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Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » So Jun 04, 2017 17:22

Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

von Hermann Krauß/agrarheute, am Freitag, 02.06.2017 - 14:06 Uhr

Seit 1. Juni sind die neuen Regeln bei der Düngeverordnung offiziell in Kraft getreten und gelten ab sofort. Das sind die zentralen Anforderungen.
https://www.agrarheute.com/wissen/duengeverordnung-neuen-regeln-gelten-ab

Und wie macht ihr das so??

Ab jetzt heißt das auch nachträglich für den Anbau 2106 Ernte 2017???

Ich seibe eigentlich nur die PS Maßnhmen in eine Liste, dann werde ich wohl meine https://app.365farmnet.com/365FarmNet/dist/login.html#/ aktivieren und benützn müssen :idea:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon T5060 » So Jun 04, 2017 17:24

Machen wir schon immer so und wir sind auf alles vorbereitet. Du nicht ?
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Herausforderung Phosphat

Beitragvon adefrankl » So Jun 04, 2017 19:50

In der oben angegebenen Quelle heißt es zum Thema Phosphat:
"Bei Phosphor darf der Kontrollwert im Mittel der letzten sechs Jahre nicht über 20 kg P2O5 liegen. Ab 2023 darf der Kontrollwert für diesen Zeitraum 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschreiten."
Nun ich muss mir da die Verordnung noch genauer anschauen und wie die Sachen genau definiert sind, aber ich vermute mal, dass mit Kontrollwert der rechnerische Entzug gemeint ist. Und das wäre eine große Herausforderung um es mal recht neutral zu formulieren.
Auf den ersten Blick sollte es für mich eigentlich kein Problem sein, da die meisten meiner Äcker bei Phosphat im Versorgungsbereich C liegen. Vereinzelt mal darüber, dafür andere am unteren Bereich von C oder eine kleine Teilfläche sogar in B. Bisher war es einfach, man düngt insgesamt nach Entzug (mit Variation zwischen den Flächen) und ansonsten korrieiert man dann das Düngeniveau je nach Entwicklung des P-Gehaltes im Boden.
Durch die Neuregelung gilt es aber gleichzeitig darauf zu achten, dass man die angegebene Grenze nicht überschreitet, aber auch nicht signifikant unterschreitet. Denn sollten die Nährstoffgehalte einmal abgefallen sein kann man ja das niemals mehr korrigieren. Und was ist eigentlich wenn bei Einhaltung der Grenzwerte (und sehr guter Erosionsvermeidung - potentieller Verlustfaktor) die Bodengehalte kontinuierlich fallen sollten. Sei es durch P-Festlegung, sei es weil sich in der Praxis die Entzüge nicht genau an die Vorgaben halten .... Muss man dann gegebenenfalls ein Abfallen des Versorgungsniveaus bis auf A aufgrund der Vorschriften einfach hinnehmen?
Ich sehe nicht wieso es die P-Versorgung zu egeln gibt, solange die P-Gehalte im Boden den normalen Bereich (C) nicht überschreiten und ansonsten so gewirtschaftet wird um einen P-Austrag aus der Fläche durch Abschwemmung von Düngemitteln, Erosion ... nach guter fachlicher Praxis weitest möglich vermeiden wird. Denn Phosphat ist (im Gegensatz zu Stickstoff) in der Tat der Nährstoff der normalerweise das Pflanzen- und Algenwachstum limitiert. Aber es ist und beleibt auch für die Nutzlanzen ein essentieller Nährstoff und selbst der Mensch hätte ohne ausreichende Phosphatversorgung ein Problem.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Sönke Carstens » So Jun 04, 2017 20:02

