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Erntegut-Urteil STV

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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83 Beiträge • Seite 2 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon egnaz » Sa Jun 29, 2024 11:56

In dem Zusammenhang frag ich mich was passiert, wenn man ein Sortengemisch aussät. Der Nachbau ist dann ja praktisch eine neue Kreuzung.
Gruß Eckhard
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Wini » Sa Jun 29, 2024 18:47

Jetzt habe ich noch eine bedarfsdumme Frage an die Landtreff-Freunde.

Warum schickt die STV die neue Erntegut-Bescheinigung nicht sofort nach dem morgigen Ende des
Ablauf des Nachbau-Melde-Zeitraumes für den Anbau des Wirtschaftsjahres 2023/24 an die Landwirte
als PDF-Dokument raus, die Ihren Nachbau alljährlich bereits Online melden und deren E-Mail-Adresse
der STV doch bekannt ist ?

Warum soll ich mich da ab 15.7. dann nochmal bei der STV melden ?

Ich verstehe dass noch nicht ganz.

Schon aus Datenschutzgründen darf die STV doch gar keine detaillierten Flächendaten erhalten.
Wer weiß was damit für Schindluder getrieben werden kann.

Gruß
Wini
Zuletzt geändert von Wini am Mi Jul 17, 2024 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Nick » Sa Jun 29, 2024 18:56

Ich hab die Nachbauerklärung per Fax gesendet und um Eingangbestätigung gebeten. Diese hab ich dann per Mail bekommen. Sollte eigentlich ausreichen
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon countryman » So Jun 30, 2024 8:03

Wini hat geschrieben:...

Warum soll ich mich da ab 15.7. dann nochmal bei der STV melden ?
....
Schon aus Datenschutzgründen darf die STV doch gar keine detaillierten Flächendaten erhalten.
Wer weiß was damit für Schindluder getrieben werden kann.

Gruß
Wini


Der STV Fragebogen geht eigentlich schon über die rechtlichen Anforderungen hinaus. Nach bisheriger Rechtsprechung kann auch formlos gemeldet werden ob Nachbau betrieben wurde und wenn ja, wie viel von welcher Sorte. Dann schicken sie eine Rechnung und gut.
Weitere Auskunftsansprüche gibt es nur, wenn die STV Anhaltspunkte für Verstöße sieht und mit Klage droht.

Ich bin mir nicht ganz im Klaren welche Daten der Handel standardmäßig weitergibt. Aufbereitung im Kundenauftrag denke ich schon. Z-Saatgut-Käufe? Nun auch Erntegut-Liefermengen?
Klar, dass die STV an die Antragsdaten ran will. Dann haben sie alles.
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon 210ponys » So Jun 30, 2024 12:33

Terreblanche hat geschrieben:Also ich hab keinen blassen Schimmer, was da jetzt auf mich zu kommt, wenn ich mein Betreide verkaufe.
laut Handel wird das Getreide angenommen. Aber nicht vermarktet bevor kein entsprechendes Stv Dokument vorliegt.
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Ede75 » Mo Jul 01, 2024 7:35

Nick hat geschrieben:Ich hab die Nachbauerklärung per Fax gesendet und um Eingangbestätigung gebeten. Diese hab ich dann per Mail bekommen. Sollte eigentlich ausreichen
Mfg

Per Fax reicht schon der Sendebericht als Eingangsbestätigung.
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon countryman » Mo Jul 01, 2024 9:55

210ponys hat geschrieben:aut Handel wird das Getreide angenommen. Aber nicht vermarktet bevor kein entsprechendes Stv Dokument vorliegt.


Welcher Händler verlangt explizit Papiere von der STV? Mir bekannt ist die Selbsterklärung gegenüber dem Händler.
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon 210ponys » Mo Jul 01, 2024 12:14

ob der eine Selbsterklärung oder ein entsprechendes Dokument von der Stv verlangt weiß ich nicht. Auf jeden fall bekommst kein Geld bevor die Karten auf dem Tisch liegen!
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Mad » Mo Jul 01, 2024 13:28

countryman hat geschrieben:Mir bekannt ist die Selbsterklärung gegenüber dem Händler.


Bei mir genauso.

Die Agravis hat eine Klausel in der Erklärung, dass sie bei Zweifeln weitere Informationen beim Anlieferer einholen. Der Anliefer ist dazu verpflichtet, diese unverzüglich offenzulegen.

Ich denke aber mal, dass es sich dabei nur um die Rechnung der STV handeln wird.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Wini » Mi Jul 17, 2024 21:03

Bereits vor Wochen hat doch der Bayerische Bauernverband empfohlen, weder die Plattform
der STV zu nutzen, noch regressbehaftete Erklärungen des Landhandels zu unterschreiben.

Gruß
Wini
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon ackerer » Do Jul 18, 2024 18:58

Ich bin der Meinung, dass mit Bezahlung der rechtmäßigen Rechnung meine Pflicht in Bezug auf Auskunft gegenüber der STV erledigt ist.
Mehr bekommen sie nicht von mir.
Es sollen erstmal alle diejenigen überhaupt mal registriert werden, die Jahrelang schwarzen Nachbau betrieben haben. Wir machen schon solange es die Nachbaugebühr gibt die Erklärung und bezahlen unseren Obolus.
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon bauer hans » Fr Jul 19, 2024 9:42

ich gebe die sorte,die menge und die gebühr formlos per mail an und bekomme eine rechnung.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon egnaz » Fr Jul 19, 2024 9:54

Mein Händler geht das Urteil pragmatisch an. Er verlangt nur eine Unterschrift von mir, dass ich die Saatgutlizenzregeln einhalte.
Gruß Eckhard
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Terreblanche » Fr Nov 01, 2024 20:26

Ich hab dieses Jahr die Nachbauerklärung gemacht und die Nachbaugebühr bezahlt.
Jetzt will die STV Angaben über den Nachbau der letzten beiden Jahre. Damals machte ich keine Nachbauerklärung, hatte es vergessen. 8)

Muß ich die nachträgliche Nachbauerklärung für 22 und 23 nun machen, oder soll ich es einfach liegen lassen?
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Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon countryman » Fr Nov 01, 2024 22:47

Ich hoffe du hast den Nachbau einer Sorte erklärt, die du zuvor auch als Z-saatgut bezogen hast?
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