Das ist sicher keine Hochvolt- Leitung oder?
Telefonleitung oder sonstwas?
Der Leitungsbetreiber hat einen Grundbucheintrag und darf die Leitung dort dauerhaft betreiben.
Dafür hat die Betreibergesellschaft irgendwann bei Eintragung eine Entschädigung gezahlt.
Im Gegenzug übernimmt die Gesellschaft das Freischneiden der Trasse in Absprache mit dem Grundeigentümer.
Auf den Schutzstreifen hat die Netzgesellschaft einen Anspruch.
(In meinem Fall ist der Schutzstreifen 37,5 m rechts und links vom Mastmittelpunkt.)
Der Eigentümer muss es nicht machen lassen, kann auch selber tätig werden.
Sollte er dann auch, denn damit hat er die Verantwortung für Handlung und Zustand übernommen.
Für Schäden an der Leitung durch die Arbeiten oder durch Bäume die im so genannten Schutzstreifen stehen ist dann nämlich der Grundeigentümer verantwortlich.
Da die Arbeitsleistung übersteigt im ordnungsgemäßen Schutzstreifen fast immer den Ertrag aus dem theoretischen Holzerlös.
In deinem Fall nach dem Bild zu urteilen würde ich die Westnetz sogar bitten den Baum zu fällen. Es sei denn du kannst nachweisen, das der Grund der ständigen Verzögerungen nicht bei Dir gelegen Hat.