Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Nov 12, 2025 16:46

Erntegut-Urteil STV

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
83 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Terreblanche » Sa Nov 02, 2024 19:41

countryman hat geschrieben:Ich hoffe du hast den Nachbau einer Sorte erklärt, die du zuvor auch als Z-saatgut bezogen hast?



Ja, warum?
Benutzeravatar
Terreblanche
 
Beiträge: 680
Registriert: Sa Jan 10, 2015 20:58
Wohnort: Südschwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon countryman » Sa Nov 02, 2024 19:50

Liegen lassen wird nicht klappen. Da du nun Nachbau erklärt hast, liegt ein Anhaltspunkt für die STV vor der diese zu Nachfragen berechtigt.
Du musst überlegen ob du in den Vorjahren ausschließlich Z-Saat angebaut oder teilweise auch Nachbau betrieben hast. Im letzteren Fall wäre nun vermutlich Gelegenheit, diesen noch zu erklären. Wie die STV es in dem Fall mit "Mahngebühren" hält weiß ich nicht.
Hättest du Nachbau einer Sorte erklärt zu der du kein Z-Saatgut in der jüngeren Vergangenheit bezogen hast, müsste man annehmen dass du schon mehrfach nachgebaut oder die Sorte "schwarz" erworben hast.
Wie weit die Auskunftsansprüche in so einem Fall gehen wäre interessant zu wissen, darüber liest man wenig. Falls Topagrar, Agrarheute und Co. Themen suchen, hier wäre mal eine umfassende Recherche angebracht.

Als ich vor Jahren mal nachgebaut und die Gebühr bezahlt habe, kam im nächsten Jahr auch so eine Nachfrage. Ich hatte dann aber wieder ausschließlich Z-Saatgut verwendet. Wenn ich mich recht erinnere haben sie es mit dieser Auskunft bewenden lassen.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15081
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Nov 02, 2024 20:38

2 Jahre musst du nachzahlen glaube auch die doppelte Gebühr wegen Verzug und die lassen da auch nicht locker.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
Benutzeravatar
Stoapfälzer
 
Beiträge: 8232
Registriert: So Jan 13, 2008 14:48
Wohnort: regensburger Land
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Ferdinand Müller » Sa Nov 02, 2024 20:52

Ich habe mal gehört, dass man Dir erstmal nachweisen bzw. mitteilen muß, dass Du Sorte XXX angebaut bzw. nachgebaut hast.
Auf ein einfaches Anschreiben STV ohne Angabe von der Sorte muss man angeblich nicht antworten.

Das mit dem 2 bzw. 3 Jahre rückwirkende Erklärung verstehe ich nicht. Ein Landwirt z. B. der nun erstmals Nachbaugebühren entrichtet muß dann auch für 2 bis 3 Jahre rückwirkend zahlen ? Das ist aber kein schönes "Entgegenkommen" Wenn er Z-Saatgut gekauft hat, dann hat er Belege und gibt das an. Wenn er aber kein Z-Saatgut gekauft hat, müsste dann die STV zumindest die Sorte nennen ...

wie gesagt, ich meinte ich habe das mal gehört und kann es nicht mehr im Detail wiedergeben.
Ferdinand Müller
 
Beiträge: 10
Registriert: Fr Aug 31, 2018 20:28
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Taupsi » Sa Nov 02, 2024 21:02

Stoapfälzer hat geschrieben:2 Jahre musst du nachzahlen glaube auch die doppelte Gebühr wegen Verzug und die lassen da auch nicht locker.


Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich glaube so war es bei mir auch... Mit Anwaltsschreiben und Unterlassungserklärung. Das übliche Prozedere eben.

