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Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon elchtestversagt » Fr Jun 23, 2017 6:56

Das ist eines dieser Punkte, Schwabenjung26.
Ich kann ja Zwischenfrüchte drillen, nach 10 Tagen überlege ich es mir anders und mache Getreide rein.
Die Zwischenfrucht hatte ja "Düngebedarf"....
Bislang konnte ich noch nichts finden bzgl. des Zwischenfruchtzeitraumes, ob die "überwintern" muss oder nicht oder ob es eine "Verweildauer" gibt...
Genau so ist das mit dem "Feldfutterbau".
Wenn ich jetzt im Mais eine Grasuntersaat mache, dann den Mais ende Sept. in den Haufen schiebe, darf ich dann noch Gülle fahren für das Gras, wenn ich noch einen Schnitt im Spätherbst nutzen will?
Das Gras hätte einen "Düngebedarf".....
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Lonar » Fr Jun 23, 2017 7:39

Lonar hat geschrieben:
Bauerntrampel hat geschrieben:In Niedersachsen war das auch bisher schon nicht erlaubt...
Zukünftig Düngung im Herbst nur noch bis 60 Gesamt N bzw 30 Ammonium N. Und nur noch zu Raps, ZF und Feldfutter.

Bei Ernte vorm Herbst gilt das Gras nicht als Zwischenfrücht und du darfst den Entzug düngen!

Ich muss mich korrigieren anscheinend hat Bauerntrampel doch recht. Normalerweise kommen nach Gerste noch 2 Schnitte. Wie soll das mit 60Gesamt N oder 30 kg Ammonium N gehen?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon böser wolf » Sa Jun 24, 2017 13:01

elchtestversagt hat geschrieben:Das ist eines dieser Punkte, Schwabenjung26.
Ich kann ja Zwischenfrüchte drillen, nach 10 Tagen überlege ich es mir anders und mache Getreide rein.
Die Zwischenfrucht hatte ja "Düngebedarf"....
Bislang konnte ich noch nichts finden bzgl. des Zwischenfruchtzeitraumes, ob die "überwintern" muss oder nicht oder ob es eine "Verweildauer" gibt...
Genau so ist das mit dem "Feldfutterbau".
Wenn ich jetzt im Mais eine Grasuntersaat mache, dann den Mais ende Sept. in den Haufen schiebe, darf ich dann noch Gülle fahren für das Gras, wenn ich noch einen Schnitt im Spätherbst nutzen will?
Das Gras hätte einen "Düngebedarf".....


sorry , aber ganz so einfach ist es nicht !
es gab im letzten jahr in niedersachsen ein gerichtsurteil in niedersachsen , ich kann leider keinen link dazu finden
böser wolf
 
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon elchtestversagt » Sa Jun 24, 2017 13:58

Ich schreibe deswegen auch bewusst "hätte".
Denn was nicht explizit drin steht, ist auch erstmal nicht verboten.
Bei Getreide nach Körnermais sind sich eigentlich alle einig, der hätte Düngebedarf, aber es steht explizit drin, ist nicht erlaubt.
Vor Wochen auf einer Versammlung fragte allen Ernstes ein Kollege die "Fachleute" der LWK, wie das denn mit Gülle in seinem Wald aussieht, der "hätte ja auch Düngebedarf"....
Der Fachmann wusste erst nicht was er sagen sollte....( es gab aber auch keine plausible Antwort).
Also müssen das erstmal einige Gerichte klären..

Genau so gestern ein Bericht im Landwirtschaftsblatt über Unkrautbekämpfung auf Hofflächen.
Ein Géricht hat geurteilt, dass Salz/Essiglösungen kein PSM sind und dürfte angewendet werden.
Jetzt hat der Experte vom Pflanzenschutzamt dort erklärt, für Landwirte gelte das nicht, denn sobald eine Anwendung Pflanzenschutzartige Folgen hat, ist diese verboten mit den üblichen Folgen (CC usw.).
Das gelte auch für Biozide, wenn man die dafür einsetzen will.
Aber wenn ich Biozide ( Grünspanentferner bspw) gezielt zum Grünspanentfernen einsetze, und es dennoch Pflanzenschutzartige Folgen hat, was dann?
Oder soll man den Altenteilern bei Feuchtigkeit Hofverbot erteilen, damit die auf den Betonsteinen nicht ausrutschen?
Das sind alles Grauzonen....
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon "schwabe" » Mi Jun 28, 2017 6:55

Hallo
Aktuell gilt ja schon die neue DV, so nun hab ich meine wiesen abgemäht und werde die Tage auch das GPS mähen.
Muss ich nun bevor ich mit wirtschaftsdünger meine Wiesen dünge und meine Zwischenfrucht nach GPS erst einen Düngebedarf nachweisen ?

Was genau muss ich da machen - bei wiesen muss man ja sofort nach dem mähen düngen wegen evtl. Ätzschäden wenn man zu spät kommt. D.h. ich müsste die Bodenproben ja schon vor der Mahd ziehen oder ? Und dann auf was dünge ich auf wie macht ihr das bei Ackergras/ Dauergrünland ?
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon hat"
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon LUV » Mi Jun 28, 2017 7:07

Hast du keine qualifizierte Beratung?
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Todde » Mi Jun 28, 2017 7:37

Düngeverordnung: Streng geheim
https://www.agrarheute.com/landundforst ... eng-geheim


Dass die Landesregierung bereits Mitte vergangener Woche die Änderung der Verordnung abgenickt hat, erfuhr die Öffentlichkeit aber nicht. Auch der bevorstehende Stichtag 1 . Juli veranlasste den zuständigen Minister offenbar nicht, die Landwirte so schnell wie möglich zu informieren.


Politische Erfolge propagandistisch verkleidet an die Medien zu geben, ist kein grünes Alleinstellungsmerkmal. Was die ministeriale Epoche von Meyer aber so einmalig macht, ist sein Gespür dafür, den Bauern vors Schienbein zu treten. Und zwar am besten so, dass man die blauen Flecken erst Wochen später sieht. Ganz davon abgesehen, lässt er durch die Verzögerung die Düngebehörde und die Berater der Landwirtschaftskammer im Regen stehen. Sie wollen nämlich ihre Bauern gut beraten, damit am Ende nicht noch ein hohes Bußgeld fällig wird.


:klug:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Di Dez 19, 2017 18:13

Keiner weiß was ?
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Falke » Di Dez 19, 2017 18:27

Hier gibt es inzwischen 14 Seiten zum Thema: post1562237.html#p1562237

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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Mi Feb 14, 2018 21:32

Das gilt in Bayern ab jetzt

https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php

http://www.lfl.bayern.de/naehrstoffbilanz

oder das LKP doch das ist Kostenpflichtig

https://www.lkpbayern.de/aktuelles/nachrichten/artikel/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=158&cHash=ebc8df6b4360024c3e28bb9e38b83201

Mit welchem Programm arbeitet ihr so :?:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Johnny 6520 » Do Feb 15, 2018 10:48

Paule1 hat geschrieben:Das gilt in Bayern ab jetzt

https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php

http://www.lfl.bayern.de/naehrstoffbilanz

oder das LKP doch das ist Kostenpflichtig

https://www.lkpbayern.de/aktuelles/nachrichten/artikel/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=158&cHash=ebc8df6b4360024c3e28bb9e38b83201

Mit welchem Programm arbeitet ihr so :?:


Habe das Programm von der LkP ,super einfach kann ich nur empfehlen. Für Erzeugerring Mitglieder kostenlos.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Fr Feb 16, 2018 21:24

Da ich kein Mitglird im ER bin kann ich das Programm nicht nutzen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon nr.1 » Mo Mär 05, 2018 14:57

Wie sieht's eigentlich mit den rechtlich zulässigen Möglichkeiten der Ausbringung von Kalium-Düngern aus?

Vielleicht dumme Fragen, und völlig unabhängig davon, ob es wirklich sinnvoll wäre (ökonomisch oder ökologisch):

Darf man auf schneebedeckten oder tiefgefrorenen (und auch nicht tagsüber auftauenden) Böden
zum Beispiel Korn-Kali -möglicherweise sogar zeitlich unbegrenzt (z.B. an Silvester)- streuen, da
die Beschränkungen in der neuen DüVO nur für N- oder P- haltige Düngemittel gelten und dort nirgendwo
etwas von reinen Kaliumdüngern erwähnt wird?
Die Kalium-Zu- oder Abfuhr muss ja meines Wissens nach auch nicht in irgendwelchen Bilanzen aufgeführt werden.

(Gut, ich gebe zu, dass mit dem wirklichen Düngebedarf an Silvester wäre zum Beispiel schwierig zu belegen.... )

Was ist mit den Mindestabständen zur Gewässeroberkante oder den erforderlichen Grenzstreueinrichtungen,
gelten die somit auch nur für N und P, nicht für die Ausbringung von Kalidünger?

Gruß
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon T5060 » So Mär 11, 2018 18:51

Bei "Unser Land" ist der Alten ja regelrecht einer abgegangen, wo sie Deutschland zum Blockwart-Anscheissen aufrief. Pfui... beschämend
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Nick » So Mär 11, 2018 19:53

T5060 hat geschrieben:Bei "Unser Land" ist der Alten ja regelrecht einer abgegangen, wo sie Deutschland zum Blockwart-Anscheissen aufrief. Pfui... beschämend

Bayrisches Staatsfernsehen halt....

Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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