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Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon juliusjr » Fr Feb 05, 2021 9:27

kaum zu glauben, dass die roten Gebiete nicht gerichtlich gekippt werden können?
es kann doch nicht sein dass ein Teil der Verursacher dafür aufkommen müssen und diese dann so extrem schlechter wie die anderen gestellt werden. 20% unter Entzug finde ich schon als extrem schlechter!!!
Es ist doch logisch dass wenn dann eigentlich überall versucht werden muss die Werte zu senken und nicht eine Gruppe übermäßig und zb bei alten Kanälen, Kompoststellen, Fischweiher mit Fütterung usw - is ja eine unendlich lange Liste, alles so bleiben kann wie es ist?????
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Fr Feb 05, 2021 11:14

Also wir sind jetztauch Rotes Gebiet geworden seit Jan. 2021 und da ist voll was los mit der WhatsApp "Rotes Gebiet G00." und wir wollen Klagen
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Todde » Fr Feb 05, 2021 13:01

juliusjr hat geschrieben:kaum zu glauben, dass die roten Gebiete nicht gerichtlich gekippt werden können?


Dazu müssen diese ja erst einmal gesetzlich verankert sein, vorher kann man leider nicht klagen.
Und Klagen wird es geben, der Landvolk unterstützt in Niedersachsen eine ganze Reihe von Betrieben. Das läuft an.
Nur derzeit gelten die "alten" Roten Gebiete und die neuen sind noch nicht verbindlich, da kann man nicht klagen.

Vielleicht wäre eine ganze Klagewelle von Betroffenen ein Werkzeug diesen Humbug ein Ende zu bereiten, samt Schadensersatzklagen.
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon juliusjr » Fr Feb 05, 2021 14:12

Partein die diese Ungerechtigkeit abgenickt haben werden von mir nicht mehr gewählt. Bauernverband wo unsere Interessensvertretung ist und auch bei der Politik angehört wird bin ich 2020 ausgetreten. Ich und auch mein Vater waren immer im Bauernverband. Jeder in einem roten Gebiet und bei denen sich der verband nicht allzuviel (maßstab is der lsv von damals) dagegen einsetzt sollte meiner Meinung nach austreten.....lsv war gut - nur corona war das Problem..
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Wini » Fr Feb 05, 2021 15:38

juliusjr hat geschrieben:kaum zu glauben, dass die roten Gebiete nicht gerichtlich gekippt werden können?
es kann doch nicht sein dass ein Teil der Verursacher dafür aufkommen müssen und diese dann so extrem schlechter wie die anderen gestellt werden. 20% unter Entzug finde ich schon als extrem schlechter!!!
Es ist doch logisch dass wenn dann eigentlich überall versucht werden muss die Werte zu senken und nicht eine Gruppe übermäßig und zb bei alten Kanälen, Kompoststellen, Fischweiher mit Fütterung usw - is ja eine unendlich lange Liste, alles so bleiben kann wie es ist?????


Das mit den 20% im ersten Jahr ist ja erst der Anfang.
Dadurch sinkt Dein Ertrag in diesem Jahr und der Durchschnittsertrag der letzten Jahre somit auch.
Im Folgejahr ist dann der gesunkene Durchschnittsertrag die Meßlatte für den notwendigen Düngereinsatz, von
dem wiederum 20% abgerechnet wird. Das ist wie beim Zinses-Zins-Effekt.
Das ist Ertrags- und Einkommen-Seitig eine stetige Abwärtskurve, die sich asymptotisch der Bio-Anbau-Linie nähert.

Gruß
Wini
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Crazy Horse » Fr Feb 05, 2021 16:10

Wini hat geschrieben:
juliusjr hat geschrieben:kaum zu glauben, dass die roten Gebiete nicht gerichtlich gekippt werden können?
es kann doch nicht sein dass ein Teil der Verursacher dafür aufkommen müssen und diese dann so extrem schlechter wie die anderen gestellt werden. 20% unter Entzug finde ich schon als extrem schlechter!!!
Es ist doch logisch dass wenn dann eigentlich überall versucht werden muss die Werte zu senken und nicht eine Gruppe übermäßig und zb bei alten Kanälen, Kompoststellen, Fischweiher mit Fütterung usw - is ja eine unendlich lange Liste, alles so bleiben kann wie es ist?????


Das mit den 20% im ersten Jahr ist ja erst der Anfang.
Dadurch sinkt Dein Ertrag in diesem Jahr und der Durchschnittsertrag der letzten Jahre somit auch.
Im Folgejahr ist dann der gesunkene Durschnittsertrag die Meßlatte für den notwendigen Düngereinsatz, von
dem wiederum 20% abgerechnet wird. Das ist wie beim Zinses-Zins-Effekt.
Das ist Ertrags- und Einkommen-Seitig eine stetige Abwärtskurve, die sich asymptotisch der Bio-Anbau-Linie nähert.

