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Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Sönke Carstens » Do Jun 07, 2018 23:01

Hält sich überhaupt noch jemand an die Düngeverordnung?
Bei vielen Berufskollegen gilt die mehr als Empfehlung als eine verbindliche Regelung.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon marius » Do Jun 07, 2018 23:09

Sönke Carstens hat geschrieben:Hält sich überhaupt noch jemand an die Düngeverordnung?
Bei vielen Berufskollegen gilt die mehr als Empfehlung als eine verbindliche Regelung.


Naja. Fakt ist jedoch das der Gesetzgeber bei groben Verstößen gegen die Düngeverordnung Geldbussen bis 150 000 Euro vorsieht.

http://www.lbv-brandenburg.de/index.php ... engegesetz

Eine rote Ampel überfahren oder besoffen von der Kneipe heim fahren kann deutlich günstiger sein.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Grenzwächter » Fr Jun 08, 2018 3:59

Das wird solange als Empfehlung angesehen bis die ersten kontrolliert werden. Dann wird so mancher ein gewaltiges ah Erlebnis haben.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon elchtestversagt » Fr Jun 08, 2018 6:19

Wie will man denn einer GmbH an die Karre fahren, wenn da nur 25000 Euro hinterlegt sind?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon wastl90 » Fr Jun 08, 2018 8:38

elchtestversagt hat geschrieben:Wie will man denn einer GmbH an die Karre fahren, wenn da nur 25000 Euro hinterlegt sind?

Dann hast du aber auch keinen Betrieb mit 25.000€ ;-) Dazu kommt ja noch Umlauf- und Anlagevermögen. Ansonsten kann man ja immer noch gegen eine Privatperson vorgehen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon elchtestversagt » Fr Jun 08, 2018 9:30

Nein, das ist alles kein Problem ( und wird schon tausendfach gemacht, und schon lange, eigentlich wg. Trennung Gewerbe von Stammbetrieb als auch Produkthaftpflicht).
Auch der "Wurstparagraph" kommt hier nicht zur Anwendung, da man "nur" eine Stufe zurück geht "zur Mutter", in dem Falle eine Beteiligungs-GmbH...
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon wastl90 » Fr Jun 08, 2018 9:57

Dann nenne mir mal solch ein konkretes Beispiel bitte.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Di Jul 24, 2018 4:07

Haben sich die Neuen Regeln jetzt nach der Ernte schon geändert?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Manfred » Mo Aug 27, 2018 15:17

Was in Fachkreisen schon lange bekannt ist, findet langsam den Weg in die Presse:

"Der Eintrag von Phosphor in Flüsse und Bäche stammt danach „weit überwiegend“ aus kommunalen Kläranlagen. Dagegen ist der Anteil der bisher als Hauptverursacher angesehenen Bauern „relativ gering“."

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... bef2d.html
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Cowrider » Di Aug 28, 2018 20:29

@ Elchtestversagt, weis ja nicht ob da die GmbH angezeigt wird oder der Anwender selber. Denke aber das wird der Anwender sein dann ist die GmbH raus. Wär ja auch unsinnig würde dann jeder so machen dann bräuchte es keine solchen Strafmaße. Es gibt immer einen Verantwortlichen und der ist dann dran. Dann könntest theoretisch ja auch sagen wenn du einen Unfall baust das war die GmbH und bist fein raus weil dann brauchst auch nix versichern wenn was passiert max 25000 und gut wärs. Nur so wird’s leider nicht laufen.
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Re: Düngeverordnung: Dürre

Beitragvon adefrankl » Di Aug 28, 2018 22:26

Paule1 hat geschrieben:Haben sich die Neuen Regeln jetzt nach der Ernte schon geändert?


