Aktuelle Zeit: Mi Mai 08, 2024 20:04
Hallo Fritz, ich kriege da zwar jetzt ein Angebot von den Palmatin, Aber Plan rücken die erst nach Anzahlung von 3000,- raus. Da das bei mir da unten ja ziemlich unsicher ist eine Baugenehmigung zu kriegen und mir das insgesamt vermutlich zu teuer wird, werde ich denke ich vorerst nichts machen mit denen. Allerdings den Dachboden in dem neuen Haus in Unterlaimbach werde ich jetzt ausbauen, eine 70 m2 Studiowohnung werde ich bauen. Dazu brauche ich für die Ständerwände und auch aussen rum Kantholz. Bitte schneide mir also von dem Bauholz die Hälfte auf 5 x 10 cm, ein Viertel mit 2,5 cm x 10 cm und ein Viertel auf 2,5 x 5 cm. Oder was meinst, dass ich brauchen werde?
Honorarangebot
BV: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Unterlaimbach
Sehr geehrter Herr Ruhl,
wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Einladung zur Honorarvorschlagsabgabe für das o.g.
Bauvorhaben.
Gerne würden wir die geforderten Leistungen ausführen und bieten Ihnen diese wie folgt an:
Honorar
gemäß Tabelle § 35 Abs. 1 - Gebäude
Erstellung der Eingabeplanung mit 3 Standard-Baumappen
inkl. Zeichnungen
gemäß Leistungsumfang HOAI 2013 §35
pauschal Netto 2.200,00 Euro
Nivellement/Aufmaß/Digitalisierung Netto 450,00 Euro
Anforderung des amtlichen Lageplanes Netto 75,00 Euro
Änderung der Eingabeplanung nach Fertigstellung
der 1. Ausfertigung wird nach Stunden abgerechnet
(Stundensätze siehe unten).
Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge incl. Nebenkosten (zuzügl.der gesetzl. MwSt).
Bahnhofstraße 45
91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:
Fax:
E-Mail:
0 91 61/
Erwin Ruhl
Unterlaimbach 71
91443 Scheinfeld
per Mail: erwin-ruhl@t-online.de
Ingenieurbüro
RAUSCH und PARTNER
Diplom-Ingenieure (FH) R. Rausch | M. Rausch | A. Girsig….………….…
Partnerschaftsregister Fürth PR 62
VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG
BLZ 76 069 559 Konto 981
USt.ID DE259224097
Der Umwelt zuliebe verzichten wir weitgehendst auf Ausdrucke . Eine Zusendung/
Übermittlung der Unterlagen erfolgt nur digital (außer Baumappen = 3-fach).
Sollten dennoch Ausdrucke gewünscht werden, würden wir diese wie folgt verrechnen:
Lichtpausen Netto 7,00 €/m² sw 8,00 €/m² fb
Kopien A4 Netto 0,10 €/S sw 0,15 €/S fb
Kopien A3 Netto 0,20 €/S sw 0,25 €/S fb
Sollten unplanmäßige Arbeiten (besondere Leistungen; Baustellenbesuche) anfallen,
werden diese nach Beauftragung des Auftraggebers wie folgt verrechnet:
Ingenieurstunde extern Netto 110,00 €/h
Ingenieurstunde Netto 85,00 €/h
Bautechniker Netto 65,00 €/h
Bauzeichner Netto 55,00 €/h
Fahrtkosten* Netto 1,00 €/km (* Fahrzeit wird mittels Stundensatz angesetzt)
Wir hoffen, Ihnen damit ein annehmbares Angebot unterbreiten zu können.
Über eine Auftragserteilung würden wir uns freuen.
Für weitere Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Dieses Angebot ist bis zum 12. Februar 2023 gültig.
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Tinyburli hat geschrieben:die Sparren mit zusätzlich 16 cm aufdoppeln und alles mit Glaswolle füllen:
Steuertipps Lexikon F Ferienwohnung
Ferienwohnung
Werden Ferienwohnungen vermietet, können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb entstehen.
Bestehen Ähnlichkeiten mit einem Hotelbetrieb (Personal reinigt die Wohnungen und betreut die Gäste), so sind Indizien gegeben, die auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lassen. Darüber hinaus kann für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet liegt, eine Feriendienstorganisation für Verwaltung und Vermietung (Werbung) sorgt, die Wohnung immer zur Vermietung zur Verfügung steht oder wenn ein pensionsähnlicher Betrieb vorliegt. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb unterliegen neben der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer regelmäßig auch der Gewerbesteuer.
