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Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon JonnyD2250 » Di Mär 12, 2019 10:05

marius hat geschrieben:
Estomil hat geschrieben:Die neue düngeverordnung wird für einige nen grosses problem.
Sehr ärgerlich ist vor allem, dass aufnehmende betriebe ebenfalls die hof Tor Bilanz erstellen müssen. Ein enormer Aufwand den besonders ältere betriebsleiter scheuen könnten wenn die Alternative minerdünger heisst.



Nicht nur ältere Betiebsleiter. Die Stoffstrombilanz ( nicht Hoftotbilanz ) muss aufgrund von vorliegenden Rechnungen und Belege erstellt werden damit es nachkontrolliert werden kann.

https://www.agrarheute.com/news/berechn ... erscheinen

Wenn also jemand im Jahr 2000 Mastschweine verkauft muss er das gesamte Gewicht jedes einzelnen verkauften Mastschweins addieren und in die Bilanz einfügen. Nicht schätzen. Dazu natürlich alle zugekauften Futtermittel, Dünger, Minerlafutter nach exaktem Gewicht.
Und die CC Kontrollwarscheinlichkeit erhöht sich natürlich wenn Gülle abgegeben oder aufgenommen wird.

Fazit : Auch jüngere Betriebsleiter werden auf Mineraldünger ausweichen statt Gülle zuzukaufen.
Es sei denn der gülleaufnehmende Betrieb bekommt noch Geld dafür das er Gülle aufnimmt.
Aber selbst dann würde ich Mineraldünger streuen allein schon wegen der deutlich günstigeren Ausbringungskosten wenn in Kürze Gülle nur noch streifenförmig ausgebracht werden darf.[/quote

sehe ich auch als nervig an. muss szroffstrombilanz machen nur weil ich so freundlich bin und gülle aufnehme. was soll der Blödsinn. kann mir mal jemand erklären was da noch der Sinn der Feld Stall Bilanz ist. anscheinend ist die ja so ungenau dass man die zum Schutz des Grundwassers nicht gebrauchen kann. wir werden noch mehr Bilanzen aufstellen on Zukunft doch ändern wird sich am nitratgehalt im Wasser wahrscheinlich gar nichts.

anmerkung: auf unbestelltem Ackerland darf auch in Zukunft mit prallteller gefahren werden. ein silomais-bauer braucht sich also kein neues dass kaufen sondern kann vor der Aussaat wie bisher mit alter Technik gülle ausbringen. einarbeitungsfrist von 4 Stunden muss halt eingehalten werden. wissen dank der ganzen schleppschlauchpropaganda nur noch wenige.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon T5060 » Di Mär 12, 2019 10:17

Stoffstrombilanz macht der Buchhalter mit und gut ist es.
Ja ich weis ... was ist Buchhaltung ?
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon 714er » Di Mär 12, 2019 12:59

JonnyD2250 hat geschrieben:
marius hat geschrieben:
Estomil hat geschrieben:Die neue düngeverordnung wird für einige nen grosses problem.
Sehr ärgerlich ist vor allem, dass aufnehmende betriebe ebenfalls die hof Tor Bilanz erstellen müssen. Ein enormer Aufwand den besonders ältere betriebsleiter scheuen könnten wenn die Alternative minerdünger heisst.



Nicht nur ältere Betiebsleiter. Die Stoffstrombilanz ( nicht Hoftotbilanz ) muss aufgrund von vorliegenden Rechnungen und Belege erstellt werden damit es nachkontrolliert werden kann.

https://www.agrarheute.com/news/berechn ... erscheinen

Wenn also jemand im Jahr 2000 Mastschweine verkauft muss er das gesamte Gewicht jedes einzelnen verkauften Mastschweins addieren und in die Bilanz einfügen. Nicht schätzen. Dazu natürlich alle zugekauften Futtermittel, Dünger, Minerlafutter nach exaktem Gewicht.
Und die CC Kontrollwarscheinlichkeit erhöht sich natürlich wenn Gülle abgegeben oder aufgenommen wird.