Ich glaub nicht das sich viel ändern wird.
Der Großteil meiner Flächen sind in der Phosphatstufe E, das war aber schon immer so auch als noch nicht mit Gülle gedüngt wurde.
Ich fahre alle 3 Jahre 25m3/ha auf meine Flächen damit überall mal etwas hinkommt.
Wenn ich jetzt auf Flächen die in E liegen nicht mehr fahren darf kann ich ja gleich mit der Schweinemast aufhören.
So wie mir geht es hier vielen deshalb werden sich sehr viele Landwirte nicht dran halten weil sie die Gülle sonst nicht loswerden.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Bauerntrampel » So Jun 04, 2017 20:07

Sönke Carstens hat geschrieben:Ich glaub nicht das sich viel ändern wird.
Der Großteil meiner Flächen sind in der Phosphatstufe E, das war aber schon immer so auch als noch nicht mit Gülle gedüngt wurde.
Ich fahre alle 3 Jahre 25m3/ha auf meine Flächen damit überall mal etwas hinkommt.
Wenn ich jetzt auf Flächen die in E liegen nicht mehr fahren darf kann ich ja gleich mit der Schweinemast aufhören.
So wie mir geht es hier vielen deshalb werden sich sehr viele Landwirte nicht dran halten weil sie die Gülle sonst nicht loswerden.


Wenn ich so etwas lese, dann weiß ich auch, dass die Regeln in den nächsten Jahren noch viel strenger werden. Wenn dein P Anfall im Betrieb und dein pflanzlicher Bedarf nicht zusammen passen, dann musst du zwangsläufig Nährstoffe abgeben. Bei Bodengehalten größer 8,7 mg P/100 g Boden darfst du maximal noch den Entzug düngen. Fertig. Und geh mal ganz stark davon aus, dass das auch bei euch stark kontrolliert werden wird.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!

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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Sönke Carstens » So Jun 04, 2017 20:26

Du möchtest mir grad sagen das ich von 800 Mastschweinen zu viel gülle habe für fast 200 ha weil die Flächen von Naturaus schon in E sind?
Immerhin fahre ich nicht über 200m3 je ha wie es hier Teilweise der Fall ist, und das wird sich mit der Verordnung wohl auch nicht ändern.
Hier nimmt keiner Gülle auf auch warum auch?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Bauerntrampel » So Jun 04, 2017 20:45

Dann muss in der Vergangenheit doch wohl ein gewaltiges Ungleichgewicht zwischen Düngung und Bedarf geherrscht haben. Und diese pauschalen Aussagen dass es einfach alle so weiter machen führen uns dann ganz schnell zu dänischen Verhältnissen. Dann wird das Gejammer aber ganz groß. Außerdem sind die Grundzüge der düv jetzt bestimmt seit 2 Jahren intensiv diskutiert worden.
Also heißt es spätestens jetzt sich darauf einzustellen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Sönke Carstens » So Jun 04, 2017 20:53

Es wurde alle 3 Jahre 25m3 je ha ausgebracht und sonst nichts an P haltigen Düngern, warum auch?
Ich komme aus einer sehr jungen Marsch da ist das normal.
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Düngung unterhalb von Entzug

Beitragvon adefrankl » So Jun 04, 2017 21:24

Bauerntrampel hat geschrieben:
Sönke Carstens hat geschrieben:Ich glaub nicht das sich viel ändern wird.
Der Großteil meiner Flächen sind in der Phosphatstufe E, das war aber schon immer so auch als noch nicht mit Gülle gedüngt wurde.
Ich fahre alle 3 Jahre 25m3/ha auf meine Flächen damit überall mal etwas hinkommt.
Wenn ich jetzt auf Flächen die in E liegen nicht mehr fahren darf kann ich ja gleich mit der Schweinemast aufhören.
So wie mir geht es hier vielen deshalb werden sich sehr viele Landwirte nicht dran halten weil sie die Gülle sonst nicht loswerden.


Wenn ich so etwas lese, dann weiß ich auch, dass die Regeln in den nächsten Jahren noch viel strenger werden. Wenn dein P Anfall im Betrieb und dein pflanzlicher Bedarf nicht zusammen passen, dann musst du zwangsläufig Nährstoffe abgeben. Bei Bodengehalten größer 8,7 mg P/100 g Boden darfst du maximal noch den Entzug düngen. Fertig. Und geh mal ganz stark davon aus, dass das auch bei euch stark kontrolliert werden wird.

