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Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Neo-LW » Do Aug 02, 2012 7:53

Moin,

man akzeptiert seinen Wildschaden selbst, und bekämpft im Gegenzug die Wildschweine
unterhalb der 75 ha-Größe.


Oli
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Devian » Do Aug 02, 2012 8:09

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

man akzeptiert seinen Wildschaden selbst, und bekämpft im Gegenzug die Wildschweine
unterhalb der 75 ha-Größe.


Oli


Ich denke nicht, dass die Lösung so einfach sein wird, denn der Regulierungsbedarf ändert sich dadurch ja nicht und das bestehende Reviersystem ist ja das schlechteste gar nicht. Wo solls denn enden? Das jeder seine 2 Hektar selber bejagd, wenn er den zufällig Jäger ist? Ja dann Prost Mahlzeit.... :shock:
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Neo-LW » Do Aug 02, 2012 14:51

Moin,

wenn denn die 2 ha an einem lukrativen Wechsel liegen, könnte das sehr interessant werden.


Oli
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon krakomir » Fr Aug 03, 2012 19:34

Habe 1,5 ha im Rotwildkerngebiet! :D :D :D :D :D
Mal abwarten was passiert!!! Bis jetzt habe ich Rotwild gehasst!!!!!!!!!
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Fassi » Sa Aug 04, 2012 1:46

Viel Spaß beim Erlegen Deines 0,0066 Stück Rotwild (Durchschnittlicher Abschußplan zur Abschöpfung des natürlichen Zuwachses). Ob die alle überhaupt auf einmal bekommst (oder überhaupt mal siehst).

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Neo-LW » Sa Aug 04, 2012 7:13

Moin,


naja, Rotwild ist vielleicht etwas exzentrisch.

Aber betrachten wir mal Schwarzwild.

Wenn man die Wechsel kennt, kauft man genau die Flächen,
kirrt dort mit Mais und stellt direkt daneben eine Kanzel.

Dann gezielte Bejagung auf ein paar Hektar.

Das nennt man dann 'Optimierung'.


Oli
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon deerefahrer4 » Sa Aug 04, 2012 7:57

Hallo zusammen

Ich bin selber "Zwangsmitglied" in der Jagdgenossenschaft und Jäger.
Ich bin jetzt aber schön langsam der Meinung, daß kein Jagdbezirk von jemanden mehr gepachtet werden soll.
Dann muß die Jagdgenossenschaft einen Jäger anstellen(also bezahlen und nicht kassieren). Für den Wildschaden
muß die Jagdgenossenschaft natürlich dann auch aufkommen. Dies sollte sie eigentlich nach Jagdgesetz, wir aber
auf die Jäger abgewälzt. Bin dann gespannt was die wildschadengeschädigten(einige sind richtig geil auf Schaden)
Subventionsbauern dazu sagen. Natürlich kann jemand seine Felder als befriedet erklären lassen. Dann kann er aber
selber einzäunen. Bei einem größeren Schaden hat er aber dann immerhin noch die Subventionen.
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon schweinefreund » Sa Aug 04, 2012 8:32

deerefahrer4 hat geschrieben:Hallo zusammen

Ich bin selber "Zwangsmitglied" in der Jagdgenossenschaft und Jäger.
Ich bin jetzt aber schön langsam der Meinung, daß kein Jagdbezirk von jemanden mehr gepachtet werden soll.
Dann muß die Jagdgenossenschaft einen Jäger anstellen(also bezahlen und nicht kassieren). Für den Wildschaden
muß die Jagdgenossenschaft natürlich dann auch aufkommen. Dies sollte sie eigentlich nach Jagdgesetz, wir aber
auf die Jäger abgewälzt. Bin dann gespannt was die wildschadengeschädigten(einige sind richtig geil auf Schaden)
Subventionsbauern dazu sagen. Natürlich kann jemand seine Felder als befriedet erklären lassen. Dann kann er aber :
selber einzäunen. Bei einem größeren Schaden hat er aber dann immerhin noch die Subventionen.

Du brauchst doch keine Jagd pachten wo der Wildschaden vom Pächter getragen werden muß! Oder ? Wir sind immer JÄGER Jammerland angekommen! :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon deutz450 » Sa Aug 04, 2012 8:35

Bei uns interessiert das Urteil bisher noch niemanden, zumindest ist noch keiner an mich herangetreten dass ich die Jagd nun nicht mehr auf seinem Grund ausüben soll, glücklicherweise ist ein Großteil unserer Jagd aber auch auf unserem Grund, bzw auf dem von Verwandten.
Wenn die hier im Forum großteils vertretene Meinung aber Schule macht könnte dass das Ende der Jagd in der bisheigen Form bedeuten.