Fazit : Auch jüngere Betriebsleiter werden auf Mineraldünger ausweichen statt Gülle zuzukaufen.
Es sei denn der gülleaufnehmende Betrieb bekommt noch Geld dafür das er Gülle aufnimmt.
Aber selbst dann würde ich Mineraldünger streuen allein schon wegen der deutlich günstigeren Ausbringungskosten wenn in Kürze Gülle nur noch streifenförmig ausgebracht werden darf.[/quote

sehe ich auch als nervig an. muss szroffstrombilanz machen nur weil ich so freundlich bin und gülle aufnehme. was soll der Blödsinn. kann mir mal jemand erklären was da noch der Sinn der Feld Stall Bilanz ist. anscheinend ist die ja so ungenau dass man die zum Schutz des Grundwassers nicht gebrauchen kann. wir werden noch mehr Bilanzen aufstellen on Zukunft doch ändern wird sich am nitratgehalt im Wasser wahrscheinlich gar nichts.

anmerkung: auf unbestelltem Ackerland darf auch in Zukunft mit prallteller gefahren werden. ein silomais-bauer braucht sich also kein neues dass kaufen sondern kann vor der Aussaat wie bisher mit alter Technik gülle ausbringen. einarbeitungsfrist von 4 Stunden muss halt eingehalten werden. wissen dank der ganzen schleppschlauchpropaganda nur noch wenige.

Habe die Stoffstrombilanz in Form eine Stallbilanz schon 4 mal gemacht. Schlachtgewichte vom Händler zuschicken lassen oder aus dem Iq Portal, Umrechnung mit Ausschlachtung gibt es vorgegeben. Die Futterlieferungen Habe ich bisher manuell Lieferschein für Lieferschein eingegeben, jetzt bekommt man es alles Jahresausdruck mit der Nährstoffsumme für die Stoffstrombilanz.
Das Gewicht der Verluste muss man selbst errechnen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon elchtestversagt » Di Mär 12, 2019 13:17

Die Tiergewichte habe ich sowieso "abgespeichert" zur "wirklichen" Leistungs und G/V Auswertung, die Futterlieferungen bekommt man nun einmal im Jahr zugeschickt mit den N sowie P Werten, die Verluste werden hier von der TKB schon seit Jahren verwogen, alle Düngelieferungen gibt es eh schon einmal pro Jahr, dazu neu sind die Mengen Saatgut von Getreide über Mais über Raps, das einzigste, was fehlt, sind Gewichte vom verkauften Stroh ( hab nur eine Bestätigung Ballenzahl sowie Ballengrösse), und wenn man Silomais ab Feld verkauft...
Alles in allem keine grosse Hexerei...
Schwierig wird es nur, wenn man die Betriebe tausendmal geteilt hat, die Sauen die Oma hat, die Ferkel die Eltern, die Mastschweine man selber teils, der Rest die Oma/Opa Gbr, die Vater GbR den Ackerbau macht und die Ich/Vater GbR den Dünger hin und her schiebt...( und das alles auf Schätzbasis...)
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon DWEWT » Fr Mär 15, 2019 12:20

Das Land BW darf derzeit keinen finanziellen Ausgleich für N-reduzierende Maßnahmen, in Gebieten mit mehr als 50mg/L Nitrat, an die Landwirte auszahlen. Die diesbezüglich geschlossenen Verträge, werden "ausgesetzt". Da kann man sich schon jetzt ausmalen, wie die öffentliche Hand es zukünftig mit geschlossenen Verträgen handhaben wird. Bleibt die Frage, ob die Landwirte, wenn es ihnen nicht passt, Verträge ebenfalls "aussetzen" darf. Bei Verträgen haben schließlich beide Seiten die gleichen Rechte und Pflichten. Schön blöd, wer mit dieser Bagage noch Vereinbarungen trifft!
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Nordhesse » Fr Mär 15, 2019 12:41

