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Flurrechte im Forst

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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50 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Flurrechte im Forst

Beitragvon Steyrer8055 » Sa Apr 11, 2020 20:15

Hallo!
Wisst ihr zu welchen Zeiten,man Holz über anderen Grund rücken darf? Ich "ecke" da manchmal etwas an. Es ist mir klar,dass die Wiese geräumt wird,aber ablecken tu ich sie nicht,u.mit dem Hubschrauber hol ich das Holz auch nicht. Einem Nachbar erging es so,sein Holz wollte er jetzt holen,der Besitzer verwehrte es ihm recht unfreundlich,das Gras war noch keine 4cm hoch,es handelt sich um Brennholz,mit der Aussage er möge im Herbst wieder kommen.2.Fall eine 60er Eiche,wollte der Nachbar man möge sie 150m steil den Hang hoch ziehen,bevor man sie durch seinen gepachteten Grund 50m durchrückt,wir warteten ab,bis er weg war.Darum trage ich kein Sackmesser mir würde es bei solchen Aussagen im Sack aufspicken.Bei Schnittholz würde ich die Behörde einschalten.Bei mir kann der Nachbar auch noch bei 15cm drüber.
Es müsste doch Regelungen geben bzw.wo stehen Die.
Ich möchte den ewigen Gestrigegen die Wirklichkeit etwas näher bringen,als Bildungsschub!
Das bürgerliche Gesetzbuch kann es nicht sein.
Wie handhabt ihr das?

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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Falke » Sa Apr 11, 2020 20:36

Mir ist von irgendwelchen, auch zeitlich beschränkten Rechten zum Holzrücken über fremden Grund nichts bekannt.
Ich denke, wenn Holz über eigenen Grund gerückt bzw. beigeseilt werden kann, dann muss es das auch - sollte es noch so viel mühsamer sein, als über fremden Grund.

Steyrer8055 hat geschrieben:... wir warteten ab,bis er weg war

Was heißt das? Bis er nicht mehr vor Ort war - oder bis er gestorben ist?
Manchmal ist das Warten auf die biologische Lösung die bessere Lösung.

Ich hatte immer panische Angst, dass mir beim Fällen wieder ein Baum in das Waldstück vom Nachbarn fällt, der mich gleich nach der Übernahme wegen so was geklagt hat.
Seit er gestorben ist, ist mir das aber nie mehr passiert. Wäre jetzt auch (fast) egal, denn jetzt bewirtschafte ich das Waldstück für die Erbin ... :roll:

Adi
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Sottenmolch » Sa Apr 11, 2020 20:42

Um was geht es denn jetzt genau?
Um das Überfahren landwirtschaftlich genutzter Flächen oder um des Nachbars Flächen im allgemeinen, also auch das Durchfahren des Nachbarwaldes?

Gruß
Sottenmolch
 
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Steyrer8055 » Sa Apr 11, 2020 20:50

Hallo Sottenmolch!
Es geht um die Rückung von Holz über Wiesen der Nachbarn,vom jeweiligen Waldstück,zum nächstgelegenen Weg,meist abwärts!

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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon langholzbauer » Sa Apr 11, 2020 22:00

Das sollte unter Notwegerecht im BGB fallen, wenn's in D. Ist.
D..h. eben auch minnimalste Belastung und Ausgleich der Schäden auf den überfahrenen Flächen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Pinot Grigio » Sa Apr 11, 2020 22:05

langholzbauer hat geschrieben:Das sollte unter Notwegerecht im BGB fallen, wenn's in D. Ist.
D..h. eben auch minnimalste Belastung und Ausgleich der Schäden auf den überfahrenen Flächen.


Soweit mir bekannt ist, kann man sich darauf nur berufen, wenn das Grundstück nicht an das öffentliche Wegnetz angeschlossen ist. Zudem muss er das erst einklagen. Ob dazu die Zeit reicht?
Pinot Grigio
 
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon langholzbauer » Sa Apr 11, 2020 22:11

...und wenn das Grundstück einen Zugang hat, dann ist nachbars Grundstûck tabu!
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon DST » So Apr 12, 2020 6:32

Zur Überschrift:

Rechte im Forst hat man auf eigenen Grundstücken und öffentlichen Wegen.
Auf Nachbargrundstücken hat man keinerlei Rechte,
einzige Ausnahme ist das Notwegerecht, sofern KEINE andere Zufahrtsmöglichkeit besteht, aber auch hier muß man den Besitzer VORHER in Kenntnis setzen, verwehrt er die Überfahrt dann kann man sein Recht vor Gericht geltend machen.
Erst DANN DARF man darüber fahren.

