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Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Kartoffelbluete » Mo Jun 08, 2020 7:51

Nein!, aber was wo Kopfschmerzen verursacht! :-(
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon elchtestversagt » Mo Jun 08, 2020 10:43

Zum essen ist das nicht, aber das ist Viagra für die Verwaltung....
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Hosenträger » Mo Jun 08, 2020 12:58

elchtestversagt hat geschrieben:Zum essen ist das nicht, aber das ist Viagra für die Verwaltung....

Ok, dann habe ich ja nichts versäumt! :lol:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon "schwabe" » Di Jun 09, 2020 12:14

Wirklich 31.04. Ups :-( habt ihr die alle schon gemacht ?
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon hat"
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Kartoffelbluete » Di Jun 09, 2020 16:44

Gibts bei euch einen 31. April?? :roll: Ich schrieb 31. März! egal knapp vorbei! :wink:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Mi Jul 22, 2020 20:42

Einfach Alles Schikane und Veraschung, kein Wunder das die Jungen Bauern ähnlich wie in der Wirtschaft das Land verlassen wie hier zu sehen ist :idea:

Der Putin nimmt sie alle auf und zeigt was Marktwirtschaft ist, bei uns geht alles nur noch nach Plan, schlimmer wie es die Kommunisten je gemacht haben, einfach unerklärlich Schwachsinnig.

Hier endscheidet der Bauer was gemacht wird und nicht die Bürokraten
Ernten auf russischen Riesenfeldern | Unser Land | BR Fernsehen
https://www.youtube.com/watch?v=oh_bfNh4SyI


Melken in Russland | Unser Land | BR Fernsehen
https://www.youtube.com/watch?v=QcvMa08a0cw&t=52s



Die ****** wollen mit Gewalt unsere Landwirtschat zerstören :klug:

Düngeplanung
Kontrollen nach Düngerecht: Das wird im neuen Wirtschaftsjahr geprüft

Ab dem Wirtschaftsjahr 2020/21 gelten nach den Dünge- und Stoffstrombilanz-Verordnungen nun die neuen Dokumentations- und Meldepflichten. Hier eine aktuelle Übersicht.

--Düngebedarf vor dem Düngen melden
--Düngemenge und Düngemittel nach Düngeverordnung genau aufzeichnen
--Dokumentationspflichten nach Stoffstrombilanz-Verordnung einhalten
Auch die Aufzeichnungen und Belege für die Stoffstrombilanz sind sieben Jahre lang aufzubewahren. Sie müssen aber nicht gemeldet werden.
https://www.agrarheute.com/pflanze/getr ... eft-571163
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon marius » Mi Jul 22, 2020 20:49

Dann ist es ja gut das die Geldstrafen der neuen Düvo schonmal auf 150 000 Euro erhöht wurden.
Dann kuscht der Landmann auch, nach der neuen Verordnungsflut. :mrgreen:
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Cheffe » Do Jul 23, 2020 9:26

dass jetzt der Düngebedarf und die ausgebrachten Mengen zentral gemeldet werden sollen, wäre mir total neu, obwohl ich mich schon als relativ gut informiert in dem Bereich bezeichnen würde !!

Bundesweit? Der Artikel ist irgendwie schwach, da es auch keine echten Quellenangaben gibt.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Paule1 » Sa Jan 30, 2021 19:08

Seit wir nun ab Januar 2021 auch noch Rote Gebiet wurden, weiß ich überhaupt nicht mehr was ich noch düngen darf :idea: man wird überwacht und bestraft wie es in Nord Korea wohl nicht schlimmer sein kann :klug: Wir werden alle bestraft werden oder im Gefängnis landen :klug: Unvorstellbar wer sich soviel Blödsinn ausgedacht hat und die Landwirte so ins Kriminelle abgleiden läßt :klug:

Düngeverordnung: So lang ist die Liste an Bußgeldern bei Verstößen

Die Düngeverordnung und das Düngegesetz definieren die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten. Mit den Bußgeldvorschriften können die Behörden mögliche Verstöße mit bis zu 150.000 Euro ahnden. Hier lesen Sie die Liste der Konsequenzen.

Diese Geldbußen sind in Roten Gebieten seit Januar 2021 vorgesehen

Bis zu 50.000 Euro Geldbußen sind seit 1.Januar 2021 möglich für folgende Verstöße in belasteten Gebieten:


Überschreiten des um 20 % reduzierten Düngebedarfs,
Überschreiten der Aufbringmenge von 170 kg aus organischen und organisch-mineralischen Düngern inklusive Wirtschaftsdünger je Schlag, Bewirtschaftungseinheit oder Flächeneinheit,
Aufbringen von ≥ 60 kg Stickstoff (N) gesamt als flüssige Dünger und Wirtschaftsdünger auf Grünland und im Feldfutterbau zwischen 1. September und 1. Oktober oder dem von der Behörde festgelegtem Beginn des Verbotszeitraums,


Bei diesen Verstößen gibt es Geldbußen bis 10.000 Euro

Das Düngegesetz benennt Bußgelder bis 10.000 Euro, wenn die Aufzeichnungen zur Düngung

gar nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt wurden oder
überhaupt nicht oder weniger als 7 Jahre aufbewahrt werden oder sie
gar nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden.