Ich musste damals die volle Z-Lizenzgebühr nachzahlen. Die "normale" Nachbaugebühr beträgt ja 50% der Z-Lizenzgebühr.
Also ist deine Aussage mit der doppelten Gebühr schon richtig.
Taupsi
 
Beiträge: 15
Registriert: Fr Okt 11, 2024 5:03
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Nov 02, 2024 21:07

Ja genau man ist auskunftspflichtig. Angabe das man Kleinerzeuger ist geht auch nur mit entsprechenden Flächennachweis.
Die können ganz schön ekelhaft werden.

Ich melde jährlich meine Menge auf weißem Papier von mir geschrieben und warte auf Rechnung.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
Benutzeravatar
Stoapfälzer
 
Beiträge: 8232
Registriert: So Jan 13, 2008 14:48
Wohnort: regensburger Land
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon difra » So Nov 03, 2024 13:50

Wahrscheinlich hast du einfach vergessen, dass du eine nicht geschützte Sorte nachgebaut hast. Weil Sie eben nicht im Sortenverzeichnis drin steht, sondern unter "Sonstige Sorten" - schon auch mit Sortennamen - mit 0 €/dt Nachbaugebühr erfasst werden müsste. Sind Sorten, bei denen der Sortenschutz abgelaufen ist, oder die die Zulassung verloren haben.
difra
 
Beiträge: 243
Registriert: So Dez 23, 2012 17:55
Wohnort: Straubing-Bogen - nicht alles ist Gäuboden ;-)
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon countryman » Do Apr 17, 2025 12:06

Die Agravis drängt die Erzeuger nun zur Teilnahme am Verfahren der STV zur Erntegut-Erklärung. Email von der Agravis Westfalen Süd bzw. neu AGRAVIS Westfalen-Hessen GmbH von heute:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen hat die STV neue Informationen zur Bescheinigung der Erntegut-Erklärung kommuniziert. Hintergrund ist weiterhin das Urteil des BGH aus dem November 2023, welches für uns im Erfassungshandel weitreichende Folgen hat. Der gesamte private als auch genossenschaftliche Handel muss sich demnach davon überzeugen, dass seine Kunden das Erntegut entweder mit Z-Saatgut erzeugt oder bei Nachbau hierfür entsprechend die Nachbaugebühr an die STV abgeführt haben.
Auch für die Ernte 2025 gilt: Im Rahmen der neuen Sorgfaltspflichten ist es erforderlich, dass der Käufer sich bei jedem Anlieferer vergewissert, dass das Erntegut unter Einhaltung der Sortenschutzvorschriften erzeugt wurde. Wer sich an diese Vorgaben hält, handelt rechtskonform.

Mit der Lösung der STV „Erntegut-Bescheinigung“ haben Sie als Landwirt eine nun optimierte Möglichkeit, die rechtmäßige Erzeugung gegenüber den Erfassungshändlern zu erklären. Unter folgendem Link und dem nebenstehenden QR-Code finden Sie den Antrag zur Bescheinigung: http://www.erntegut-bescheinigung.de
Die STV versichert, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Bei technischen Problemen oder weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die STV.
Geben Sie am Ende des Antragsverfahrens unsere E-Mailadresse awh-info@agravis.de im System ein, somit erhalten wir automatisch Ihre Bescheinigung. Alternativ können Sie uns die Bescheinigung auch direkt per E-Mail oder als Fax 0251 . 682-10635 zusenden.
Hinweis: Wir benötigen die Erntegut-Bescheinigung, nicht die Nachbau-Erklärung.
Wir bitten um Rücklauf bis zum 31. Mai 2025.

Mit dieser Bescheinigung erfüllen wir gemeinsam auf Erzeuger- und Erfasserebene unsere Verpflichtungen innerhalb der Wertschöpfungskette. Vielen Dank für Ihre Kooperationsbereitschaft!


Es steht nicht explizit drin dass andere Formen der Erklärung nicht akzeptiert werden, aber der Eindruck entsteht durchaus. Man darf gespannt sein wie andere sich verhalten.

