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elchtestversagt hat geschrieben:Zum essen ist das nicht, aber das ist Viagra für die Verwaltung....
Ernten auf russischen Riesenfeldern | Unser Land | BR Fernsehen
https://www.youtube.com/watch?v=oh_bfNh4SyI
Düngeplanung
Kontrollen nach Düngerecht: Das wird im neuen Wirtschaftsjahr geprüft
Ab dem Wirtschaftsjahr 2020/21 gelten nach den Dünge- und Stoffstrombilanz-Verordnungen nun die neuen Dokumentations- und Meldepflichten. Hier eine aktuelle Übersicht.
--Düngebedarf vor dem Düngen melden
--Düngemenge und Düngemittel nach Düngeverordnung genau aufzeichnen
--Dokumentationspflichten nach Stoffstrombilanz-Verordnung einhalten
Auch die Aufzeichnungen und Belege für die Stoffstrombilanz sind sieben Jahre lang aufzubewahren. Sie müssen aber nicht gemeldet werden.
https://www.agrarheute.com/pflanze/getr ... eft-571163
Düngeverordnung: So lang ist die Liste an Bußgeldern bei Verstößen
Die Düngeverordnung und das Düngegesetz definieren die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten. Mit den Bußgeldvorschriften können die Behörden mögliche Verstöße mit bis zu 150.000 Euro ahnden. Hier lesen Sie die Liste der Konsequenzen.
Diese Geldbußen sind in Roten Gebieten seit Januar 2021 vorgesehen
Bis zu 50.000 Euro Geldbußen sind seit 1.Januar 2021 möglich für folgende Verstöße in belasteten Gebieten:
Überschreiten des um 20 % reduzierten Düngebedarfs,
Überschreiten der Aufbringmenge von 170 kg aus organischen und organisch-mineralischen Düngern inklusive Wirtschaftsdünger je Schlag, Bewirtschaftungseinheit oder Flächeneinheit,
Aufbringen von ≥ 60 kg Stickstoff (N) gesamt als flüssige Dünger und Wirtschaftsdünger auf Grünland und im Feldfutterbau zwischen 1. September und 1. Oktober oder dem von der Behörde festgelegtem Beginn des Verbotszeitraums,
Bei diesen Verstößen gibt es Geldbußen bis 10.000 Euro
Das Düngegesetz benennt Bußgelder bis 10.000 Euro, wenn die Aufzeichnungen zur Düngung
gar nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt wurden oder
überhaupt nicht oder weniger als 7 Jahre aufbewahrt werden oder sie
gar nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden.
Dafür drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro
Weiter legt das Düngegesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für diese Ordnungswidrigkeiten fest:
Überschreiten des nach der Düngeverordnung ermittelten Düngebedarfs und Überschreiten des Düngebedarfs um >10 % bei ausnahmsweise höherem Düngebedarf,
Aufbringen eines Stoffs mit unbekannten Nährstoffgehalten,
Düngung, welche die voraussichtliche Abfuhr an Phosphat überschreitet, wenn die Grenzwerte nach Bodenuntersuchung überschritten sind,
kein Vermeiden eines direkten Eintrags oder Abschwemmens von Nährstoffen in oberirdische Gewässer, etwa durch Nichteinhalten des jeweils vorgeschriebenen Mindestabstands,
Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngern und anderen Nährstoffträgern in 1 m Abstand zur Böschungsoberkante eines oberirdischen Gewässers, ebenso auf Flächen mit bestimmter Hangneigung,
Nichteinhalten der Vorschriften zur Bodenbearbeitung in Hanglagen,
kein sofortiges Einarbeiten von Düngern in Hanglagen mit ≥ 15 %,
Überschreiten der zulässigen Teilgaben von 80 kg/ha Gesamtstickstoff bei N-Düngung in Hanglagen ≥ 10 %,
Einarbeiten von Wirtschaftsdüngern nach mehr als 4 Stunden
Aufbringung von Harnstoff ohne Zugabe von Ureasehemmstoff oder ohne sofortiges Einarbeiten oder nach mehr als 4 Stunden,
kein streifenförmiges Auf- oder direktes Einbringen auf Ackerland
Nichteinhaltung der Aufbringungsobergrenze für Stickstoff, also nicht mehr als 170 kg N/ha jährlich im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen,
Aufbringen von ≥ 80 kg N gesamt über flüssige Dünger einschließlich Wirtschaftsdünger auf Grünland und Feldfutterbau zwischen 1. September und 1. November oder von der Behörde festgelegtem Beginn des Verbotszeitraums.
https://www.agrarheute.com/pflanze/getr ... sen-577544
Falke hat geschrieben:
@Johnny 6520
Nach gut einem halben Dutzend Zitierfehlern unmittelbar hintereinander in anderen Themen gehe ich von einem Vorsatz aus!
Das ist eine offizielle Verwarnung.
Beim nächsten mal setzt es eine Sperre!
Falke
Paule1 hat geschrieben: Wir werden alle bestraft werden oder im Gefängnis landen.
Johnny 6520 hat geschrieben:........
Was ist den jetzt schon wieder?Das ist weder Vorsatz noch Absicht,hab nur ein paar Zeilen von unten gelöscht, Was ist denn da so schlimm dran?
Und Vorschau habe ich auch genutzt, da war kein Fehler zu erkennen!!
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