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Eine etwas andere Meinung zum Thema Feinstaub

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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58 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Warum nicht

Beitragvon landyjoerg » Mo Jan 07, 2008 10:26

Hallo Matz,

wenn man o.g. link folgt, gibt es rechts oben unter dem Titel AKTUELLES weitere Links zu "heute im Bundestag" hib. Da geht es von ALG-II-Kürzungen bis CO2-Debatte. Interessant übrigens, das es oft einige Hundert Unterzeichner sind, die müssten wir doch auch zusammenkriegen :)
Eine Petition kann, so wie ich die Hinweise verstanden habe, gegen ein Gesetzt, zur Änderung eines Gesetzes, zur Einführung eines Gesetzes, zum Tätigwerden der Bundesregierung und sogar als Beschwerde über Bundesbehörden eingereicht werden. Also sollte es erst Recht im Vorfeld bei geplanten Gesetesänderungen möglich sein.

Gruss Jörg
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Beitragvon Kormoran2 » Mo Jan 07, 2008 10:33

Moin,

ich habe jetzt die ganzen Links zur Eingabe einer Petition noch nicht durchgelesen. Aber ich meine zu wissen, daß Unterschriftenlisten nur im Original eingereicht werden können, nicht als Fax.
Kann mich aber auch irren.

Bei der Unterschrift muß jedesmal auch die komplette Adresse gut lesbar eingetragen werden. Bitte unbedingt vorsehen!
Also bitte:
Datum, Name, Adresse, Unterschrift
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Formvollendet

Beitragvon uschmallenberg » Mo Jan 07, 2008 11:37

Hi als Einzelpetition ist unser brief eh nicht zulässig. Da gibt es noch andere Formalien.Ich würde vorschlagen, Unterschriften zu sammeln und diese dann einer Form vollendeten Petition mit einer Person als Petetor anzuhängen.

Grüße usch
http://www.brennholz-deutschland.de
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Beitragvon lucki » Mo Jan 07, 2008 12:30

Wenn ihr hier im Landtreff ein größeres Publikum erreichen wollt, gebt das Thema doch unter "Aktuelles" ein.

Grüße

Lucki
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Beitragvon Holzfreund » Mo Jan 07, 2008 13:41

Nur mal als Tipp . :shock:

Petitionsrecht

Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgeschrieben. Bitten und Beschwerden kann jedermann jederzeit schriftlich an die zuständige Stelle oder an die Volksvertretung richten.

Im Grundgesetz sind einschlägig:

Artikel 17 GG − Regelung des Petitionsrechts
Artikel 17a GG − Mögliche Einschränkung des Petitionsrechtes (Beamte müssen in Dienstsachen den Dienstweg einhalten; eingeschränktes Petitionsrecht für Wehr- und Ersatzdienstleistende)
Artikel 45c GG − Petitionsausschuss des Bundestages
Eine Petition im Sinne des GG muss schriftlich erfolgen und den Absender erkennen lassen. Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und beschieden wird. Ihm muss jedoch lediglich das Ergebnis mitgeteilt werden, einen Anspruch auf eine Begründung gibt das Petitionsrecht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht.

Am 22. April 1953 entschied dazu das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 2, 225- online):

1. Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.
2. Wer auf eine zulässige Petition ordnungsgemäß beschieden ist, hat, wenn er die gleiche Petition nochmals bei der gleichen Stelle anbringt, grundsätzlich keinen Anspruch auf sachliche Prüfung und Bescheidung.


Online-Petition beim Deutschen Bundestag

Eine offizielle Online-Petition beim Deutschen Bundestag über diesen Weg ist seit dem ersten September 2005 möglich. Da Petitionen namentlich unterzeichnet werden müssen, war es zuvor nicht möglich, diese online einzureichen oder mitzuunterzeichnen. Seither gilt ein „elektronischer Ersatz der Unterschrift“, wenn „der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird“ (Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden, Abs. 4, S. 1). Zur abschließenden Bestätigung der Petition muss dann statt der sonst erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition der Name des Beschwerdeführers in ein Unterschriftkästchen eingetragen werden. Bis auf die technische Übermittlung unterscheidet sich das Verfahren für Online-Petitionen prinzipiell nicht vom üblichen Petitionsverfahren. Ein im Internet zur Verfügung gestelltes Online-Formular soll das Abfassen und die Übermittlung des Petitionstextes erleichtern.

Seit 2005 ist es auch möglich, eine so genannte öffentliche Petition online einzureichen. Hierbei wird der Petitionstext zunächst für sechs Wochen online gestellt (es kann aber von dem Petenten auch ein abweichender Zeitraum gewählt werden) und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens „unterschrieben“ werden. Je mehr Unterschriften eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können.
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Beitragvon Kormoran2 » Di Jan 08, 2008 0:28

Danke für Deine Recherche, Holzfreund.
Das erleichtert doch Vieles!
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Beitragvon Holzfreund » Di Jan 08, 2008 10:39

Kein Problem, dafür ist das Forum ja da. :P

Ps. wenn man einen lässt ... :!:
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Vorgehen

Beitragvon uschmallenberg » Di Jan 08, 2008 14:10

Hi, und weil eine Petition nun mal formale Vorgaben erfüllen muss habe ich vorgeschlagen, wir sammeln erstmal Unterschriften und stärken damit jemanden den Rücken, der dann offiziell als Petetor auftritt, das hat den großen Vorteil, dass wir den eigentlichen Petitionstext aktuell anpassen können, ohne jeden einzelnen Unterschreiber um sein OK fragen zu müssen.

Ich denke, dass petitionen zu gegebener Zeit von mehreren Petenten abgeliefert werden sollten, die sich alle auf den Auftrag der Unterschriftenliste berufen können dürfen.
Grüße usch
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Gute Idee

Beitragvon Anja Ranke » Di Jan 08, 2008 19:34

Gute Idee.
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Beitragvon Kormoran2 » Mi Jan 09, 2008 1:07

Hallo Usch,

so ganz verstehe ich Deinen Vorschlag nicht.
Jedenfalls ist es nicht möglich, im Nachhinein den Text abzuändern, den die Leute schon unterschrieben haben. Das wäre ja ein Witz.

Deshalb ja auch mein Einwand, daß auf der 2., 3. usw Seite ganz klar zunächst stehen muß, daß sich untenstehende Unterschriften auf den Text von Seite 1, Petition vom ...(Datum) beziehen.

Es sei denn, man ließe einen neuen Text wiederum von den Leuten unterschreiben.
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Beitragvon Holzfreund » Mi Jan 09, 2008 8:36

Bild

Was ich nicht verstehe, warum nutzt Ihr nicht die online Variante.

Ihr seid zum teil Händler mit HP, wo bis zu 1500 Leute/Tag sich die Petition anschließen können ( weil Sie es Online gelesen haben).

Was glaubt Ihr den wievile Leute sich die Petition ausdrucken und von Tür zu Tür gehen?
Im besten falle legt sie einer am Stammtisch S-U-P-E-R :(

Warum nutzt Ihr Eure Möglichkeiten nicht. !!!
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Online

Beitragvon Anja Ranke » Do Jan 10, 2008 11:30

Hi,
eigentlich ne Prima Idee, nur mit der Umsetzung...... ich bin da kein Spezi, brauch da hin und wieder jemand der mir Hilft, und Zeit ist in manchen Situationen der begrenzende Faktor. Ich denke für die Hompage von Udo ist dass kein Problem.

MfG
Jens
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@Anja Ranke

Beitragvon Holzfreund » Fr Jan 11, 2008 13:01

Hi, man kann ja auch nicht alles können.

Wenn Ihr das .pdf Formular zum Beispiel auf der HP von http://www.brennholz-deutschland.de online stellt, die ja so wie sie aussieht professionell gepflegt wird, können die anderen die eine HP haben eine Verlinkung einrichten.
Natürlich könnte auch hier und in anderen Foren darauf hingewiesen werden.

Dann sollte mal überlegt werden, welche Branchen wir noch ins Boot holen können.
Ich denke das wir auch so manchen Ofenbauer bzw. Ofenhersteller für eine Verlinkung der Petition begeistern können.

Wer die Petition online stellt, hat mit Sicherheit noch einen positiven WerbeEffekt.
Jede Menge Traffic.
:P
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