Sind die Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit nicht gegeben, werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Dabei ist zu beachten, dass bei zeitweiser Selbstnutzung der Ferienwohnung entstandene Werbungskosten nicht zu 100 % angesetzt werden können. Vielmehr ist dann festzustellen, in welchen Zeiten eine Vermietung erfolgte. Dazu gehören auch Leerstandszeiten. Nur für diese Zeiträume können die Werbungskosten anteilig geltend gemacht werden.
Führt die Vermietung einer Ferienwohnung dauerhaft zu Verlusten, nimmt das Finanzamt Liebhaberei an. Verluste werden dann nicht mehr steuerlich anerkannt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.12.2005, 6 K 6518/02 E).
Bei Ferienwohnungen ist eine minimale Vermietungszeit von mindestens 25 % der ortsüblichen Vermietungszeit von Ferienwohnungen zu beachten. Bei Unterschreitung der Grenze kann das Finanzamt den Abzug entstandener Werbungskosten versagen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.08.2006, IX 15/06; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 11.12.2006, 14 K 92/05).
Bei einer Ferienwohnung, die auch teilweise selbst genutzt wird, sind Verluste aus der Vermietungstätigkeit nur dann steuerlich absetzbar, wenn mittels einer Überschussprognose nachgewiesen wird, dass das Ferienhaus mit Einkünfteerzielungsabsicht vermietet wird (Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.10.2009, IX R 30/08).
Für die Vermietung einer Ferienwohnung beträgt die Umsatzsteuer 7 %, denn laut Umsatzsteuergesetz gilt hierfür der ermäßigte Steuersatz.
Steuervorteile bei der gewerblichen Nutzung
Eine Eintragung als gewerblicher Ferienwohnungsvermieter bringt einiges an Steuervorteilen mit sich. So können beispielsweise abgesetzt werden
Kosten für Reparaturen
Kosten für Heizung
Kosten für Strom
Anschaffungs- und Finanzierungskosten
Verluste im Gewerbebetrieb
Wenn beispielsweise zu Beginn der gewerblichen Vermietung Verluste etwa durch Kreditzinsen auftauchen, dabei schließlich die Einnahmen unter den Auslagen anzusetzen sind, kann dieser Verlust das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Wenn negative steuerliche Einkünfte vorliegen, können diese mit Einkünften, die positiv sind, wie beispielsweise die aus nichtselbständiger Arbeit, aufgerechnet werden.
Preisangabenverordnung
Wann immer ein Vermieter die Ferienwohnung annonciert, sollte er Vorsicht walten lassen. Es gilt die Preisangabenverordnung. Das heißt, es müssen die Endpreise angegeben werden, Saisonzuschläge oder eine Summe für die Endreinigung als zusätzliche Kosten auszuweisen, ist nicht gestattet. Außerdem muss in der Anzeige Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer vorhanden sein.
Tinyburli hat geschrieben:15. Nach 3 Jahren fertig
Tinyburli hat geschrieben:Isarland, das ist das Maximum, das ich brauchen darf, wie es mir die Frau von der Dorferneuerung gesagt hat.
Heute Früh haben wir nochmal telefoniert.
Meine Angebote sind bei 13 000,- netto.
Brauchen tue ich mindestens 5000,- netto, dass ich Zuschuss kriege. Werde ich schaffen!
Und dann werde ich die nächsten Tage die Zusage wohl kriegen, dass ich anfangen kann.
Und als Erstes werde ich die Anhängekupplung an den Enyaq montieren, dass ich einkaufen fahren kann!
Und vergiss nicht, Isarland, wir sind ja jetzt Rentner und dürfen uns nicht mehr so stark reinstressen, dass wir von der Rente noch möglichst lange was haben.
Wie oft liest man in der Zeitung, dass Alterskollegen von uns die Altersgrenze erreicht haben und dann das Zeitliche segnen.
Nein, übertreiben sollen wir das nicht, in unserem hohen Alter jetzt!
Ja, Isarland, und dann ist mein Appartementi, ja auch keine 80 m2, wie ich weiter oben geschrieben habe, nein die dicke Isolation und die Trempel unter der Schräge veranlassen mich jetzt zu sagen, das sind dann nur noch so 60 m2 effektiv, vielleicht.
Aber so ganz klein ist das ja dann auch wieder nicht.
Tinyburli hat geschrieben:Isarland, das ist das Maximum, das ich brauchen darf
Nein, übertreiben sollen wir das nicht, in unserem hohen Alter jetzt!
Ja, Isarland, und dann ist mein Appartementi, ja auch keine 80 m2, wie ich weiter oben geschrieben habe, nein die dicke Isolation und die Trempel unter der Schräge veranlassen mich jetzt zu sagen, das sind dann nur noch so 60 m2 effektiv, vielleicht.
Aber so ganz klein ist das ja dann auch wieder nicht.
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