Im Wald gibt es meines Wissens
- Wegerechte/Überfahrtsrechte, die im Grundbuch oder in BW im Servitutenbuch stehen.
- man kann sich bei der Befahrung auf Notwegerechte berufen wenn ein anderer Weg wirtschaftlich unzumutbar oder nicht möglich ist.
- Hausfriedensbruch ist eine Straftat bei befriedeten Grundstücken. Wird im Wald nicht der Fall sein. Anzeigen wird wohl jeder Staatsanwalt in D zurückweisen und auf eine Privatklage am Landgericht verweisen.
Für Notwegerechte kann man eine Art „Gebühr“ verlangen. Höhe kenne ich nicht. Wird man wohl nicht reich von werden.
Meiner Meinung nach sollten Beschädigungen durch Dritte am Weg von diesen bezahlt werden, z.B ein Anhänger voll steiniges Erdreich oder Schotter zum Verfüllen der Fahrspuren.
Ist aber alles schwer, teuer durchzusetzen. Also drüber hinweg sehen, Weg sperren oder einpflanzen.