Die Foltermethoden in deutschen Schweineställen
http://www.welt.de/wirtschaft/article13747376/Die-Foltermethoden-in-deutschen-Schweinestaellen.html
Muß sich die Landwirtschaft diese Verleumdung gefallen lassen
Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 7:39
Agrarexperte der Grünen
Paule1 hat geschrieben: Muß sich die Landwirtschaft diese Verleumdung gefallen lassen

ihc833 hat geschrieben:
Deutschland im Würgegriff dummer Politiker, profitgiergier Medien, brutalen NGO´s ( einschl. Kirchen ) und einer betrügerischen Finanzindustrie ! ...... Politik die unfähig ist, NAZIES mit politischen Mitteln zu stoppen und sich auch nicht wundern braucht, wenn NSU und Paulchen_Panther so seine Sympathisanten haben, wenn der deutsche Bundestag nur so von alten SED Kadern und RAF Unterstützern wimmelt !
schimmel hat geschrieben:Zitat:
"Trotzdem – das ist der große Widerspruch – ist in Deutschland nach wie vor billiges Fleisch gefragt. "
Erschwerend kommt dazu, das der Kunde im Supermarkt nicht mehr sicher sein kann, für höhere Preise auch wirklich bessere Qualität zu bekommen
Bildunterschrift aus dem Stader Tageblatt von heute:
Auf Verlangen des Tierschützers Jürgen Foß wurde in dem verurteilten Schlachtbetrieb im Alten Land ein Schaf ohne Betäubung geschlachtet, also geschächtet. Mit versteckter Kamera filmte Foß diese Szene.
Anstiftung: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt (§ 26 StGB). Die Anstiftung ist neben der Beihilfe § 27 StGB eine Form der Teilnahme an einer Straftat.
Der Strafgrund für die Anstiftung soll die Verursachung einer Rechtsgutsverletzung/-gefährdung sein (nicht die Verstrickung des Haupttäters in Schuld = Schuldteilnahmelehre; im Einzelnen umstritten).[1]
Anstiftungshandlung ("Bestimmen")
In § 26 StGB wird bei der Definition der Anstiftung nur das Wort "bestimmt" verwendet. Die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur versteht darunter jegliches Hervorrufen eines Tatentschlusses. Hiernach reicht also die Herbeiführung einer verlockenden Situation gegebenenfalls aus, eine Kommunikation mit dem Haupttäter oder gar ein Unrechtspakt (Kollusion) ist hiernach nicht erforderlich. Jemand, der bereits zu einer Straftat fest entschlossen ist, kann schon begrifflich nicht mehr dazu angestiftet werden. Der von Juristen verwendete lateinische Fachbegriff hierfür lautet omnimodo facturus (auch alias facturus). Auch in diesen Fällen liegt nur ein (bei Vergehen straffreier) Versuch einer Anstiftung vor. Zu denken ist in diesen Fällen allerdings an eine psychische Beihilfe oder den stets strafbaren Anstiftungsversuch zu einem Verbrechen, § 30 StGB .
schimmel hat geschrieben:....ganz am Ende des Berichts steht dann die Wahrheit über den Deutschen Verbraucher....das hätte am Anfang in die Schlagzeile gehört: Verbraucher verursacht Tierqualen aufgrund seines Geizes!
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