Dafür drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro

Weiter legt das Düngegesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für diese Ordnungswidrigkeiten fest:

Überschreiten des nach der Düngeverordnung ermittelten Düngebedarfs und Überschreiten des Düngebedarfs um >10 % bei ausnahmsweise höherem Düngebedarf,
Aufbringen eines Stoffs mit unbekannten Nährstoffgehalten,
Düngung, welche die voraussichtliche Abfuhr an Phosphat überschreitet, wenn die Grenzwerte nach Bodenuntersuchung überschritten sind,
kein Vermeiden eines direkten Eintrags oder Abschwemmens von Nährstoffen in oberirdische Gewässer, etwa durch Nichteinhalten des jeweils vorgeschriebenen Mindestabstands,
Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngern und anderen Nährstoffträgern in 1 m Abstand zur Böschungsoberkante eines oberirdischen Gewässers, ebenso auf Flächen mit bestimmter Hangneigung,
Nichteinhalten der Vorschriften zur Bodenbearbeitung in Hanglagen,
kein sofortiges Einarbeiten von Düngern in Hanglagen mit ≥ 15 %,
Überschreiten der zulässigen Teilgaben von 80 kg/ha Gesamtstickstoff bei N-Düngung in Hanglagen ≥ 10 %,
Einarbeiten von Wirtschaftsdüngern nach mehr als 4 Stunden
Aufbringung von Harnstoff ohne Zugabe von Ureasehemmstoff oder ohne sofortiges Einarbeiten oder nach mehr als 4 Stunden,
kein streifenförmiges Auf- oder direktes Einbringen auf Ackerland
Nichteinhaltung der Aufbringungsobergrenze für Stickstoff, also nicht mehr als 170 kg N/ha jährlich im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen,
Aufbringen von ≥ 80 kg N gesamt über flüssige Dünger einschließlich Wirtschaftsdünger auf Grünland und Feldfutterbau zwischen 1. September und 1. November oder von der Behörde festgelegtem Beginn des Verbotszeitraums.



https://www.agrarheute.com/pflanze/getr ... sen-577544
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Johnny 6520 » Sa Jan 30, 2021 19:41

[quote="Paule1"]Seit wir nun ab Januar 2021 auch noch Rote Gebiet wurden, weiß ich überhaupt nicht mehr was ich noch düngen darf :idea: man wird überwacht und bestraft wie es in Nord Korea wohl nicht schlimmer sein kann :klug: Wir werden alle bestraft werden oder im Gefängnis landen :klug: Unvorstellbar wer sich soviel Blödsinn ausgedacht hat und die Landwirte so ins Kriminelle abgleiden läßt :klug:

[quote]Düngeverordnung: So lang ist die Liste an Bußgeldern bei Verstößen

Die Düngeverordnung und das Düngegesetz definieren die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten. Mit den Bußgeldvorschriften können die Behörden mögliche Verstöße mit bis zu 150.000 Euro ahnden. Hier lesen Sie die Liste der Konsequenzen.

Diese Geldbußen sind in Roten Gebieten seit Januar 2021 vorgesehen

Bis zu 50.000 Euro Geldbußen sind seit 1.Januar 2021 möglich für folgende Verstöße in belasteten Gebieten:


Überschreiten des um 20 % reduzierten Düngebedarfs,
Überschreiten der Aufbringmenge von 170 kg aus organischen und organisch-mineralischen Düngern inklusive Wirtschaftsdünger je Schlag, Bewirtschaftungseinheit oder Flächeneinheit,
Aufbringen von ≥ 60 kg Stickstoff (N) gesamt als flüssige Dünger und Wirtschaftsdünger auf Grünland und im Feldfutterbau zwischen 1. September und 1. Oktober oder dem von der Behörde festgelegtem Beginn des Verbotszeitraums,


Bei diesen Verstößen gibt es Geldbußen bis 10.000 Euro

Das Düngegesetz benennt Bußgelder bis 10.000 Euro, wenn die Aufzeichnungen zur Düngung

gar nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt wurden oder
überhaupt nicht oder weniger als 7 Jahre aufbewahrt werden oder sie
gar nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden.