@ Steyrer8055
standen die Bäume auf Deinem Grundstück oder warst du als Selbstwerber unterwegs?

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Steyrer8055 » So Apr 12, 2020 6:59

Hallo DST!
Ich bin u.war als Selbstwerber unterwegs! Auf meine Grundstücke geht überall ein Weg hin. Hab ich 50m unten zum Weg,wird doch niemand 300m durch 3 Waldparzellen sein Holz durchstrecken.
Ein ehemaliger Landwirt mit lw.Schulbildung erklärte mir das so,es geht auf die händische Rückung mit Sappin zurück,der Nachbar muss dich runterlassen,mit allen "schadlosen" Auflagen. Die Frage war über den Zeitraum der Nutzung!

mfg Steyrer8055
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Sottenmolch » So Apr 12, 2020 7:40

@Steyrer

Es wird zwischen Österreich und Deutschland unterschiedliche Auslegungen des Betretungsrechtes/-verbotes geben.
Fremde landw. Flächen darf man in Bayern und wohl auch in Gesamtdeutschland ohne Erlaubnis des Besitzers nicht befahren. Zwischen Aussaat und Ernte (Nutzzeit) ist auch das Betreten zu Fuß verboten.

Gültig für Bayern
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... eSupport=1
Sottenmolch
 
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Hinterwälder » So Apr 12, 2020 8:06

Das Betretungsrecht gilt aber nur zur Erhohlung, nicht zurBewirtschaftung eines anderen Grundstückes. Daher ist es wichtig sich mit Nachbarn gut zu stellen und zu reden. Da gibt es immer welche, die meinen sie haben immer Vorfahrt und nehmen sich alle Rechte raus. Zusätzlicher Aufwand ist keine Begründung. Selber sich immer querlegen, aber bei anderen keine Rücksicht nehmen, die gehören einfach mal eingebremst.

Gruß
Martin
Gruß
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon DST » So Apr 12, 2020 13:35

Steyrer8055 hat geschrieben:Hallo DST!
Ich bin u.war als Selbstwerber unterwegs! Auf meine Grundstücke geht überall ein Weg hin. Hab ich 50m unten zum Weg,wird doch niemand 300m durch 3 Waldparzellen sein Holz durchstrecken.
Ein ehemaliger Landwirt mit lw.Schulbildung erklärte mir das so,es geht auf die händische Rückung mit Sappin zurück,der Nachbar muss dich runterlassen,mit allen "schadlosen" Auflagen. Die Frage war über den Zeitraum der Nutzung!

mfg Steyrer8055


Möglicherweise sind in Ö und D unterschiedliche Rechte und Regelungen.

Bei uns kommt man auch teils nur über Nachbarflächen ans Holz.

Die schadlose Benutzung von fremden Wegen und Gassen wird toleriert.

Einen entasteten Stamm mit der Winde durch den Nachbarwald zur nächstgelegenen Gasse ziehen ist auch kein Problem, solange der Flurschaden minimal bleibt und kein Baum beschädigt wird.

Fremde Wiesen und Waldstücke außerhalb der Wege zu befahren bedarf im Sinne eines guten Nachbarschaftsverhältnisses IMMER vorherige Rücksprache mit dem Eigentümer.

Die meisten Flurnachbarn sind auf ein gutes Miteinander bedacht und dulden es.

Leider gibt es bei Forstunternehmern und Selbstwerbern zu viele schwarze Schafe, die nach dem Motto arbeiten "nach mir die Sintflut"

Da wird dann beim Fällen nicht die Fällrichtung nach dem geringsten Flurschaden festgelegt, sondern gemäß der Faulheit, also der einfachste Weg gewählt.

Da wird dann der Baum mitten in die Nvj gelegt, mitsamt Ästen quer durch den Bestand geschleift, Wurzel- und Rindenschäden verursacht und zuguterletzt im Nachbarwald entastet und der Abfall liegen gelassen.

Das dadurch böses Blut entsteht ist Sonnenklar.

Meist sieht der geschädigte Eigentümer den Schaden erst später, nachdem Unternehmer oder Selbstwerber bereits über alle Berge sind.
Er hat dann nur Schaden und Ärger.

Während der Forstunternehmer nach Fm bezahlt wird und aufgrund der Gewinnmarge so handelt macht es der Selbstwerber aus Faulheit, Unerfahrenheit oder nicht vorhandener passender Forstausrüstung.

Wenn der Selbstwerber Anfang April über eine fremde Wiese Rücken will dann hat er den ganzen Winter verpennt.
Zumal der Wiesenpächter die Überfahrt netterweise erlaubt hat,
aber halt außerhalb der Vegetationsperiode, also wieder ab Herbst.

Wenn man dann trotz Verbot über die fremde Fläche rückt dann braucht man sich nicht wundern wenn die Selbstwerber einen schlechten Ruf bekommen und dementsprechend immer weniger Überfahrten geduldet oder erlaubt werden.

@Steyrer8055,
Ist nicht gegen dich persönlich,
es gibt auch viele Forstunternehmer und Selbstwerber die Vorbildlich arbeiten.
Aber die Rücksichtslosen sorgen für den schlechten Ruf ALLER.
Und ALLE müssen dann darunter leiden.


Hatte vor Wochen nen Harvester da wegen Sturmschäden.
Der Volldepp von Fahrer schmeißt die noch stehenden Bäume auf die Lichtung welche mit Einzelschutz bepflanzt ist.

Mehrere Pflanzen und Einzelschutz hinüber und stehende Bäume haben starke Rindenverletzungen.

Vor der Lichtung ist die Gasse!!!

Von da hätte er die Bäume aus dem Bestand heraus auf die Freifläche Fällen können.

Zu Faul zum rangieren!!

Dann legt er die Abschnitte nicht an den Weg sondern mitten in den Bestand damit der Forwarder nochmal mitten durch die aufgeweichte Fläche pflügt.

Diese Hirnlosen Deppen brauch ich nicht mehr auf meinem Grund.


Andererseits hatte ich zweimal Selbstwerber aus dem Bekanntenkreis.
Die fragten wo sie die Haufen mit den Ästen hinschichten sollen.
Als ich sagte - außerhalb der Wege einfach alles an Ort und Stelle liegen lassen - waren die ganz erstaunt.
Beide haben alles Vorbildlich hinterlassen.


@ Steyerer,
bei deinen genannten Beispielen deines Bekannten kennt man deren Verhältnis und die Hintergründe nicht.
Ich als unparteiischer Leser würde aber dem Grundstückseigentümer nicht pauschal den schwarzen Peter zuschieben.

So wie man in den Wald ruft so hallt es zurück.

Wenn Ich über ein fremdes Grundstück fahren will dann bin ich der Bittsteller, dessen bin Ich mir dann auch bewußt.
In umgekehrten Fall erwarte ich das gleiche.

Gruß Daniel
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon manofstihl » So Apr 12, 2020 15:18

Wir hatten die Situation vergangene Holzsaison - der Nachbar lagert sein Holz ungefragt in unserem Wald- zwischen zwei großen Eichen aufgetürmt.
ergo musste er auch in unserem Wald rangieren - mit entsprechenden Flurschäden.
Konsequenzen ? Keine -"reg dich halt net so auf, wo gehobelt wird"... JA, ich weiß, da arbeitet jemand mit Holz!
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon lanz1706 » So Apr 12, 2020 19:07

Hallo,

ich würde im April nicht mal meine eigenes Holz über meine eigenen Wiesen rücken wo ich im Sommer Heu für meine Tiere machen möchte. Das der gute Mann das nicht möchte ist doch ganz normal, wenn über eine Wiese Holz gerückt wird bleiben immer Rückstände von Rinde oder kleinen Ästen im Gras hängen. Diese Rückstände kann man selbst wenn man es möchte nicht alle entfernen es bleibt immer etwas liegen und diese werden dann bei der Heuernte mit aufgenommen und später an die Tiere verfüttert was bestimmt nicht so gut ist.
Ich denke es wird eine Überfahrt verweigert weil es der falsche Zeitpunkt ist, nach der Heuernte im Herbst oder Winter gibt es keinen Grund es zu verweigern.
Gruß Lanz 1706
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Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Obelix » So Apr 12, 2020 19:38

Das Thema ist, wie wir in den Beiträgen zuvor sehen, sehr emotional. Die Land- und Forst-
wirte stehen heute unter enormen finanziellen und familiären Druck und sind wenig
souverän. Aus kleinsten Nichtigkeiten wird ein riesen Ei gemacht. Gleichzeitig sind aber
auch einige extrem unverschämt, unbeschreiblich dreist-frech, verhalten sich wie Sau und
finden das noch cool.

Man sollte es sachlich sehen, wie "langholzbauer" schildert:
langholzbauer hat geschrieben:Das sollte unter Notwegerecht im BGB fallen, wenn's in D. Ist.
D..h. eben auch minnimalste Belastung und Ausgleich der Schäden auf den überfahrenen
Flächen.


Beim ungefragten befahren von fremden Grundstücken kommt es immer wieder zu ganz
schlimmen Fällen von "Bauernschläue". Sowohl beim Grundstückseigentümer als auch
beim Nachbarn, der darüber rückt. Das muss nicht sein und braucht niemand.

Fragt einfach vorher und gut ist's!
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