countryman hat geschrieben:Ich hoffe du hast den Nachbau einer Sorte erklärt, die du zuvor auch als Z-saatgut bezogen hast?
Ja, warum?
Aktuelle Zeit: Mi Nov 12, 2025 16:46
countryman hat geschrieben:Ich hoffe du hast den Nachbau einer Sorte erklärt, die du zuvor auch als Z-saatgut bezogen hast?
Stoapfälzer hat geschrieben:2 Jahre musst du nachzahlen glaube auch die doppelte Gebühr wegen Verzug und die lassen da auch nicht locker.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen hat die STV neue Informationen zur Bescheinigung der Erntegut-Erklärung kommuniziert. Hintergrund ist weiterhin das Urteil des BGH aus dem November 2023, welches für uns im Erfassungshandel weitreichende Folgen hat. Der gesamte private als auch genossenschaftliche Handel muss sich demnach davon überzeugen, dass seine Kunden das Erntegut entweder mit Z-Saatgut erzeugt oder bei Nachbau hierfür entsprechend die Nachbaugebühr an die STV abgeführt haben.
Auch für die Ernte 2025 gilt: Im Rahmen der neuen Sorgfaltspflichten ist es erforderlich, dass der Käufer sich bei jedem Anlieferer vergewissert, dass das Erntegut unter Einhaltung der Sortenschutzvorschriften erzeugt wurde. Wer sich an diese Vorgaben hält, handelt rechtskonform.
Mit der Lösung der STV „Erntegut-Bescheinigung“ haben Sie als Landwirt eine nun optimierte Möglichkeit, die rechtmäßige Erzeugung gegenüber den Erfassungshändlern zu erklären. Unter folgendem Link und dem nebenstehenden QR-Code finden Sie den Antrag zur Bescheinigung: http://www.erntegut-bescheinigung.de
Die STV versichert, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Bei technischen Problemen oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die STV.
Geben Sie am Ende des Antragsverfahrens unsere E-Mailadresse awh-info@agravis.de im System ein, somit erhalten wir automatisch Ihre Bescheinigung. Alternativ können Sie uns die Bescheinigung auch direkt per E-Mail oder als Fax 0251 . 682-10635 zusenden.
Hinweis: Wir benötigen die Erntegut-Bescheinigung, nicht die Nachbau-Erklärung.
Wir bitten um Rücklauf bis zum 31. Mai 2025.
Mit dieser Bescheinigung erfüllen wir gemeinsam auf Erzeuger- und Erfasserebene unsere Verpflichtungen innerhalb der Wertschöpfungskette. Vielen Dank für Ihre Kooperationsbereitschaft!
countryman hat geschrieben:Die Agravis drängt die Erzeuger nun zur Teilnahme am Verfahren der STV zur Erntegut-Erklärung. Email von der Agravis Westfalen Süd bzw. neu AGRAVIS Westfalen-Hessen GmbH von heute:

Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
ackerer hat geschrieben:Ich weiß die werden sagen ohne Erklärung können sie uns ihr korn nicht bringen. aber irgendein harken hat das ganze doch.
countryman hat geschrieben:Update:
Heute hat mir die Agravis ein alternatives Formular geschickt, etwa mit dem Wortlaut wie die letztjährigen improvisierten Erklärungen.

Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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