Also da geht es offensichtlich um zwei verschiedene Singe. Wenn Düngung und pflanzlicher Bedarf nicht zusammenpassen, dann gebe ich Bauerntrampel völlig recht mit seiner Aussage.
In Fällen wie sie Sönke Carstens schildert, bei denen die Düngung aber wesentlich unter dem Entzug beleibt. Schweinegülle dürfte vgeschätzt vielleicht 3 kg P2O5/m³ enthalten (hängt aber natürlich von Fütterung ab, besser Gülleuntersuchung). Das sind bei 25 m³ alle drei Jahre 25 kg/ha P2O5 pro Jahr. Ohne genauere Daten würde ich den Entzug mindestens mit 50 kg ansetzen. Wenn man das bei organischer Düngung im eigenen Betrieb für unangemessen hält, dann müsste man auf diesen Flächen auch eine Nichtnutzung (z.B. als Naturschutzgebiet) oder extensive Weidehaltung schon mal grundsätzlich verbieten. Alles andere außer intensive Bewirtschaftung in Kombination mit kompletten P-Düngeverzicht müsste man dann auf solchen Böden verbieten. Das hätte zwar auch interessante Aspekte wenn dann die verminderte Stickstoffdüngung oder die fehlende Fungizidbehandlung sanktioniert würden, weil dadurch der Abbau des P-Überschusses im Boden vermindert würde. Aber derartiges halte ich doch für ausgeschlossen.
Bei den angegebenen Marschboden würde ich auch vermuten, dass auch der Untergrund entsprechend hohe P-Gehalte aufweist. Dies würde zum einen belegen, dass es tatsächlich am Ausgangsboden liegt, Zum anderen würde das auch dei Lösung extemes Tiefpflügen zur P-Gehaltsverringerung ausschließen. In irgendwelchen Beiträgen wurde hier einmal behauptet, dass es in Einzelfällen bei Betrieben mit hohen Viehbesatz die Probleme mit zu hohen P-Gehalt angewendet wurde und so das Problem "gelöst" wurde. Aber (echtes) Tiefflügen nur wegen hohen P-Gehalt würde ich überhaupt nicht in Erwägung ziehen. Denn ein hoher P-Gehalt darf kein Grund sein von einer fachgerechten Bewirtschaftung abzuweichen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon marius » So Jun 04, 2017 23:54

Wahnsinn.
Erst kürzlich im Wochenblatt gelesen : wer sich nicht an die Regeln der Gülleausbringung hält ( Sperrfrist, gefrorener Boden, 5 cm Schnee usw ) kann zukünftig mit bis zu 150 000 Euro Geldstrafe bestraft werden.
Da müssen dann mehrere ha Ackerland verkauft werden, wenn der Strafbefehl einflattert. :lol:

Bei der nächsten Düngereform in den nächsten Jahren werden die Strafen dann sicher in die Millionenhöhe gehen. :shock:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Lonar » Mo Jun 05, 2017 9:54

Sönke braucht sich gar keine Sorgen machen. 75kg P Zufuhr sollte Marsch Weizen in weniger als einem Jahr aussaugen. :mrgreen:
Ich werd zusehen das ich möglichst viel Futter als Zwischenfrücht anbaue. Der Mais hat dieses Jahr vorm Mai ja eh nur im Boden gegammelt.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Estomil » Mo Jun 05, 2017 11:01

Die neue düngeverordnung wird für einige nen grosses problem.
Sehr ärgerlich ist vor allem, dass aufnehmende betriebe ebenfalls die hof Tor Bilanz erstellen müssen. Ein enormer Aufwand den besonders ältere betriebsleiter scheuen könnten wenn die Alternative minerdünger heisst.

Wie wird das denn laufen bei betrieben ihr getreide nicht wiegen?

