Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: So Nov 16, 2025 10:35

Flurrechte im Forst

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
50 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon WE Holzer » So Feb 06, 2022 10:57

Im Wald gibt es meines Wissens
- Wegerechte/Überfahrtsrechte, die im Grundbuch oder in BW im Servitutenbuch stehen.
- man kann sich bei der Befahrung auf Notwegerechte berufen wenn ein anderer Weg wirtschaftlich unzumutbar oder nicht möglich ist.
- Hausfriedensbruch ist eine Straftat bei befriedeten Grundstücken. Wird im Wald nicht der Fall sein. Anzeigen wird wohl jeder Staatsanwalt in D zurückweisen und auf eine Privatklage am Landgericht verweisen.

Für Notwegerechte kann man eine Art „Gebühr“ verlangen. Höhe kenne ich nicht. Wird man wohl nicht reich von werden.

Meiner Meinung nach sollten Beschädigungen durch Dritte am Weg von diesen bezahlt werden, z.B ein Anhänger voll steiniges Erdreich oder Schotter zum Verfüllen der Fahrspuren.

Ist aber alles schwer, teuer durchzusetzen. Also drüber hinweg sehen, Weg sperren oder einpflanzen.
WE Holzer
 
Beiträge: 662
Registriert: Fr Jul 24, 2020 18:11
Wohnort: Baden Württemberg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon langholzbauer » So Feb 06, 2022 11:59

Grundbuchlich ( dinglich) gesicherte Überfahrtsrechte zähle ich zu den ( manchmal unfreiwillig) erlaubten Nutzungen.
Notwegerecht gilt nur nach gerichtlicher Bestätigung in Verbindung mit der Nutzungsgebühr, die in diesem Gerichtsverfahren festgelegt wird.
Privatwege ohne Einwilligung des Besitzers zu zerfahren geht natürlich garnicht.
Deshalb sollte @Forstwirt92 dringend ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn führen.
Dabei bitte freundlich aber bestimmt darauf drängen, dass der Weg im Frühjahr wieder richtig instand gesetzt wird. Die Wasserführung nicht vergessen!
Das Recht ist auf seiner Seite.
Das sollte er auch freundlich gucken lassen.
Dann hat der Nachbar genug Zeit sinnvoll zu reagieren und im Streitfall liegt die Schuld bei ihm.
Jetzt gleich los zu poltern und mit Anwalt und Gericht zu drohen würde aber die Nachbarschaft vergiften....

Bei dem aktuellen Wetter bringt, außer dem eigentlich selbstverständlichen glatt ziehen der Fahrspuren, keine Instandsetzung irgend welche Erfolge.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12741
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Steyrer8055 » Mo Feb 07, 2022 7:41

Hallo!
In A ist die Gesetzeslage wegen den Jagd-Löffel etwas anderst! Die kennen ihre Pflichten u. Anstand,aber setzen sich willkürlich,weil sie meinen das Geld zu haben,darüber hinweg u.glauben der Grund gehört ihnen. Daher meine Ansicht über die Löffel,u.das ist noch ein Kompliment!
Ich bin seit längerem an dem Thema "Flurrecht" schon dran! In der Ausgabe,"waldverband.at vorarlberg/tirol 1/2022" Seite 13 ist die rechtliche Erläuterung!
"Holzbringung über fremden Grund" erläutert,u.das wird in D u.der CH ähnlich sein.
Ich bin der Auffassung,das 1. ist fragen,das 2. ist den Weg wieder instandsetzen,das 3. ist keine Schaden am Bestand machen, das 4. ist,ich will auch später noch ein gutes Wort mit dem Nachbar haben.
Wir haben hier Welche,denen ist es die größte Freude wenn sie es dir möglichst schwer machen,außer sie wüten auf deinem Grund,dann ist alles Normal!
Alles schon erlebt,u.nicht hören sagen!

mfg Steyrer8055
Steyrer8055
 
Beiträge: 3485
Registriert: Mi Nov 09, 2016 13:23
Wohnort: Vorarlberg / Austria
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon ihc driver 94 » Do Feb 24, 2022 19:17

Weis jemand wie ich am einfachsten rausfinde oder wo das steht ob auf dem weg der durch meinen wald geht ein fahrtrecht für irgentjemanden besteht? Weil sonst pflanz ich den zu. Mein vater weis die straße schon immer und der ist mittlerweile 70.... also kann durchaus sein dass da jemand irgentwelche rechte hat. Wo fragt man da? Der weg ist für mich so nicht nutzbar weil der regelmässig zerstört wird
ihc driver 94
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Chris353 » Do Feb 24, 2022 19:27

Grundbuch, das ist die einzige Möglichkeit.
Chris353
 
Beiträge: 1028
Registriert: So Jan 30, 2011 12:32
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon ihc driver 94 » Do Feb 24, 2022 19:59

Muss man da beim notar fragen oder wie kann man einsicht ins grundbuch bekommen?
ihc driver 94
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon FalkeAdi » Do Feb 24, 2022 20:01

Forstwirt92 hat geschrieben:Mein vater weis die straße schon immer ...

