Ich bin mit meinen Waldnachbarn auf eine friedliche Koexistenz angewiesen. Unsere Grundstücke sind jeweils in Feld- und Waldteilstücke geteilt. Im Bereich der Feldstücke ist der Weg herausgemessen, d. h. ein öffentlicher Weg (Sackgasse) im Waldbereich verläuft die Grenze in der Mitte des Weges. Bei beiden Grundstücken sind keine Lasten bezüglich der Wegnutzung im Grundbuch eingetragen. Wenn sich einer von uns querstellt, müssten wir uns einen einspurigen Trecker zulegen oder den Weg verbreitern. Keine Ahnung, warum das früher so vermessen wurde. Vielleicht hing es mit der "Ablieferungspflicht" für landwirtschaftliche Produkte zusammen, die ja auf die Flächengröße und Bewirtschaftungsart bezogen war.
Gruß Yogi