Aktuelle Zeit: Mo Mai 06, 2024 16:46
Moderator: Falke
@Anja Ranke
Hallo,
ich denke schon, dass wir mit den 3 Punkten den größten Teil der Fehlerquellen aus dem täglichen Leben abgedeckt haben. Ich habe nirgendwo einen Anspruch auf 100% Vollständigkeit erhoben.
Liebe Leute,
ein letztes Mal möchte ich Euch zu diesem Thema noch Input geben und dies als Brennholzproduzent mit eigenem Betrieb (nichts anderes!!!).
Da wir als Betrieb eng mit den Schornis zusammenarbeiten, kann ich Euch auszugsweise die Infos geben, die in NRW und damit eigentlich in ganz Deutschland von den Schornsteinfegern herausgegeben werden:
Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten
Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffen
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet.
Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissiongrenzwerte einhalten kann. Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden, also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.
Grüße und ein gutes Neues Jahr
wünscht
Sabine
von
www.gutes-holz.de
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