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Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Wini » Sa Sep 21, 2019 21:39

Bei uns ist der Boden metertief trocken und der Bach versiegt.
Aufgrund fehlendem Feldaufgang wird wohl auf eine Herbstdüngung von Raps und Wintergerste verzichtet.
Das Thema Nitrateintrag ist also aufgrund der Dürre wohl nur in den Bewässerungsgebieten ein Thema.
Und wenn der Regen weiter ausbleibt, wird wohl auch im Frühjahr weniger gestreut werden müssen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon DWEWT » Do Dez 05, 2019 11:17

Um die Auswirkungen der DüVO für die Landwirte abzupuffern, stellt das Land SH jährlich 1,6 Mio€ zur Verfügung. Die Förderung läuft über 3 Jahre. Ja, auch ich habe diese Zahl mehrmals gelesen aber sie ist kein Witz. 1 600 000€ für die Landwirtschaft von SH! Dass diese Leute sich nicht schämen!
Um mal eine Relation zu bilden, allein für Repräsentationsmittel gibt die Staatskanzlei (Ministerpräsident) jährlich einiges über 300Tsd. € aus. Wieso eigentlich "Staatskanzlei"?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Landrat Oberlenker » Fr Dez 06, 2019 21:45

Die Düngeverordnung ist der Katalysator des Strukturwandels :klug:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Wini » Fr Apr 10, 2020 11:09

Und wenn Ihr weiter beim Dünger spart, erlebt Deutschland
im Herbst die 1. Hungersnot nach der Währungsreform.

Gruß
Wini
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Juwel » Fr Apr 10, 2020 11:16

Wini hat geschrieben:Und wenn Ihr weiter beim Dünger spart, erlebt Deutschland
im Herbst die 1. Hungersnot nach der Währungsreform.

Gruß
Wini


Das liegt dann aber nicht am Dünger sondern am Wasser!!!!!!!!
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Nordhesse » Fr Apr 10, 2020 21:11

Realistisch betrachtet haben wir in vielen Betrieben noch Einsparmöglichkeiten. Gerade bei zunehmender Vorsommertrockenheit kann man die traditionelle "Ährengabe" durchaus mal hinterfragen. Wenn alle erst mal so weit runter kämen, dass sie nicht mehr als 40 kg N - Überschuss hätten, wäre viel erreicht. Nur weil man einmal in 20 Jahren auf einem schlechten Standort auch 90 dt Weizen geerntet hat muss man nicht jedes Jahr so düngen als wären 90 dt Standart. Und lasst es euch sagen. Silomais wächst mit gedüngten 150 kg N genau so gut wie mit 200
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon 240236 » Fr Apr 10, 2020 21:23

Nordhesse hat geschrieben:Realistisch betrachtet haben wir in vielen Betrieben noch Einsparmöglichkeiten. Gerade bei zunehmender Vorsommertrockenheit kann man die traditionelle "Ährengabe" durchaus mal hinterfragen. Wenn alle erst mal so weit runter kämen, dass sie nicht mehr als 40 kg N - Überschuss hätten, wäre viel erreicht. Nur weil man einmal in 20 Jahren auf einem schlechten Standort auch 90 dt Weizen geerntet hat muss man nicht jedes Jahr so düngen als wären 90 dt Standart. Und lasst es euch sagen. Silomais wächst mit gedüngten 150 kg N genau so gut wie mit 200
Das mit dem Düngerbedarf bei Silomais hängt aber auch mit dem Ertrag zusammen. Das kann bei eueren Erträgen schon so sein, aber in unserer Gegend sind die Erträge auch höher und damit auch der Düngerbedarf. Bei deinen 150kg N ist da N-min enthalten oder noch dazuzurechnen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Mad » Fr Apr 10, 2020 23:47

240236 hat geschrieben:Bei deinen 150kg N ist da N-min enthalten oder noch dazuzurechnen.


Nordhesse hat geschrieben:Silomais wächst mit gedüngten 150 kg N genau so gut wie mit 200


Steht doch da.

180kg inkl. Nmin sind auch vollkommen ausreichend für 500-600dt/ha Silomais.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Todde » Sa Apr 11, 2020 0:02

Nordhesse hat geschrieben: Wenn alle erst mal so weit runter kämen, dass sie nicht mehr als 40 kg N - Überschuss hätten, wäre viel erreicht.


