Was wollt Ihr über " die technische Streifenkrankheit " schimpfen?
Die gesetzlich zulässige Düngermenge/ha wurde eingehalten- gehe ich mal nach allgemeiner Unschuldsvermutung von aus!
Die kleinräumige Abwechslung von Überdüngung- ist es ja nur falls der Aufwuchs nicht mehr erntbar ist- und Unterversorgung der Streifen dazwischen , schafft doch eine kleinräumige Biodiversität in einer angeblichen Monokultur für mindestens die Zeit bis zur Bestellung der Folgefrucht!
Denn es werden sicher in den Lagerstreifen andere Ernterückstände auf den Flächen bleiben, die auch folglich andere Rotteverläufe ergeben.
Vorsicht!
Der Beitrag enthält Ironie!