Ben örtlicher kartoffelbauer erzählte zb die Tage mal, dass seine Kartoffeln erst bei der Auslagerung gewogen werden da sie dann erst gewaschen werden. Der weiss also erst zb erst diesen Juli was er im letzten Jahr geerntet hat.

Wie soll das funktionieren?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Ede75 » Mo Jun 05, 2017 11:07

Warum muß man wiegen? Die alte Hoftorbilanz basierte ja darauf, daß alles, was in den Betrieb kommt, und alles, was wieder rausgeht, bilanziert werden mußte. Das fand ich persönlich am ehrlichsten, denn Futter- und Tierzukäufe, Dünger usw ist eh alles gewogen, alles was rausgeht, ebenso, sei es Schlachtvieh, Getreide, Heu oder sonstwas.

Wenn man natürlich möglichst viel Sch... auf seinen Flächen verklappen wollte, dafür war die alte Feld-Stall Bilanz hervorragend geeignet, denn da konnte man ja Schätzen und danach die Bilanz anfertigen. Ob man wirklich solche Erntemengen hatte, konnte ja keiner nachweisen...

Und wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist die Stoffstrombilanz doch nur ein neuer Name für die Hoftorbilanz!? Ich laß es jedenfalls mal auf mich zukommen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon marius » Mo Jun 05, 2017 11:18

Estomil hat geschrieben:Die neue düngeverordnung wird für einige nen grosses problem.
Sehr ärgerlich ist vor allem, dass aufnehmende betriebe ebenfalls die hof Tor Bilanz erstellen müssen. Ein enormer Aufwand den besonders ältere betriebsleiter scheuen könnten wenn die Alternative minerdünger heisst.



Nicht nur ältere Betiebsleiter. Die Stoffstrombilanz ( nicht Hoftotbilanz ) muss aufgrund von vorliegenden Rechnungen und Belege erstellt werden damit es nachkontrolliert werden kann.

https://www.agrarheute.com/news/berechn ... erscheinen

Wenn also jemand im Jahr 2000 Mastschweine verkauft muss er das gesamte Gewicht jedes einzelnen verkauften Mastschweins addieren und in die Bilanz einfügen. Nicht schätzen. Dazu natürlich alle zugekauften Futtermittel, Dünger, Minerlafutter nach exaktem Gewicht.
Und die CC Kontrollwarscheinlichkeit erhöht sich natürlich wenn Gülle abgegeben oder aufgenommen wird.

Fazit : Auch jüngere Betriebsleiter werden auf Mineraldünger ausweichen statt Gülle zuzukaufen.
Es sei denn der gülleaufnehmende Betrieb bekommt noch Geld dafür das er Gülle aufnimmt.
Aber selbst dann würde ich Mineraldünger streuen allein schon wegen der deutlich günstigeren Ausbringungskosten wenn in Kürze Gülle nur noch streifenförmig ausgebracht werden darf.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon elchtestversagt » Mo Jun 05, 2017 14:14

Ich wette, das in den Betriebszweigauswertungen der nächsten Jahre die biologischen Leistungen sinken werden, weil sich die Landwirte nichts mehr in die Tasche lügen dürfen...
Das wars dann mit den 1000gr Schweinen...
Mal ehrlich, wer bis heute nicht jedes Tier wiegt, was rein oder raus geht, dem kann ich wirklich nicht helfen.
Mich wundert es sowieso ständig, dass die Schlachthöfe manche Schweinepreiserhöhung "kostenneutral" wegbuchen können, weil die die Tierchen mal drei Stunden länger durch den Schlachthof schaukeln lassen, ehe die über die Waage kommen, und man so 77 anstatt 78,5 % Ausschlachtung hat...
Regt sich keiner drüber auf, weil man ja sowieso 80% hat ( gefühlt).....
Wichtig ist zudem, dass die TKBs auch die Falltiere wiegen, weil das ja abgänge sind.
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