Edit, ich habe mal das hier geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte informieren Sie mich über alternative Möglichkeiten eine Zusicherung abzugeben.
Ich verwende ausschließlich Z-Saatgut und erkläre dies formlos gegenüber der STV. Die sämtlichen geforderten Informationen zur Ausstellung der Ernteguterklärung werde ich der STV nicht erteilen. Es wäre schade, wenn unsere Geschäftsbeziehung unter erhöhten bürokratischen Forderungen leiden würde.
Mit freundlichen Grüßen,..."
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15081
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Mad » Do Apr 17, 2025 19:31

countryman hat geschrieben:Die Agravis drängt die Erzeuger nun zur Teilnahme am Verfahren der STV zur Erntegut-Erklärung. Email von der Agravis Westfalen Süd bzw. neu AGRAVIS Westfalen-Hessen GmbH von heute:


Ich habe deswegen heute auch schon telefoniert. Anscheinend will sich die Agravis damit absichern und ich vermute, dass die STV bereits den Rechtsweg angedeutet haben wird, sollte man sich wieder auf so einen "Schmierzettel" wie letztes Jahr einlassen.

Bei der STV-Erntegut-Bescheinigung gibt es die Möglichkeit, keine Daten für die aktuelle Bescheinigung einzureichen, man muss dann allerdings ankreuzen, dass man sie anschließend bei Aufforderung einreicht.

Wenn ich um diesen Mist gar nicht rum komme, werde ich bei den Belegen so viel rausschwärzen, dass sie auf gar keinen Fall meine gesamten Anbauverhältnisse einsehen können. Das hätten die gerne.
Ich werde so viel rausschwärzen, dass ihnen nur das übrig bleibt, was bei mir relevant ist: Die Weizenanbaufläche. Die können die von mir aus gerne haben. Von mir aus auch die Rechnungen (Überflüssiges geschwärzt) über das Z-Saatgut und die Aufbereitung vom Nachbau.
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
Benutzeravatar
Mad
 
Beiträge: 6157
Registriert: Fr Sep 28, 2007 18:14
Wohnort: Nordhessen
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon 240236 » Do Apr 17, 2025 19:41

Gut, daß sich meine Tiere nicht von der Erntegutbescheinigung ernähren können.


Wenn ich jetzt von einem Landwirt Getreide ab Feld, oder frei Gosse kaufe, muß man dann auch eine Erntegutbescheinigung einfordern?
240236
 
Beiträge: 9293
Registriert: Mi Aug 28, 2019 10:24
Wohnort: Niederbayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon ackerer » Fr Apr 18, 2025 11:47

Guten Tag,

ich habe auch die Email von der Agravis bekommen. Warum fragen die denn nicht bei der StV nach, welche Landwirte da gemeldet sind wenn ich in dem Portal anmelden und möglichst auch ankreuze, alle Daten übernehmen. Im Grunde ist es ja kein Geheimnis wenn man Z Saatgut und Nachbau parallel nutzt. wir machen schon seit ewigen Zeiten die Nachbauerklärung. meiner meinung nach ist die STV nicht in der Lage alle daten die sie haben so zu bündeln, dass sie eigentlich alles haben.
Ich werde mich mit der Agravis auch unterhalten und fragen, welche Nachteile ich durch die Erklärung habe. Ich weiß die werden sagen ohne Erklärung können sie uns ihr korn nicht bringen. aber irgendein harken hat das ganze doch.
ackerer
 
Beiträge: 580
Registriert: So Apr 15, 2012 8:28
Wohnort: Ostwestfalen an der Grenze zu Hessen und Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon countryman » Do Jun 12, 2025 16:15

Update:
Heute hat mir die Agravis ein alternatives Formular geschickt, etwa mit dem Wortlaut wie die letztjährigen improvisierten Erklärungen.

Ich habe mich dafür bedankt und geschrieben dass ich es mir überlegen wolle, denn ich habe bereits anders disponiert.

ackerer hat geschrieben:Ich weiß die werden sagen ohne Erklärung können sie uns ihr korn nicht bringen. aber irgendein harken hat das ganze doch.