Mich würden diese 40 kg mal interessiern.
Sind das Verluste?
Wohin gehen die?
Was wird im Humus angelegt?

Hast Du dazu Werte?
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon böser wolf » Sa Apr 11, 2020 6:27

Todde hat geschrieben:
Nordhesse hat geschrieben: Wenn alle erst mal so weit runter kämen, dass sie nicht mehr als 40 kg N - Überschuss hätten, wäre viel erreicht.


Mich würden diese 40 kg mal interessiern.
Sind das Verluste?
Wohin gehen die?
Was wird im Humus angelegt?

Hast Du dazu Werte?


Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab !
Nehmen wir mal einen flachgründigen heidesand unter intensiver Bearbeitung mit einem hohen hackfruchtanteil , dann ist der Verlust durch eine stickstoffverlagerung in tiefere Schichten höher als die Akkumilisierung als dauerhumus .
Das ändert sich durch eine stark eingeschränlte bodenbearbeitung und einer Fruchtfolge, die ernterückstände in einem weiten N-C Verhältnis hinterlässt , wie zb Getreide oder Körnermaisstroh .
Aber auch vorfrüchte mit hoher wurzelmasse wie zweijähriger grasanbau bei ausbleibender bodenbearbeitung .,Also direktsaat .
Ich erinnere mich noch gut an die Empfehlung der lwk Niedersachsen Mitte der achtziger Jahre , wo eine strohaufschlussdüngung mit 60 kg n ha propagandiert wurde , natürlich ohne zwischenfruchtanbau nach Weizen zu Gerste .
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Caramba » Sa Apr 11, 2020 20:14

Dös men i a. Ia mösd meä düng dösses no was ward !
Das meine ich auch. Ihr müsst mehr düngen damit es noch was wird !
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon böser wolf » Do Mai 07, 2020 7:25

Mal ne blöde Frage die ich hier anhängen möchte ,
Müssen bios auch diesen ganzen Dokumentations und meldewahn mit machen oder sind die davon ausgenommen?
Nein , keine Neiddebatte, es ist reine Neugierde, denn sie haben doch bekanntlich eine zu geringe Nährstoffversorgung gerade in Hinsicht auf Stickstoff......
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Isarland » Do Mai 07, 2020 7:52

böser wolf hat geschrieben:Mal ne blöde Frage die ich hier anhängen möchte ,
Müssen bios auch diesen ganzen Dokumentations und meldewahn mit machen oder sind die davon ausgenommen?
Nein , keine Neiddebatte, es ist reine Neugierde, denn sie haben doch bekanntlich eine zu geringe Nährstoffversorgung gerade in Hinsicht auf Stickstoff......


Der gleiche Sch… gilt auch für uns. Na ja, mit zwei GV/ha und 40% Leguminosen- Ackerfutter bin ich N mässig ganz passabel versorgt.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Mineralwasser » Sa Mai 09, 2020 11:24

Wir haben das Glück und liegen im grünen Gebiet. Darf ich im Herbst auf zwischenfrucht fahren welche sechs Wochen stehen bleibt? Kann darüber nichts finden. Vorher war es definitiv erlaubt.
Auf raps und gerste zu fahren, macht ja fast keinen Sinn. Da wird der dünger komplett angerechnet, vorher waren es zehn Prozent.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Nordhesse » Sa Mai 09, 2020 11:31

Zur Raps macht die Anrechnung im Herbst in den meisten Jahren Sinn. In diesem Jahr hatte er fast kein Blattwerk abgeworfen und somit konnte man von den 60 kg N, die gegeben waren im Frühjahr 50 abziehen vom Bedarf. Gerste dünge ich nicht mehr mit Gülle im Herbst. Durch die veränderte Vegetation entwickelt die sich eh immer zu stark- trotz 5 Tage nach hinten geschobener Bestellung. Was ärgerlich ist, ist das Düngeverbot zu Zwischenfrucht im roten Gebiet. Da sagt dir jeder Wasserschutzberater, dass das Blödsinn ist. Ebenso wie die 20 % unter Bedarf
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