Die politische Arbeit muss sich in den Ländern auf folgendes fokussieren: Bisher ist es so gehandhabt, dass ein Gebiet ein rotes Gebiet wird, wenn 20 % der Messstellen in einem Grundwasserkörper "rot" sind. Das führt hier z.B. zu einem Roten gebiet von ca. 2000 ha, weil eine oberflächennahe Quelle, die seit Jahren nicht genutzt wird immer ihre 54 mg ausweist. 3 Andere Meßstellen unter 10 m Löslehm haben 8 mg Nitrat. Wir müssen dazu kommen, dass "nur" noch der Einzugsbereich der Meßstelle rot wird
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Grimli » Do Mär 28, 2019 14:18

https://www.agrarheute.com/wochenblatt/ ... ech-552750

Das ist dann wohl das Ende vom Feldfutteranbau als Zweitfrucht oder Zwischenfrucht Herbst/Frühjahrsnutzung in sowohl Milchvieh Futterbaubetrieben als auch in Biogasbetrieben.
Verkürzung der Vegetationszeit auf die Hauptfrucht Mais von Mitte April bis Mitte September/Anfang Oktober anstelle von
Anfang März bis Mitte Oktober Anfang November.

Stickstoffabtrag nach Getreide, Gemüse oder Kartoffeln im Herbst ist dann nur noch mit ungedüngten Zwischenfrüchten möglich die aber im nächsten Jahr voll in die Bilanz der nachfolgenden Kultur eingerechnet werden müssen, oder wenn die Zwischenfruchtkultur zu früh abfriert (Stichwort Senf) besteht auch noch die Gefarhr das Stickstoff im Winter in die tieferen Bodenschichten absacken kann. Ölrettich mag besser abschneiden und erst spät nach dem abfrieren den gespeicherten Stickstoff abgeben, aber Greening Zwischenfrüchte bestehen immer aus 2 Kulturen und egal wie im Februar März entziehen diese Kulturen keinen Bodenstickstoff in 90 cm Tiefe mehr wenn bereits abgestorben. Das geht nur mit tiefwurzelndem Gras oder Getreide.

Zusammengefasst : Stickstoffauswaschungsrisiken erhöhen sich in der Hauptvegetationszeit durch Konzentration auf eine einzige Anbaukultur (Mais) und im Winter durch Konzentration auf nur eine einzige Zwischenfrucht (Grünroggen nach Mais)
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon elchtestversagt » Fr Mär 29, 2019 8:34

Meine Imker haben vergangene Woche tief schlucken müssen, als ich gesagt habe, das dieses Jahr wahrscheinlich das letzte Raps Jahr sein wird...Hier herrscht Krieg unter den Imkern um die "besten" Plätze, da werden Völker umgesetzt, geklaut und getötet...
Die Gesellschaft will es so, die Gesellschaft bekommt es so. Iowa von Flensburg bis zu den Alpen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Wini » Fr Mär 29, 2019 21:14

Diese ganze Rechnerei mit dem Nmin-Wert ist doch Gogolores.
Was nützt der nach Nmin gemessene Stickstoff in einer Bodentiefe von 30-60 cm, wenn die Pflanzen aufgrund
der Herbstdürre derzeit nur eine schwaches Wurzelwerk ausgebildet haben ?
Auf meinen gepflügten Flächen setzt die unterirdische Strohrotte im Untergrund vermutlich erst jetzt ein, nachdem
ausreichende Niederschläge gefallen sind. Dafür wird ebenfalls Stickstoff benötigt, der in der Oberkrume fehlt.
Die sog. Stickstoffsperre die früher im Herbst einsetzte ist daher erst jetzt zu erwarten.

So ergeben sich derzeit lt .Düngeverordnung viel zu niedrige, völlig realitätsfremde Stickstoff-Düngewerte
für die 2. und 3 .Gabe in nächster Zeit.

Im Oberboden vieler Weizen- und Gersteflächen herrscht meiner Meinung nach derzeit Stickstoffmangel.

Die Pflanzen verhungern quasi am gedeckten Tisch, wenn nicht ordentlich angedüngt wird.

Ich möchte behaupten ,dass die Nmin-Werte allenfalls für die 2. Gabe anzurechnen wären.
Keinesfalls für die 1. Gabe, die übrigens beim mir schon lange gefallen ist.

Gruß
Wini
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Verzicht auf Rapsanbau

Beitragvon adefrankl » Fr Mär 29, 2019 21:35

elchtestversagt hat geschrieben:Meine Imker haben vergangene Woche tief schlucken müssen, als ich gesagt habe, das dieses Jahr wahrscheinlich das letzte Raps Jahr sein wird...Hier herrscht Krieg unter den Imkern um die "besten" Plätze, da werden Völker umgesetzt, geklaut und getötet...
Die Gesellschaft will es so, die Gesellschaft bekommt es so. Iowa von Flensburg bis zu den Alpen.

Eigentlich wäre es schon mal interessant zu sehen, wie es sich auf die Bienen auswirkt wenn in einer ganen Reglion einmal ein Jahr komplett auf den Rapsanbau verzichtet würde. Laut Grünen müssten davon die Bienen richtig profitieren würde doch damit der Insktizideinsatz massiv zurückgehen wenn auf diese Monokultur (Ja, sachlich falsch bei Fruchtwechsel, aber für die Grünen ist alles Monokultur wenn nicht mindestens 30% Fremdpflanzen auf den Acker stehen oder dieser alternativ Bio bewirtschftet wird) verzichtet wird. Nachdem ja schon die Neokondiziden Beizen verboten wurden wären die Grünen mit den Verzicht auf den Rapsanbau dann doch am Ziel. Und die wissen ja was für die Bienen gut ist!
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Düngeverordnung und Zwischenfruchtanbau

Beitragvon adefrankl » Fr Mär 29, 2019 21:42

Grimli hat geschrieben:https://www.agrarheute.com/wochenblatt/politik/duengeverordnung-welche-verschaerfungen-gespraech-552750

Das ist dann wohl das Ende vom Feldfutteranbau als Zweitfrucht oder Zwischenfrucht Herbst/Frühjahrsnutzung in sowohl Milchvieh Futterbaubetrieben als auch in Biogasbetrieben.
Verkürzung der Vegetationszeit auf die Hauptfrucht Mais von Mitte April bis Mitte September/Anfang Oktober anstelle von
Anfang März bis Mitte Oktober Anfang November.

Stickstoffabtrag nach Getreide, Gemüse oder Kartoffeln im Herbst ist dann nur noch mit ungedüngten Zwischenfrüchten möglich die aber im nächsten Jahr voll in die Bilanz der nachfolgenden Kultur eingerechnet werden müssen, oder wenn die Zwischenfruchtkultur zu früh abfriert (Stichwort Senf) besteht auch noch die Gefarhr das Stickstoff im Winter in die tieferen Bodenschichten absacken kann. Ölrettich mag besser abschneiden und erst spät nach dem abfrieren den gespeicherten Stickstoff abgeben, aber Greening Zwischenfrüchte bestehen immer aus 2 Kulturen und egal wie im Februar März entziehen diese Kulturen keinen Bodenstickstoff in 90 cm Tiefe mehr wenn bereits abgestorben. Das geht nur mit tiefwurzelndem Gras oder Getreide.

Also meine Erfahrung ist, dass nach Wintergerste mit Strohdüngung eineZiwhcenfrucht kaum wächst, außer an den kleinen Stellen an denen es bei der Düngung zu Überlappungen kam. Etwas Stickstoff zur Zwischenfrucht zu geben lässt abewr die Düngeverordnung schon allein wegen der Bilanz nicht zu. So wäre eine Zwischenfrucht nur eine Geldverschwendung und eine Unkrautzucht. Daher verzichte ich inzwischen darauf.
Und die Nmin Werte im Frühjahr (liegen deutlich unter dem Durchschnitt) bestätigen, dass da kein Stickstoff übrig war.
Insofern verhindert die Düngeverordnung bei mir den Zwischenfruchtanbau und damit zusätzliche Humusbildung und CO2 Bindung.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Grimli » Sa Mär 30, 2019 0:13

dem kann man nur zustimmen....auf den leichtesten Böden kommen auch Zwischenfrüchte zum Einsatz. Ohne Düngung wird der Ölrettich/Senf nach Roggen auf 15er Sandboden hier auch nichts vielleicht 30 cm im Herbst während 500 m weiter auf besserem Boden die selbe Zwischenfrucht 1m hoch wird. Dabei hat die Haupt-Frucht Getreide auf besserem Boden definitiv eine bessere N Verwertung.