Die Herausforderung ist doch eigentlich aktuell, wie ist es mit der Düngeverodrnung bei lokal massiver Dürre zu handhaben. Denn dort wo kaum was gewachsen ist (< 50%) dürfte die Differenz zwischen Düngung und Entzug doch so deutlich über den 50 kg N/ha liegen, dass sich das auch bei der Mittelung über drei Jahre nicht ausgleicht. (Wenn man zwei Jahre gar nichts düngt, dann wäschst halt kaum was, aber man kommt dann auch rechnerisch auf 50kg/ha wenn dieses Jahr bei 160 kg n/ha nur 10 kg N/ha entzogen wurden).
Immerhin hat die bayerische LfLzu diesen Thema schon etwas veröffentlicht.
https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/197772/index.php
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Marian » Do Aug 30, 2018 8:46

Hier in NRW darf bei derartigen Wetterextremen zur nächsten DBE das Ernteergebnis aus dem repräsentativeren Vorjahr eingesetzt werden.
Nmin ist in dem Fall das gemeinste. Kann bis ins Frühjahr reichlich vorhanden sein und nach N1 und oder N2 noch vor erwachsen der Wurzeln in tiefere Bodenschichten durch starke Regenereignisse ausgewaschen werden.

Die wahren Ausmaße der neuen DüngeVO werden hier in OWL langsam sichtbar.
Aufnahmebereitschaft für Gülle und Gärrest hat abgenommen. Ausbringmengen wurden aus übervorsicht gekürzt. Auf Grünland war im gewalts Sommer '18 güllen nur mit Schlitzgerät möglich und zu allem Überfluss nimmt keiner der nicht muss noch Gülle zur ZF der Anrechnung im nächsten Jahr wegen auf.
Die Behälter sind was ich so höre bei vielen voll. Schweinemastställe können noch einen Durchgang genutzt werden und pausieren dann bis im Frühjahr Gülle ausgebracht werden kann; die Abgabe über die Börse kostet laut einem Nachbarn 20€/kubik und ist daher keine Alternative mehr....
Finden wir uns damit ab, dass Landwirtschaft in Deutschland nicht erwünscht ist.
Jetzt wo wir uns gegenseitig nicht mehr genug im "wachsen oder weichen" das Leben schwer machen, kurbelt die Politik den Strukturwandel wieder an.
Die Kläranlagen werden keine Probleme bekommen. Das ist die Bürger eigene Scheiße, dass muss so oder so laufen und die werden gebraucht. Hingegen ist der Bürger der Überzeugung das uns Umweltsünder keiner mehr braucht.

Das jetzt reichlich Gülle aus Verzweiflung illegal auf Maisstoppeln ausgebracht wird macht es nicht besser, mich aber voller Unverständnis traurig und wütend zugleich.
Sind es doch immer genau die Kollegen, die auf die bösen großen Biogaser schimpfen, die uns angeblich all das eingebrockt haben... Meiner Ansicht nach arbeiten gerade diese schon länger mit mehr Augenmaß und Handgewicht....
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Lonar » Do Aug 30, 2018 19:26

Marian Pradler hat geschrieben:Das jetzt reichlich Gülle aus Verzweiflung illegal auf Maisstoppeln ausgebracht wird macht es nicht besser, mich aber voller Unverständnis traurig und wütend zugleich.
Sind es doch immer genau die Kollegen, die auf die bösen großen Biogaser schimpfen, die uns angeblich all das eingebrockt haben... Meiner Ansicht nach arbeiten gerade diese schon länger mit mehr Augenmaß und Handgewicht....

Das eine Bewerbung für die amtliche Durchsicht des Betriebes. Wenn man dann schon seit Jahren kein Musterschüler ist hätte man lieber die 20€m3 bezahlt.
Wie ist das eigentlich mit gewerblichen Ställen, wer kontrolliert da?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Marian » Fr Aug 31, 2018 8:49

Ich bewerbe mich um nichts. Ich selbst habe alle Tiere auf Stroh und keine Gülle.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Lonar » Fr Aug 31, 2018 11:47

So ist es ja auch aus dem Zusammenhang zu erkennen, deshalb hab ich das Zitat ja so lang gelassen. Ich wollte dir da nichts unterstellen. :oops:
Hier in Niedersachsen ist es schon seit 2012 verboten nach Mais zu düngen und alle die das trotzdem machen mussten hat man kontrolliert. Danach sind die auch ruhiger geworden.
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