Wieso fragst du dann nicht deinen Vater :?: :shock:

Oder weiß der schon nimmer, wer da fahren darf?!

Obacht bei sinnverfälschenden Weglassungen.
FalkeAdi
 
Beiträge: 207
Registriert: Mo Dez 17, 2018 20:40
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon ihc driver 94 » Do Feb 24, 2022 20:05

Wiso was ist da falsch ausgedrückt?
Er weis den weg schon immer. Das heisst die gibts schon länger als er denken kann und er hat sie nicht angelegt.

Kann man nur beim notar einsicht ins grundbuch haben? Kost sowas was? Geht das telefonisch oder per mail iwie schnell und einfach?
ihc driver 94
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon hoizzegg » Do Feb 24, 2022 20:10

Forstwirt92 hat geschrieben:Muss man da beim notar fragen oder wie kann man einsicht ins grundbuch bekommen?


Sofern man keinen eigenen Grundbuchauszug mehr hat, kann man Einsicht im Grundbuchamt ( am Amtsgericht ) machen, aber nur für die Flurnummern bei denen man als Eigentümer eingetragen ist. Fremdschauen geht ned.

Gruß Hoizzegg
Benutzeravatar
hoizzegg
 
Beiträge: 337
Registriert: Mi Dez 05, 2018 15:28
Wohnort: Im Herzen des schönsten Bundesland der Welt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Isarland » Do Feb 24, 2022 20:11

Geh ans Grundbuchamt, gib die Flurnummer an, zahl ein paar Lutscherl, und du weiß Bescheid.
Oder soll das wieder ein 35 Seiten langer, unnützer Faden werden?
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
Isarland
 
Beiträge: 7578
Registriert: Mo Jul 08, 2019 17:37
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon langholzbauer » Do Feb 24, 2022 20:17

Grundbuch sollte klar sein.
Je nach Region gibt es auch bei den Gemeinden noch ein ( unterschiedlich benanntes) Buch, in dem solche Regelungen aus früheren Zeiten ,z.B. aus Schlichtungsverfahren, dokumentiert sind.
Deshalb hieß das bei uns mal Prozess/Reszessbuch.
Aber das ist auch verlustig gegangen worden.
Im Zweifel muss ja derjenige, der drüber will, beweisen können, dass er das auch darf.
Also erstmal die Nutzung verbieten und die Reaktion abwarten, bevor zu gepflanzt wird.

Als Eigentümer hast Du das Recht auf Grundbucheinsicht bzw. Ausdruck des aktuellen Standes gegen eine Bearbeitungsgebühr direkt beim Grundbuchamt.
Dazu braucht es keinen Notar.
Einfach anrufen, und einen Termin machen.
Die sagen dann, wie das geht.
Eigentlich sollte jeder Eigentümer einen Grundbuchauszug vom Stand der Übertragung zuhause haben!
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12741
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon FalkeAdi » Do Feb 24, 2022 20:19

Auch wenn der Weg schon älter ist, als sich dein Vater zurückerinnern kann - hat es den selber nie interessiert, wer da fahren darf?
Komische Verhältnisse ...
FalkeAdi
 
Beiträge: 207
Registriert: Mo Dez 17, 2018 20:40
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon langholzbauer » Do Feb 24, 2022 20:38

Solche einfachen Erdwege gibt es hier auch viele.
Solange damit schonend umgegangen wird ist es auch kein Problem, wenn sie von Nachbarn mit genutzt werden.
Oft geht es ja auf Gegenseitigkeit auch anders rum.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12741
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Westerwälder » Do Feb 24, 2022 21:06

Du musst doch wissen wer da drüber fährt, sowas sieht man doch. Bei mir kann ich fast jede Reifenspur einem bestimmten Waldnachbarn zuordnen (und bin dann meist beruhigt).

Wenn da nie einer gefahren ist dürfte ja auch kein Weg mehr da sein. Ansonsten Notar fragen ob er das mal für dich klären kann.

Westerwälder
Der Westerwald wächst ständig!
Westerwälder
 
Beiträge: 1880
Registriert: So Nov 20, 2005 19:35
Wohnort: Nähe Altenkirchen/Ww.
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Sottenmolch » Do Feb 24, 2022 21:23

Forstwirt92 hat geschrieben:Weis jemand wie ich am einfachsten rausfinde oder wo das steht ob auf dem weg der durch meinen wald geht ein fahrtrecht für irgentjemanden besteht? [...]


Wie schon geschrieben, stehen solche Sachen im Grundbuch. Und zwar nur beim Eigentümer des 'dienenden Grundstückes'. Ist in deinem Grundbuch bei entsprechendem Grundstück nichts eingetragen, besteht auch kein Durchfahrtsrecht!

Halt!
Auch Geh- und Fahrtrechte an anderen Grundstücken sind im Grundbuch eingetragen.
Sottenmolch
 
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
50 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], County654, Det, Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki