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Erben, Pflichtanteil

Wie der Name schon sagt ein Treffpunkt für unsere Erwachsenen Mitglieder wo über Gott und die Welt gequatscht werden kann.
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49 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon Schlachterhelfer » Sa Dez 15, 2012 22:03

Miststreuer hat geschrieben:Meine Freundin und ich haben beide auch einen recht guten Lohnzettel.

das liegt aber wohl auch daran, daß Du in Luxembourg arbeitest und "das Deutsche Steueramt" da nicht viel mit zu tun hat :D
Quieckt das Schwein wenn man es sticht, gefällt ihm wohl das Stechen nicht !
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon rita » Mo Apr 15, 2013 9:31

Ich hoffe ich darf mit meiner Frage auch hier drunter schreiben, will kein neues Thema aufmachen.
Bei uns geht es auch um das Thema Erbe. Mein Mann bekommt von seinem Vater bald die Landwirtschaft. Es sind ca. 5 Hektar Land, und knapp 2 Hektar Wald. Das Haus ist nicht dabei, wird gerade rausgetrennt. Es ist das Land, Wald, paar sehr alte Scheunen mit altem Stall, mit kaputtem Boden, also alles reparaturbedürftig. Muterkuhhaltung, und Betrieb der Null auf Null rauskommt. Die Nutzungsrecht für den Wald behält der Vater, auch die Fotovoltaikanlage auf dem Stalldach.
Dazu wird monatlich 200€ Rente ausgezahlt. Es gibt zwei Geschwister. Eins bekommt später das Wohnhaus, somit verzichtet es beim Notar auf den Pflichtanteil. Dem zweiten haben wir eine Auszahlung angeboten. Sie hat sie abgelehnt.
Meine Frage: Mit wieviel müssen wir rechnen, ihr auszuzahlen, wenn der Erbfall nach dem Tod eintritt? Hier wurde geschrieben, dass sich sowas nach dem Verkehrswert rechnet, irgendwo anders habe ich aber gelesen, dass es sich um Ertragstwert handelt, und noch irgendwo anders, dass sowas der Übergebende bestimmt.
Dazu noch: Wann wird der Wert bestimmt? Erst wenn der Erbfall eintritt, nach dem Tod, oder zur Zeit der Schenkung?
Momentan ist da sehr viel zu tun, alles ist kaputt. Wir werden in diese Landwirtschaft sehr viel von eigenem Geld investieren. Wenn das Land erst nach dem Tod geschätzt wird, wird der Pflichtanteil viel höher sein. Das werden wir niemals auszahlen können...

Noch was: es ist sicher auch von Bedeutung, dass es eine Klausel gibt, dass wir das alles nicht verkaufen dürfen, sonst geht es zurück an den Vater. Sowas mindert auch den Wert, oder?
rita
 
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon BAUMI » Mo Apr 15, 2013 15:52

Hallo rita,

Ich weiß es ist schwer aber solange Euch das nicht gehört investiert keinen Euro.
Wenn ich das schon lese der Vater hat das Nutzungsrecht vom Wald und die Stromanlage bleibt ihm.
Aber hallo, der Vater hat das Nutzungsrecht von Eurem Wald und dann verkauft er am Ende Holz an Leute
mit die Ihr zerstritten seid.
Eine Rente will er auch noch, dann soll er sich den Schramot behalten und macht Euch ein schönes Leben.

Ich habe das alles schon mitgemacht!! Nein Danke.

Gruß Baumi
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon Hobbyrancher » Di Apr 16, 2013 12:05

Setzt euch alle an einen Tisch und redet, jeder soll sagen was er sich vorstellt für die Zukunft des Betriebes und des Erbanteils, vielleicht wollen deine Geschwister auch gar nicht soviel wie du denkst, regelt es vernünftig, wie Erwachsene Menschen, denk immer dran, es ist deine Familie, es gibt nichts schlimmeres für deine Eltern als wenn du mit deinen Geschwistern im Streit bist.
Gottseidank lief und läuft das alles Problemlos, von der Hofübergabe bis zur Umstellung des Betriebes.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Ich habe Tinitus im Auge: Ich sehe nur noch Pfeifen !
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon automatix » Di Apr 16, 2013 12:14

rita hat geschrieben:Ich hoffe ich darf mit meiner Frage auch hier drunter schreiben, will kein neues Thema aufmachen.
Bei uns geht es auch um das Thema Erbe. Mein Mann bekommt von seinem Vater bald die Landwirtschaft. Es sind ca. 5 Hektar Land, und knapp 2 Hektar Wald. Das Haus ist nicht dabei, wird gerade rausgetrennt. Es ist das Land, Wald, paar sehr alte Scheunen mit altem Stall, mit kaputtem Boden, also alles reparaturbedürftig. Muterkuhhaltung, und Betrieb der Null auf Null rauskommt. Die Nutzungsrecht für den Wald behält der Vater, auch die Fotovoltaikanlage auf dem Stalldach.
Dazu wird monatlich 200€ Rente ausgezahlt. Es gibt zwei Geschwister. Eins bekommt später das Wohnhaus, somit verzichtet es beim Notar auf den Pflichtanteil. Dem zweiten haben wir eine Auszahlung angeboten. Sie hat sie abgelehnt.
Meine Frage: Mit wieviel müssen wir rechnen, ihr auszuzahlen, wenn der Erbfall nach dem Tod eintritt? Hier wurde geschrieben, dass sich sowas nach dem Verkehrswert rechnet, irgendwo anders habe ich aber gelesen, dass es sich um Ertragstwert handelt, und noch irgendwo anders, dass sowas der Übergebende bestimmt.
Dazu noch: Wann wird der Wert bestimmt? Erst wenn der Erbfall eintritt, nach dem Tod, oder zur Zeit der Schenkung?
Momentan ist da sehr viel zu tun, alles ist kaputt. Wir werden in diese Landwirtschaft sehr viel von eigenem Geld investieren. Wenn das Land erst nach dem Tod geschätzt wird, wird der Pflichtanteil viel höher sein. Das werden wir niemals auszahlen können...

Noch was: es ist sicher auch von Bedeutung, dass es eine Klausel gibt, dass wir das alles nicht verkaufen dürfen, sonst geht es zurück an den Vater. Sowas mindert auch den Wert, oder?


ich würde auf den Hof verzichten. Kein Haus dabei, altes Gelump, die Lasten für die Altenteiler bleiben wahrscheinlich auch an euch hängen und wie du mit 5 ha Land noch sinnvoll was anfangen willst, wenn schon 2400 Euro im Jahr an die alten gehen....

klar, der, der das Haus bekommt, der lacht sich eins und unterschreibt euch jeden Verzicht.

Und wie gesagt, einigt euch vor allem wer eine eventuelle Pflege regelt - bei uns ist das z.b. so geregelt, daß das alles an mir hängen bleibt, allerdings ist mein Betrieb ein bissl größer - wenn das an euch hängen bleibt, was bei der Übergabe oft mit geschrieben ist, dann ist von dem bissl, was ihr bekommt im blödesten Fall am Ende gar nichts mehr da....
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon rita » Di Apr 16, 2013 21:32

Ich danke euch schon mal für die Antworten. Ich weiß, es ist schwer zu verstehen, aber eine Landwrtschaft war schon immer mein Traum. Eigene Produkte, Pferde, paar Kühe, Schweine, eigene Eier, Brot usw.
Ich kann mir nicht vorstellen was ich lieber machen will.

Allerdings antwortet das meine oben gestellten Fragen immer noch nicht :(

Die Schwester hat unser Angebot für Auszahlung abgelehnt, obwohl wir ihr mehr angeboten haben als sie meisten mit viel größeren Betrieben (und einem Haus)
@ Hobbyrancher - wir wissen genau was die Schwester will, und das ist viel mehr als üblich, und was uns vom Landratsamt vorgeschlagen wurde.

Die Pflege wird bei uns nicht reingeschrieben, das muss wohl die Schwester mit dem Haus übernehmen. Die Waldnutzung ist nicht, damit der Schwiegervater das Holz verkaufen kann, sondern weil er es für seinen Ofen braucht, und traut uns nicht dass falls wir streiten, er immer noch Holz dort holen darf.
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon freddy55 » Di Apr 16, 2013 21:46

Dafür gibt es doch den Nießbrauch!
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon rita » Di Apr 16, 2013 21:56

Freddy55, meinst du wegen dem Wald? Ich habe schon oben geschrieben, dass er Nutzungsrecht dafür bekommt, ich wollte nur erklären warum er den Wald erstmal behalten will.
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon freddy55 » Do Apr 18, 2013 20:31

Nießbrauch bedeutet daß er den Wald überschreibt und doch nutzen kann, allerdings nur für seinen eigenen Bedarf und auch nur bis zum Tod.
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon rita » Fr Apr 19, 2013 10:38

So ist es auch geplant, vom Anfang an (vielleicht habe ich mich oben undeutlich ausgedruckt).
(Ich weiß was Nießbrauch bedeutet. ) :wink:
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon automatix » Fr Apr 19, 2013 20:19

ihr solltest euch einfach mal von einem Experten Beraten lassen, was denn genau an Pflichtteil anfällt - weil ihr den dann nämlich auch garnicht alleine leisten müßt, sondern auch der, der das Haus bekommt was mitbezahlen muß - und vermutlich werdet ihr vielleicht günstiger wegkommen als so. aber dazu müßt ihr mal mit einem Juristen reden.
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon bauernschläue » Do Jun 13, 2013 19:19

pflichtteil ist in jedem fall fällig, auch bei beschimpfungen keine enterbung. schenkung geht und ist nach 10jahren nicht mehr anfechtbar. die eltern können sich ein lebenslanges wohnrecht vorbehalten. steht alles im BGB ab 1550 und weiter. soweit mir bekannt 6% der erbmasse.ich habe die geschwister abgefunden. nur vom versierten notar,der Höfe überträgt.
-dies ist keine rechtsberatung,lediglich private meinung-
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon kärnten » Do Jun 13, 2013 19:49

Plichtanteil ist auf jeden Fall fällig. So viel ich weiss, ist es die Hälfte von dem, was einem laut gesetzlicher Erbfolge zustehen würde.
Plichtanteilsberechtigt sind zu 2/3 die Nachkommen und zu 1/3 der noch lebende Ehepartner.

Also bei 100.000 Euro empfallen 66.666 Euro auf die Kinder.
Bei drei Kinder wären es 22.222 Erbanteil pro Kind.
Der Pflichtanteil wäre die Hälfte, also 11.111 Euro pro Kind.
Zwei Geschwister wäre in diesem Fall mit 2 mal 11.111 abzufinden.

Bei einer Schenkung an eine pflichtteilsberechtige Person gilt die 10jahres Regel.. Jedes Jahr an dem der Schenker noch lebt, mindert sich der Wert des Pflichtanteils um 10%, nach 10 Jahren kann nichts mehr angefochten werden.

Also wenn die Alten noch keine 60 sind und realtiv gut beinander, dann kann man es wohl riskieren.

Interessant wäre auch eine Umschreibung auf eine nicht-pflichtteilsberechtige Person - z.B. das eigene Kind (Enkel der Schenker). Hier kommt die 10jährige Regelung nicht zu tragen. Man umgeht eine Generation und die Geschwister verlieren ihre Ansprüche.

Diese Aussagen sind nicht verbindlich......
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon bauernschläue » Sa Jun 15, 2013 17:58

Hallo
habe in einer ruhigen minute gesetzbuch aufgeschlagen . ich muss mich korrigieren. im BGB ab 2303. von prozent steht da nichts. es ist die hälfte vom norlmalfall.da liegt Kärnten voll richtig. die sachen,welche zum entzug des pflichtteils führen sind sehr umfangreich. alle dinge die nach verschwendung,wie alkoholismus,drogenkonsum. spielsucht aussehen. luxusfrauen. eben alles wo der erblasser befürchten muss, das erbe geht zum offenen fenster raus. im anfang waren die gerichte sehr streng. jetzt wohl nicht mehr so ganz.
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Re: Erben, Pflichtanteil

Beitragvon my fendt » Do Jun 27, 2013 20:03

Beim Landwirtschaftlichen Erbrecht gibt es meistens drei Möglichkeiten wie die Eltern den Hof übergeben können.
Den Hof auflösen und jedem sein Teil geben, bei drei Kinder jeder 33%, Pflichtteil ist die Hälfte von 33%.
Oder nach der Erwerbswertberechnung, da bekommen die weichenden Erben (in Bayern) das 18,5 fache vom Nettogewinn, vom letzten Wirtschaftsjahr. Pflichteil hier die Hälfte von 18,5 fache. Wenn über mehrere Jahre aber kein Gewinn gab, können die weichenden Erben die Auflösung des Betriebs verlangen.
Andere Möglichkeit ist die Eltern geben alles einem Kind, dann müßen beide aber mindesens 10 Jahre noch Leben, dann gehen die Anderen komplett leer aus. Stirbt einer ehr können die anderen Geschwister bei dem alleinigen Erben ihren Pflichtteil einklagen.
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