Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: So Nov 16, 2025 10:36

Flurrechte im Forst

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
50 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon yogibaer » Do Feb 24, 2022 22:16

Ich bin mit meinen Waldnachbarn auf eine friedliche Koexistenz angewiesen. Unsere Grundstücke sind jeweils in Feld- und Waldteilstücke geteilt. Im Bereich der Feldstücke ist der Weg herausgemessen, d. h. ein öffentlicher Weg (Sackgasse) im Waldbereich verläuft die Grenze in der Mitte des Weges. Bei beiden Grundstücken sind keine Lasten bezüglich der Wegnutzung im Grundbuch eingetragen. Wenn sich einer von uns querstellt, müssten wir uns einen einspurigen Trecker zulegen oder den Weg verbreitern. Keine Ahnung, warum das früher so vermessen wurde. Vielleicht hing es mit der "Ablieferungspflicht" für landwirtschaftliche Produkte zusammen, die ja auf die Flächengröße und Bewirtschaftungsart bezogen war.
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4353
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Steyrer8055 » Fr Feb 25, 2022 6:57

Hallo Forstwirt92!
Setzt man es zu,dann kommen die Probleme! Entweder die Anderen fahren einfach drüber,u.zerstören dir alles,oder gehen von dem aus,da sind wir immer gefahren! Selbst dein Vater weis nichts anderes! Du weist doch welche Waldbesitzer den Weg nutzen,alle die nach dir kommen?
Stört dich der Weg in deinem Wald?

mfg Steyrer8055
Steyrer8055
 
Beiträge: 3485
Registriert: Mi Nov 09, 2016 13:23
Wohnort: Vorarlberg / Austria
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon agri10 » Fr Feb 25, 2022 7:21

WE Holzer hat geschrieben:Im Wald gibt es meines Wissens
- Wegerechte/Überfahrtsrechte, die im Grundbuch oder in BW im Servitutenbuch stehen.
- man kann sich bei der Befahrung auf Notwegerechte berufen wenn ein anderer Weg wirtschaftlich unzumutbar oder nicht möglich ist.
- Hausfriedensbruch ist eine Straftat bei befriedeten Grundstücken. Wird im Wald nicht der Fall sein. Anzeigen wird wohl jeder Staatsanwalt in D zurückweisen und auf eine Privatklage am Landgericht verweisen.

Für Notwegerechte kann man eine Art „Gebühr“ verlangen. Höhe kenne ich nicht. Wird man wohl nicht reich von werden.

Meiner Meinung nach sollten Beschädigungen durch Dritte am Weg von diesen bezahlt werden, z.B ein Anhänger voll steiniges Erdreich oder Schotter zum Verfüllen der Fahrspuren.

Ist aber alles schwer, teuer durchzusetzen. Also drüber hinweg sehen, Weg sperren oder einpflanzen.

ein " Notwegerecht" muss man vor Gericht erstreiten ! Interessant wie Du schreibt , ich denke, ich vermute, ich kenne das nicht, Unwissenheit Schütz vor Strafe nicht , ich kann nur alle Grundstücksbesitzer dazu aufrufen sich von solchen wie "WE Holzer" nichts gefallen zu lasen, sondern solchen klar die Regeln aufzuzeigen, bei einen Rechtsstreit muss immer der Verlierer Zahlen, deshalb solche ruhig anzeigen !! wie haben ja schon ca. 35 Jahre eine Rechtsschutzversicherung ,immer die die gleiche Versicherung , und das wissen auch mein Nachbaren deshalb haben wie keine Probleme mit Nachbaren !
Benutzeravatar
agri10
 
Beiträge: 972
Registriert: Di Feb 16, 2021 9:19
Wohnort: Hochfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon DST » Fr Feb 25, 2022 12:53

Wenn man mit den Nachbarn gut auskommt, dann liegt's an den Menschen, und nicht an einer Rechtschutzversicherung.

Und wenn man bei einer Streitigkeit "Recht" hat, dann brauchts auch keine Versicherung.

Ich kann Leute nicht ausstehen die gleich mit Rechtschutzversicherung und Anwalt drohen.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
DST
 
Beiträge: 2771
Registriert: Fr Dez 19, 2014 17:50
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Flurrechte im Forst

Beitragvon Isarland » Fr Feb 25, 2022 15:07

Wir haben und hatten noch nie eine Rechtsschutzversicherung. Nur einmal wollte mich einer bescheissen. Ein Brief eines xbeliebigen Anwalts hat das Thema beendet.....kostete 135,85 €.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
Isarland
 
Beiträge: 7578
Registriert: Mo Jul 08, 2019 17:37
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
50 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], County654, Det, Google Adsense [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki