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Aktuelle Zeit: Mi Feb 11, 2026 15:53

Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon da Mani » Sa Jan 30, 2021 22:00

Wini hat geschrieben:Särs liebe Dünge-Freunde,

ich möchte die stade Zeit noch nutzen um mit einem Programm der LfL den Düngebedarf zu rechnen.
Der Output wird ja nur für eine ev. Kontrolle benötigt.

Der Aufwand sollte sich natürlich möglichst in Grenzen halten.
Jetzt haben die doch glatt 2 Programmew zur Auswahl:
LfL-Düngebedarf Excel und LfL-Düngebedarf Online

Welches nimmt man denn da im grünen Gebiet ohne Bodenproben zu ziehen ?
Müßte doch reichen, den vorläufigen Nmin einzutragen oder ?
Will da nix Nmin lange rumsimulieren.
Streue eh nach meinen eigenen Vorstellungen.

Was nimmt man da ?

Gruß
Wini


In deinem Fall reicht das Excel Programm, im grünen Gebiet braucht man (noch) keine N-Simulation.
Generell bin ich da bei Onlineprogrammem skeptisch, wer weis wer alles mitliest :shock: , da blinkt dann irgendwo ein Monitor wenn man öfter was korrigiert, weils nicht passt, schon kommt die nette Kontrolle vorbei... :? :lol: :regen:
da Mani
 
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Re: Zitieren - grobe Fausregel

Beitragvon Botaniker » Sa Jan 30, 2021 23:43

adefrankl hat geschrieben:Nun ich denke das man da als Moderator da kein leichtes Leben hat. Für einen selbst ist das halt ein Einzelfall. Aber der Moderator stößt halt dauernd auf so etwas.
Insofern bitte ich da um Verständnis für den Moderator.


:!: :!: :!:
Das will ich mal dick unterstreichen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Wini » So Jan 31, 2021 21:26

Hallo Mani,
danke für den Tipp.
Mit Excel komm ich klar.

Der LfL-Düngebedarf Online-Version ist möglicherweise nicht zu trauen.
Big Brother lässt da grüßen. Da hast Du Recht.
Das weckt nur das Interesse der Kontrolleure.

Müssen im grünen Gebiet noch Düngeaufzeichnungen geführt werden ?
Und warum soll man die Düngung des gesamten, abgelaufenen Düngejahres 2020 nochmal eingeben ?

Gruß
Wini
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Bibbler » So Jan 31, 2021 22:14

Ich muss jetzt mal ganz blöd dazwischen fragen. Bin zwar nicht im roten Gebiet aber es heißt auf einmal über 15ha Acker und Grünland. Bin bisher nur von Ackerland ausgegangen!!
Ist das​ jetzt für über 15ha landwirtschaftliche Nutzfläche geplant?
Solangsam Blick ich nicht mehr durch.
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd "Goethe"
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon da Mani » So Jan 31, 2021 23:17

In der Fachzeitschrift steht zur Aufzeichnungspflicht (Düngebedarfsermittlung/Dokumentation) folgendes:

"Die Grenzen werden von 15 auf 30 ha LF angehoben, sofern nicht mehr als 110 kg/N pro ha und Jahr aus tierischer Herkunft anfallen."

Außerdem darf kein tierischer oder BG-Gärrest aufgenommen werden.

Und wer über 3 ha Gemüse, Erdbeeren,... anbaut ist auch dabei bei der Aufzeichnungspflicht.

Ich denke es ist geplant, nächstes Jahr auf der aktuellen Version der Bedarfsberechnung aufzubauen, deshalb und weil ja Teile der letztjährigen Düngung heuer auch noch Bedeutung haben, muss mann 2020 miteingeben... :klug:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Fanta » Mo Feb 01, 2021 7:41

Wini hat geschrieben:Müssen im grünen Gebiet noch Düngeaufzeichnungen geführt werden ?


Ja, selbst mit der alten DüVo war das schon Pflicht.

Wini hat geschrieben:Und warum soll man die Düngung des gesamten, abgelaufenen Düngejahres 2020 nochmal eingeben ?


Damit die N-Nachlieferung im Folgejahr angerechnet werden kann.

Aber das wird dich ja eh alles nicht interessieren.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Johnny 6520 » Mo Feb 01, 2021 9:03

Fanta hat geschrieben:
Wini hat geschrieben:Müssen im grünen Gebiet noch Düngeaufzeichnungen geführt werden ?


Ja, selbst mit der alten DüVo war das schon Pflicht.