Vielleicht sollte ich auch mal vor diesem komischen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, ich bezweifle nämlich massiv dass das deutsche Waffenrecht Grundrechtskonform ist, oder wie war das mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ?
Zuletzt geändert von deutz450 am Sa Aug 04, 2012 9:49, insgesamt 1-mal geändert.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
Unterschätze nie einen Mann der einen Schritt zurück geht, es könnte sein dass er gerade Anlauf nimmt...
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Fassi » Sa Aug 04, 2012 9:14

Wenn man die Wechsel kennt, kauft man genau die Flächen,
kirrt dort mit Mais und stellt direkt daneben eine Kanzel.

Dann gezielte Bejagung auf ein paar Hektar.

Das nennt man dann 'Optimierung'.


Ohja, der Dussel auf, sagen wir mal, 4ha erlegt die Bache, und der Pächter auf den anderen, nehmen wir mal zB unsere Dorfjagd, 481ha darf dann den folgenden Schaden und der Erlegung der Frischlinge übernehmen. Weil die bleiben ganz sicher nicht auf den 4ha oder der Kirrung. Dh in Folge werden die Strukturen beim Schwarzwild noch mehr zerschossen wie bisher. Ja, da ist deutlich die Optimierung drinne zu erkennen.

BTW beim Aktionsradius von Wildschweinen bei ein paar ha Fläche von Optimierung zu sprechen zeugt von hoher Sachkenntnis. Dir ist schon bekannt, dass die durchaus mal in einer Nacht 50km zurücklegen können. Dh die bleiben nicht mal in einer Gemarkung geschweige denn die ganze Nacht auf einer Fläche. Auch nicht mit Kirrung.

Gruß
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Neo-LW » Sa Aug 04, 2012 15:17

Moin,


nein, die Methode geht anders:

Man stellt ein Holzkiste hin, darin Mais, dann ein Abdeckbrett und einen Stein drauf.

Dann besetzt man die Kanzel, und wartet.

Üblicherweise kommt das Schwarzwild zwischen 0:00 Uhr und 3:00 Uhr.
Mit etwas Lärm fliegt der Stein runter,
dann die Büchse in Anschlag und schwupps ist der erste Überläufer erlegt.
Je nach Größe der Rotte klappt so etwas jede dritte Nacht.

Bei dem Verfahren braucht man maximal 0,5 ha Jagdfläche
an einem bekannten Wechsel.


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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Tatra813 » Sa Aug 04, 2012 20:04

wahrscheinlich werden die Wildschweine weil du die Holzkiste angefasst und menschlicher geruch ist vorhanden
diese Stelle meiden und einen großen Bogen um die Kiste machen
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon rägemoli » Sa Aug 04, 2012 20:11

Der Neo Typ (Oli) hat gar keine Ahnung zu dem Thema .
Ansonsten vertritt ich die Meinung von deerefahrer 4 .
Dann sehen wir mal ein bischen vom Geld und Aufwand was wir für den Jagdschein und Ausrüstung investiert haben .
Eine Jagd pachten ich ?Wenn ich mal pachtfähig bin ,das dauert noch etwas .
Ich würde eine Jagd nur pachten wenn ich sie so gut wie umsonst und ohne Wildschadensverpflichtung bekommen würde .
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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Neo-LW » Sa Aug 04, 2012 21:43

Moin,

wahrscheinlich ist das wie bei den dummen Bauern und den dicken Kartoffeln.

Dafür, daß ich gar keine Ahnung habe, hat die Methode bei mir über Jahre bestens funktioniert.


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Re: Deutsches Jagdrecht nicht grundrechtskonform !

Beitragvon Justice » Fr Aug 17, 2012 11:32

rägemoli hat geschrieben:Ich würde eine Jagd nur pachten wenn ich sie so gut wie umsonst und ohne Wildschadensverpflichtung bekommen würde .


Mit der Einstellung hättest du dir das Geld für den Jagdschein auch gleich sparen können!

Solche wie dich brauchen wir nicht!!!!

Jagd bedeutet auch Verantwortung übernehmen. Wenn du nur auf irgendwas ballern willst, dann fahr wo anders hin.
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