auf unseren Sandböden ist halt manchmal jedes Jahr Dürre....nur im einen Jahr im März im nächsten im April und dann im Mai bis August usw...
Jedes Jahr verschieden und von der Düngeplanung her fast nicht einzuberechnen ausser wenn früh viele Pflanzen ausgefallen sind. Praktisch ist aber eine Dürre auch meist wieder mit dem nächsten Regen vorbei und dann stehen gedüngte Bestände besser da als nur teilweise gedüngte Bestände.

Die N-Min Werte hier nach Getreide sind aber trotzdem bei normaler Düngergabe nach Entzug nie hoch gewesen und auch die Boden N-Min Werte Grundwasser liegen bei nur 1-15 mg/L Nitrat trotz rotem Grundwasserkörper.

Die Quellen für Nitrat im Grundwasser ausschließlich in der Landwirtschaft zu suchen ist äußerst unseriös. Sickkerraten von Nitrat an der Düngergabe so Kleinkariert wie in der Düngeverordnung fest zu machen kann so eigentlich auch nicht mehr aufrecht erhalten werden. Wie hätten denn sonst die Ziele der Wasserkooperation für 2020 schon längst in der Vergangenheit erreicht werden können wenn nicht bei der Düngung und beim Ertrag auch mal was richtig gelaufen wäre ?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Freakshow » Sa Mär 30, 2019 20:13

adefrankl hat geschrieben:Also meine Erfahrung ist, dass nach Wintergerste mit Strohdüngung eineZiwhcenfrucht kaum wächst, außer an den kleinen Stellen an denen es bei der Düngung zu Überlappungen kam. Etwas Stickstoff zur Zwischenfrucht zu geben lässt abewr die Düngeverordnung schon allein wegen der Bilanz nicht zu. So wäre eine Zwischenfrucht nur eine Geldverschwendung und eine Unkrautzucht. Daher verzichte ich inzwischen darauf.
Und die Nmin Werte im Frühjahr (liegen deutlich unter dem Durchschnitt) bestätigen, dass da kein Stickstoff übrig war.
Insofern verhindert die Düngeverordnung bei mir den Zwischenfruchtanbau und damit zusätzliche Humusbildung und CO2 Bindung.


Ja aber adefrankl: Warum drehst du den Spieß dann nicht um und nimmst N-fixierende Zwischenfrüchte?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon adefrankl » Sa Mär 30, 2019 22:12

Freakshow hat geschrieben:
adefrankl hat geschrieben:Also meine Erfahrung ist, dass nach Wintergerste mit Strohdüngung eineZiwhcenfrucht kaum wächst, außer an den kleinen Stellen an denen es bei der Düngung zu Überlappungen kam. Etwas Stickstoff zur Zwischenfrucht zu geben lässt abewr die Düngeverordnung schon allein wegen der Bilanz nicht zu. So wäre eine Zwischenfrucht nur eine Geldverschwendung und eine Unkrautzucht. Daher verzichte ich inzwischen darauf.
Und die Nmin Werte im Frühjahr (liegen deutlich unter dem Durchschnitt) bestätigen, dass da kein Stickstoff übrig war.
Insofern verhindert die Düngeverordnung bei mir den Zwischenfruchtanbau und damit zusätzliche Humusbildung und CO2 Bindung.


Ja aber adefrankl: Warum drehst du den Spieß dann nicht um und nimmst N-fixierende Zwischenfrüchte?

Naheliegende Frage. Aber im wesentlichen kommt da eigentlich nur Alexandrinerklee in Frage. Und der stellt doch wieder höhere Anforderungen an die Bestellung und ist auch nicht so tolerant mit dem Wasserangebot. Also ich habe es in der Vergangenheit schon mit Phacelica, Alexandrinerklee Mischungen versucht. Aber da war meine Bestelltechnik doch nicht ausreichend gut dafür (Keine Drillsaat), insbesondere in Kombination mit dem nicht überreichlichen Regenangebot hier. Und für den Zeitraum Anfang-mitte Juli bis Ende September lohnen sich aufwenigere Zwischenfrüchte wie Erbsen einfach nicht (außer man würde eigenen Nachbau aussähen, aber dann würden sie wiederum nicht in die Fruchtfolge passen). Nebenbei, wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich bei Leguminosenanbau gewisse N-Mengen daraus bei der Düngeplanung berücksichtigen. Nach dem Eindruck in der Vergangenheit dürften diese aber bei mir in der Praxis geringer sein als auf dem Papier. Also will ich mir nicht mit zusätzlichen Geldaufwand die Bilanz noch verschlechtern. Einfach ist es da einfach es gleich zu lassen. So kann man immerhin gegebenenfalls einfacher Quecken bekämpfen (mechnische Bekämpfung würde aber Humus zerstören)
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Grimli » Di Apr 02, 2019 9:00

hier mal eine Auswertung der Futtermittelproduktion in Deutschland der letzten 18 Jahre auf Agrarheute mit Zahlen von Destatis.

Im Durchschnitt betrug die Produktion an Rauffutter 36,7*1000 Tonnen Trockenmasse pro Jahr
Es gab in den 19 Jahren der Auswertung
9 überdurchschnittliche Jahre
4 durchschnittliche Jahre
und nur 6 unterdurchschnittliche Jahre !!!!

Die neue Düngeverordnung mit -20% tut nun so als wären nur die 6 unterdurchschnittlichen Jahre für den Nitrateintrag im Grundwasser maßgeblich.
Es bleibt aber Fakt das dann 9 überdurchschnittliche Jahre nicht ausgedüngt werden können und 4 durchschnittliche Jahre ebenfalls aus dem Raster fallen, somit die gesamten Nährstoffentzüge von der Fläche massiv sinken werden.

Selbst eine Auswertung für unterdurchschnittliche Jahre mit Trockenheit etc. hinsichtlich des unterschieds bei Nitrateinträgen ins Grundwasser zwischen normaler Düngung und -20% ist ja noch nicht einmal gegeben. Wer sagt denn das in einem schlechten Jahr dann die Erträge und somit Nährstoffentzüge nicht noch niedriger ausfallen würden als das was im letzten Jahr als Rekordschaden gemeldet wurde ?

Abgrenzungen auf bestimmte Jahre durch die Nutzung von Zwischenfrüchten oder Herbstkulturen lassen sich außerdem eh nicht pauschalieren.
eine gute Zwischenfrucht schafft es auch im Herbst noch viel Stickstoff zu binden, ein im Sommer mäßig trocken geschädigter Mais oder Zuckerrüben kann bei nicht all zu großem Schaden durchaus im Herbst noch enorme Nährstoffmengen aufnehmen.
Hier nur mit absoluten Ausnahme Katastrophen zu argumentieren ist reinste willkürliche Panikmache !

Und zu berücksichtigen wären auch noch die zurückliegenden Düngerverordnungsreformen mit Absenkung der Ausbringung von 210 kg N org/ha auf 170 kg N org/ha und ob dadurch nicht bereits Ertragsschäden im Laufe der 19 Jahre entstanden sein können ? Wurde im Jahr 2015 genausoviel gedüngt wie im Jahr 2002 ? Hätte eine höhere organische Düngung nicht sogar zu höheren Nährstoffentzügen führen können und damit zu insgesamt niedrigeren Nitrateinträgen ins Grundwasser ?

https://www.agrarheute.com/markt/futter ... ten-552834

Rauffuterproduktion Deutschland.jpg
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