Wini hat geschrieben:Und warum soll man die Düngung des gesamten, abgelaufenen Düngejahres 2020 nochmal eingeben ?


Damit die N-Nachlieferung im Folgejahr angerechnet werden kann.

Aber das wird dich ja eh alles nicht interessieren.



Ich glaube das ist auch wegen der Düngerdokumentation,kann man freiwillig beim ersten mal machen!
Das wegen der Überwachung ist auch Schwachsinn, hab mir gestern das Video angeschaut, der hat auch öfter rumprobiert! Mir passt das online Programm besser!

Noch eine Frage, muss man bei Grünland Im roten Gebiet auch die 20% weg rechnen?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Mo Feb 01, 2021 13:17

:klug: Es gibt nicht nur ein Corona impf-Impfstoff Chaos sond auch ein Dünger-Düngerverordnungs Chaos :klug: Es gibt einfach vielzuviele Kluge Menschen im Lande, die KEINE Praktische Ahnung haben :idea: :idea:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Mo Feb 01, 2021 18:26

In Niedersachsen auch toll, man muss die Düngebedarfsrechnung zwar machen, aber nicht abgeben: https://www.lwk-niedersachsen.de/index. ... 36434.html
Kein Wunder, dass das dann keiner ernst nimmt... n8
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Fahr D17 » Mo Feb 01, 2021 18:29

da Mani hat geschrieben:In der Fachzeitschrift steht zur Aufzeichnungspflicht (Düngebedarfsermittlung/Dokumentation) folgendes:

"Die Grenzen werden von 15 auf 30 ha LF angehoben, sofern nicht mehr als 110 kg/N pro ha und Jahr aus tierischer Herkunft anfallen."

Außerdem darf kein tierischer oder BG-Gärrest aufgenommen werden.

Und wer über 3 ha Gemüse, Erdbeeren,... anbaut ist auch dabei bei der Aufzeichnungspflicht.

Ich denke es ist geplant, nächstes Jahr auf der aktuellen Version der Bedarfsberechnung aufzubauen, deshalb und weil ja Teile der letztjährigen Düngung heuer auch noch Bedeutung haben, muss mann 2020 miteingeben... :klug:


Hallo Mani, in welcher Fachzeitschrift steht das mit den 30 ha und den 110 kg/N ???
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon da Mani » Mo Feb 01, 2021 19:15

Im bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon 240236 » Mo Feb 01, 2021 19:16

Bauer Piepenbrink hat geschrieben:In Niedersachsen auch toll, man muss die Düngebedarfsrechnung zwar machen, aber nicht abgeben: https://www.lwk-niedersachsen.de/index. ... 36434.html
Kein Wunder, dass das dann keiner ernst nimmt... n8
Ist in Bayern genau so.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Wini » Mo Feb 01, 2021 20:02

Danke für den 30ha-Hinweis Mani.
Wenn man noch die Stilllegungsflächen außer Betracht ziehen würde, dann hat das
langsam Hand und Fuß und die neue DüVo wird mir immer sympathischer.

Bleib gsund
Gruß
Wini
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Feb 01, 2021 20:39

Johnny 6520 hat geschrieben:Noch eine Frage, muss man bei Grünland Im roten Gebiet auch die 20% weg rechnen?


Die Abgrenzung ist ja jetzt schlaggenau also nachschauen was rein fällt. So weit ich es verstanden habe ist sowieso jedes Dauergrünland aus dem roten Gebiet raus genommen worden da nach neuesten Erkenntnissen die intensive Durchwurzelung den Nitrataustrag aufhält. :lol:

Und dann brüstet man sich das man die roten Gebiete so toll reduziert hat und in Wirklichkeit ist mehr Ackerfläche rot als vorher. :x
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Johnny 6520 » Mo Feb 01, 2021 21:09

Stoapfälzer hat geschrieben:
Johnny 6520 hat geschrieben:Noch eine Frage, muss man bei Grünland Im roten Gebiet auch die 20% weg rechnen?


Die Abgrenzung ist ja jetzt schlaggenau also nachschauen was rein fällt. So weit ich es verstanden habe ist sowieso jedes Dauergrünland aus dem roten Gebiet raus genommen worden da nach neuesten Erkenntnissen die intensive Durchwurzelung den Nitrataustrag aufhält. :lol:

Und dann brüstet man sich das man die roten Gebiete so toll reduziert hat und in Wirklichkeit ist mehr Ackerfläche rot als vorher. :x



Hallo
Habe drei Wiesen,zwei sind rot,die eine nicht!
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