Der Haken ist, dass die STV das als Druckmittel einsetzt dass alle Bauern denen ihre ihre Anbauverhältnisse offenlegen. Denn nach der Rechtsprechung reicht es aus wenn man Nachbau formlos der STV erklärt und die Gebühren bezahlt. Das Erntegut-Urteil sagt auch nichts anderes - jedoch muss sich der Abnehmer vergewissern dass der Erzeuger das auch gemacht hat. Eine Form dazu hat das Gericht m.W. nicht festgelegt. Ich gehe jedoch davon aus dass eine einfache schriftliche Erklärung dem Abnehmer Rechtssicherheit verschafft und das Risiko von Ersatzforderungen zum Erzeuger zurückspielt. Damit kann ich leben, denn ich setze nur Z-Saatgut ein oder erkläre ggf. Nachbau ordnungsgemäß.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15081
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Mad » Do Jun 12, 2025 16:48

countryman hat geschrieben:Update:
Heute hat mir die Agravis ein alternatives Formular geschickt, etwa mit dem Wortlaut wie die letztjährigen improvisierten Erklärungen.


Großartig. Ich habe das heute auch bekommen und jetzt kotze ich im Strahl, weil ich den STV-Mist direkt Anfang Mai bereits gemacht habe.
Bild
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
Benutzeravatar
Mad
 
Beiträge: 6157
Registriert: Fr Sep 28, 2007 18:14
Wohnort: Nordhessen
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon Wini » Do Jun 12, 2025 18:57

Üb‘ immer Treu und Redlichkeit
Bis an dein kühles Grab
Und weiche keinen Finger breit
Von Gottes Wegen ab!

Dann wirst du wie auf grünen Au’n
Durch’s Pilgerleben gehn
Dann kannst du sonder Furcht und Grau’n
Dem Tod ins Antlitz sehn.

Dann wird die Sichel und der Pflug
In deiner Hand so leicht,
Dann singest du beim Wasserkrug,
Als wär dir Wein gereicht.

Dem Bösewicht wird alles schwer,
Er tue was er tu,
Der Teufel treibt ihn hin und her
Und läßt ihm keine Ruh.

Der schöne Frühling lacht ihm nicht,
Ihm lacht kein Ährenfeld,
Er ist auf Lug und Trug erpicht,
Und wünscht sich nichts als Geld.

Der Wind im Hain, das Laub im Baum
Saust ihm Entsetzen zu,
Er findet, nach des Lebens Raum
Im Grabe keine Ruh.

Drum übe Treu und Redlichkeit
Bis an dein kühles Grab,
Und weiche keinen Finger breit
Von Gottes Wegen ab!

Dann suchen Enkel deine Gruft
Und weinen Tränen drauf,
Und Sonnenblumen, voll von Duft,
Blühn aus den Tränen auf.

Text: Ludwig Christoph Heinrich Hölty 1775 – (1748-1776)
Melodie: Wolfgang Amadeus Mozart 1791 – (1756-1791)

Gruß
Wini
Zuletzt geändert von Wini am Di Jun 17, 2025 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Wini
 
Beiträge: 5894
Registriert: Sa Mär 25, 2006 10:38
Wohnort: Franken Bayerns Elite
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Erntegut-Urteil STV

Beitragvon strokes » Do Jun 12, 2025 23:13

Wenn man an ein Lagerhaus in Österreich liefert?
Da gibt's ja den ganzen Zirkus mit STV nicht?
Oder halt den Weizen direkt zur Mühle fahren, ohne Umweg über Agrarhandel. Oder die Braugerste direkt an eine Brauerei
strokes
 
Beiträge: 938
Registriert: So Dez 20, 2009 16:15
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
83 Beiträge • Seite 3 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: Google [Bot], Google Adsense [Bot], Manfred

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki