befand am Dienstag der EGMR.
Diese Verpflichtung sei eine unverhältnismäßige Belastung für Grundstückbesitzer, die die Jagd ablehnten. Die Richter stellten eine Verletzung des Schutzes des Eigentums der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.
Der Beschwerdeführer aus Stutensee im Kreis Karlsruhe besitzt in Rheinland-Pfalz bis zu 75 Hektar Land und lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Er ist jedoch automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft und muss auf seinem Grundstück die Jagd dulden. Deutschland muss dem Beschwerdeführer laut dem Urteil eine Entschädigung von 5000 Euro zahlen.
Die Pflicht zur Jagd gilt in Deutschland für alle bejagbaren Grundstücke, unabhängig davon, ob diese im öffentlichen oder privaten Eigentum stehen und unabhängig von ihrer Größe. Der Gerichtshof stellt nur eine Grundrechtsverletzung fest, es bleibt den deutschen Behörden überlassen, wie sie diese Rüge umsetzen. Dieses Urteil der großen Kammer mit 17 Richtern ist bindend, eine Berufung ist nicht mehr möglich.
http://www.badische-zeitung.de/gericht- ... drecht-ein
Ich bin schon mal gespannt, wie der Gesetzgeber darauf reagieren wird. Es muss vor allem erst einmal eine praktikable Alternative gefunden werden ...