Gruß
Wini


Du brauchst auf jeden Fall ne weitere Fruchtfolge, die schon fast zwingend Leguminosen (vorzugsweise Ackerbohnen) enthalten muss. Und Kulturen, die viel Stickstoff benötigen (Weizen, Raps), darfst Du dann nur noch 1-2 mal in einer fünfjährigen Fruchtfolge anbauen.
Weizen nach Weizen ist dann halt nicht mehr drin, sondern nur noch der Strip-Till-Körnermais mit UF-Düngung nach einer winterharten Zwischenfrucht mit hohem Leguminosenanteil.

Ich weiß nicht, wie lange dieser Spuk andauert, und ob irgendewann wieder so etwas wie Normalität eintritt, aber so wirklich schön ist das alles nicht mehr.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Mad » Fr Feb 05, 2021 17:25

Crazy Horse hat geschrieben:Du brauchst auf jeden Fall ne weitere Fruchtfolge, die schon fast zwingend Leguminosen (vorzugsweise Ackerbohnen) enthalten muss.


Und gerade Körnerleguminosen tragen doch im wesentlichen zur Nitratbelastung bei.
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon marius » Fr Feb 05, 2021 17:29

Wini hat geschrieben:
Das mit den 20% im ersten Jahr ist ja erst der Anfang.
Dadurch sinkt Dein Ertrag in diesem Jahr und der Durchschnittsertrag der letzten Jahre somit auch.
Im Folgejahr ist dann der gesunkene Durschnittsertrag die Meßlatte für den notwendigen Düngereinsatz, von
dem wiederum 20% abgerechnet wird. Das ist wie beim Zinses-Zins-Effekt.
Das ist Ertrags- und Einkommen-Seitig eine stetige Abwärtskurve, die sich asymptotisch der Bio-Anbau-Linie nähert.

Gruß
Wini


Rohstoffpreise werden die kommenden Jahre im Schnitt weiter ansteigen.
Die Fruchtfolge wäre für mich somit klar. Körnermais statt Biogasmais.
Was da an Nährstoffe auf dem Feld bleibt, ist weit mehr als die 20 % Abzug + bringt gut Humus ( Wasser, Nährstoffspeicher )
Wer das Weizenstroh nicht braucht, bleibt ebenfalls auf dem Feld.
Bei den Düvo Angaben viel, viel später, weiss man durch den Zeitfaktor eh nicht mehr so genau, ob das Stroh damals nicht doch mitverkauft wurde ( somit Abfuhr Nährstoffe ).
Dann sind Mais - Weizenfruchtfolgen auch in roten Gebieten doch kein Problem.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Crazy Horse » Fr Feb 05, 2021 19:40

Mad hat geschrieben:
Crazy Horse hat geschrieben:Du brauchst auf jeden Fall ne weitere Fruchtfolge, die schon fast zwingend Leguminosen (vorzugsweise Ackerbohnen) enthalten muss.


Und gerade Körnerleguminosen tragen doch im wesentlichen zur Nitratbelastung bei.


Willst Du lieber Deine Äcker aushungern lassen, um nach scheiß Erträgen im nächsten Bilanzierungszeitraum eine weitere N-Reduktion zu erfahren?
Dann nehm ich doch lieber eine Winterackerbohne ins Programm, die, wenn's halbwegs gut läuft, 40-45dt/ha drischt und der Folgekultur 80-100N zur Verfügung stellt.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist die Nitratbelastung ohnehin sekundär. Und wenn immer was wächst, was Nährstoffe zieht, sind die unvermeidlichen Nitratverluste überschaubar.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon CarpeDiem » Fr Feb 05, 2021 20:42

Die Leguminosen in der Fruchtfolge sind doch allein deshalb schon problematisch, da sie niemand haben will. Es gibt doch schlicht und einfach gar keinen Markt dafür, zumindest nicht mit einigermassen akzeptablen Preisen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Botaniker » Fr Feb 05, 2021 21:16

Wenn du selbst kein Vieh hast was die Legus fressen kann, hilft die 2. Säule um den Anbau wirtschaftlich zu machen, bedeutet halt auch mehr Bürokratie. Vorstellbar ist aber auch, dass sich ein Markt entwickelt bei entsprechendem Angebot.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon wetterauer » Fr Feb 05, 2021 21:24

Wenn man im Herbst gärreste /Gülle 60 N gesamt düngt dann eine Zwischenfrucht anbaut die 6 Wochen stehen lässt.

Die Fläche dann pflügt und wintergerste drillt muss
Man doch nur 10% der Düngemenge bei der wintergerste ansetzten also 6 N bei der DBE ohne ZF muss man ja die ganzen 60 N einbeziehen.

Oder liege ich da falsch ?
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Botaniker » Fr Feb 05, 2021 21:33

Du musst beim Anbau ohne Zwischenfrucht nur die gesamte Ammonium N - Menge anrechnen, nicht den gesamten N.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Fr Feb 05, 2021 21:48

Diese ganze Düngerverordnung ist doch für Landwirte ein Chaos, jetzt kommen dann die Insekten Vorganben dazu, was hat dann ein Landwirt noch selbst zu endscheiden :mrgreen:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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