777 hat geschrieben:gestohlene Ware mußt wieder abgeben, ob du dein Geld wieder bekommst, ist fraglich
Das kommt drauf an, Vor kurzem war ein Bericht im TV, da wurde einem ein Porsche Oldtimer gestohlen. Einige Jahre später fand er diesen durch Zufall wieder. Er sollte verkauft werden. Er hat aktuell keinen Anspruch auf Rausgabe, da der Porsche zwischenzeitlich Verkauft wurde. Das Gesetzt sagt hier wurde der Gegenstand von einer weiteren Person erworben, und dieser Käufer weis nichts vom Diebstahl so hat er im Prinzip auch das Eigentum erhalten. Das gleiche war bei Rechtsanwalt Posch. Hier wurde ein Pferd von einer Pflegerin verkauft, diese aber nicht die Eigentümerin war. Das Gericht hat hier gegen die Rückgabe gesprochen, da der Käufer nichts über den Diebstahl wissen konnte.
Im Klartext Verkauft er den SSA an einen Dritten vielleicht noch mit Rechnung so ist der Automat weg. Der Dritte kann hier von einem Diebstahl nichts wissen. Wenn dann beim Verkäufer ( Dieb) was zu holen ist, so haftet dieser. Ist nichts zu holen, so wird es schwer werden den Schaden ersetzt zu bekommen.
Bei uns wurde vor langem ein Harvester übers Wochenende am Waldrand an einem Ort gestohlen. Die kamen mit einem Tieflader, stellten ihn im Ort ab, luden den Harvester ab und fuhren weg. Sie wurden von einigen Leuten gesehen, aber da diese dachten das ist normal hat sich hier keiner das Nummernschild oder sonst was gemerkt.