Dafür drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro

Weiter legt das Düngegesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für diese Ordnungswidrigkeiten fest:

Überschreiten des nach der Düngeverordnung ermittelten Düngebedarfs und Überschreiten des Düngebedarfs um >10 % bei ausnahmsweise höherem Düngebedarf,
Aufbringen eines Stoffs mit unbekannten Nährstoffgehalten,
Düngung, welche die voraussichtliche Abfuhr an Phosphat überschreitet, wenn die Grenzwerte nach Bodenuntersuchung überschritten sind,
kein Vermeiden eines direkten Eintrags oder Abschwemmens von Nährstoffen in oberirdische Gewässer, etwa durch Nichteinhalten des jeweils vorgeschriebenen Mindestabstands,
Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngern und anderen Nährstoffträgern in 1 m Abstand zur Böschungsoberkante eines oberirdischen Gewässers, ebenso auf Flächen mit bestimmter Hangneigung,
Nichteinhalten der Vorschriften zur Bodenbearbeitung in Hanglagen,
kein sofortiges Einarbeiten von Düngern in Hanglagen mit ≥ 15 %,
Überschreiten der zulässigen Teilgaben von 80 kg/ha Gesamtstickstoff bei N-Düngung in Hanglagen ≥ 10 %,
Einarbeiten von Wirtschaftsdüngern nach mehr als 4 Stunden
Aufbringung von Harnstoff ohne Zugabe von Ureasehemmstoff oder ohne sofortiges Einarbeiten oder nach mehr als 4 Stunden,
kein streifenförmiges Auf- oder direktes Einbringen auf Ackerland
Nichteinhaltung der Aufbringungsobergrenze für Stickstoff, also nicht mehr als 170 kg N/ha jährlich im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen,
Aufbringen von ≥ 80 kg N gesamt über flüssige Dünger einschließlich Wirtschaftsdünger auf Grünland und Feldfutterbau zwischen 1. September und 1. November oder von der Behörde festgelegtemte


So geht's mir auch,da traut man sich garnicht nicht mehr aufs Feld fahren, das macht keine Freude mehr,behandelt wird man wie ein Schwerverbrecher!
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Falke » Sa Jan 30, 2021 19:46


@Johnny 6520
Nach gut einem halben Dutzend Zitierfehlern unmittelbar hintereinander in anderen Themen gehe ich von einem Vorsatz aus!
Das ist eine offizielle Verwarnung.
Beim nächsten mal setzt es eine Sperre!


Falke
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Johnny 6520 » Sa Jan 30, 2021 19:54

Falke hat geschrieben:
@Johnny 6520
Nach gut einem halben Dutzend Zitierfehlern unmittelbar hintereinander in anderen Themen gehe ich von einem Vorsatz aus!
Das ist eine offizielle Verwarnung.
Beim nächsten mal setzt es eine Sperre!


Falke


Was ist den jetzt schon wieder?Das ist weder Vorsatz noch Absicht,hab nur ein paar Zeilen von unten gelöscht, Was ist denn da so schlimm dran?
Und Vorschau habe ich auch genutzt, da war kein Fehler zu erkennen!!
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Isarland » Sa Jan 30, 2021 20:56

Paule1 hat geschrieben: Wir werden alle bestraft werden oder im Gefängnis landen.

Hoffentlich.....
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Düngeverordnung: Die neuen Regeln gelten ab jetzt

Beitragvon Wini » Sa Jan 30, 2021 21:27

Särs liebe Dünge-Freunde,

ich möchte die stade Zeit noch nutzen um mit einem Programm der LfL den Düngebedarf zu rechnen.
Der Output wird ja nur für eine ev. Kontrolle benötigt.

Der Aufwand sollte sich natürlich möglichst in Grenzen halten.
Jetzt haben die doch glatt 2 Programmew zur Auswahl:
LfL-Düngebedarf Excel und LfL-Düngebedarf Online

Welches nimmt man denn da im grünen Gebiet ohne Bodenproben zu ziehen ?
Müßte doch reichen, den vorläufigen Nmin einzutragen oder ?
Will da nix Nmin lange rumsimulieren.
Streue eh nach meinen eigenen Vorstellungen.

Was nimmt man da ?

Gruß
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Zitieren - grobe Fausregel

Beitragvon adefrankl » Sa Jan 30, 2021 21:31

Johnny 6520 hat geschrieben:........
Was ist den jetzt schon wieder?Das ist weder Vorsatz noch Absicht,hab nur ein paar Zeilen von unten gelöscht, Was ist denn da so schlimm dran?
Und Vorschau habe ich auch genutzt, da war kein Fehler zu erkennen!!

Also grobe Faustregel kann man sich daran orientieren, dass es aus dem Text direkt ersichtlich sein sollte, welcher Beitrag von Wem stammt. Ja, man kann da auch mal versehentlich das "quote" löschen, vor allem bei mehreren ineinander verschachtelten Zitaten. Oder wenn man verschiedene Teile eines Beitrags jeweils darunter kommentieren möchte. Da sind mir auch schon Fehler passiert. Insofern, vielleicht lief da ja was unbeabsichtigt schief.
Aber von der Sache sollte jeder nachvollziehen können, dass einen weder falsch Aussagen zugeordnet werden oder die eigenen Aussagen von anderen verdreht.
Wenn man zum kürzen etwas löscht, dann sollte man das auch durch Punkte .... kennzeichnen.
Nun ich denke das man da als Moderator da kein leichtes Leben hat. Für einen selbst ist das halt ein Einzelfall. Aber der Moderator stößt halt dauernd auf so etwas.
Insofern bitte ich da um Verständnis für den Moderator.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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