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Forstkran mit Anhängekupplung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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55 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon WaldbauerSchosi » Sa Sep 22, 2012 7:49

Unser "alter Schwede" hat recht!
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon waldtom » Sa Sep 22, 2012 17:23

Hallo Fiat

Schau mal meinen Beitrag auf Bilder Forstarbeiten Seite 1047 an:http://www.landtreff.de/post876889.html#p876889
Ich besitze seit Juni dieses Jahres den Scheifele SF 5000 Klassik mit Anhängerkupplung.
An den Kran darf ein 8 Tonnen Anhänger mit 1200 kg Stützlast angehängt werden.

Bis jetzt bin ich damit sehr zufrieden
Zuletzt geändert von waldtom am Sa Sep 22, 2012 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße aus Unterfranken
Tom
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon waldtom » Sa Sep 22, 2012 17:51

Hallo Obelix
Vielleicht kannst du dir jetzt vorstellen, dass man an dem Kran einen 8 t Anhänger auf öffentlichen Straßen mitführen kann, hier ist die ABE von meinem Forstkran mit AHK:
Dateianhänge
ABE AHK Forstkran k.jpg
ABE AHK Forstkran k.jpg (40.58 KiB) 3123-mal betrachtet
Viele Grüße aus Unterfranken
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Obelix » Sa Sep 22, 2012 20:56

waldtom hat geschrieben:Hallo Obelix
Vielleicht kannst du dir jetzt vorstellen ...

Ja, kann ich. Da haben wir drauf gewartet.

Meines Verständnisses nach ist das aber keine ABE, sondern ein Gutachten, mit dem Du zum TÜV und eine Einzelabnahme durchführen lassen mußt. Erst dann kannst Du losfahren.

Aber, sei's drumm. Hätte nicht gedacht, dass so etwas auf Grund der bestehenden Vorschriften geht. Man lernt nie aus.

Grüße
Obelix
 
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon pfälzer » Mo Sep 24, 2012 9:42

hallo Waldtom,

mach doch bitte ein Bild wie du die Drei-Punktaufnahme der Zugmaschine mechanisch fixiert hast .
Und welche Zugmaschine verwendest du ?

Gruß Ferdinand
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon waldtom » Mo Sep 24, 2012 12:04

Hallo Ferdinand

Mit dem Bild kann es etwas dauern, ich denke dass wir den Kran erst wieder im November anhängen.
Ich habe einen Renault 751 4S, dieser hat ein Zugpendel. an diesem habe ich mit einem großen Schäkel eine Kette mittig befestigt, deren beide Enden auch mit Schäkeln am Kran an der Unterlenkeraufnahme angeschraubt ist.
Dann hebe ich den Kran mit der Heckhydraulik soweit an, bis beide Kettenenden gespannt sind. Das ist alles.
Viele Grüße aus Unterfranken
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon pfälzer » Di Sep 25, 2012 20:15

Hallo Waldtom,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist er nur gegen weiteres ausheben mechanisch fixiert gegen ablassen ist der Kran mit Anhängerkupplung nur hydraulisch fixiert ?

Gruß Ferdinand
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon waldtom » Do Sep 27, 2012 13:39

Hallo Ferdinand

Fast genau richtig verstanden. Ohne Anhängerkupplung ist der Kran nur gegen hochheben gesichert. Ich kann ihn soweit es die Kette zulässt, ablassen.
Wenn das Zugmaul des Krans in das Schlepperzugmaul eingesteckt ist, ist die Heckhydraulik nur noch in geringen Ausmaß hoch und runter fahrbar.

Bilder folgen so bald als möglich!
Viele Grüße aus Unterfranken
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon pfälzer » Do Sep 27, 2012 23:33

@Waldtom

dann dient also das Zugmaul (Öse) vom Kran als mechanische Fixierung wie es in dem Gutachten von Scheifele gefordert wird :roll:

haste eigentlich schon mal 1200 Kg Stützlast auf die Anhängerkupplung vom Kran in Fahrposition gegeben um zu sehen was die Vorderachse vom Renault macht ? :klee:

Gruß Ferdinand
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon waldtom » Fr Sep 28, 2012 7:59

Hallo Ferdinand

Das Kranzugmaul hat etwas Spiel im Kran und dient deshalb nicht als Verstrebung im Sinne de Gutachtens, obwohl mit eingehängtem Zugmaul der Hubweg der Heckhydraulik deutlich begrenzt ist.
Deshalb habe ich die Kette angebracht.

Ich habe die Stützlast nicht gemessen, aber am 700 kg Kran hatte ich meinen 6 t Einachskipper mehrfach voll mit frischem Brennholz angehängt und die Fuhre lies sich ohne Probleme
zum 8 km entfernten Lagerplatz steuern. Allerdings muss ich erwähnen, dass mein Schlepper einen Frontlader hat und deshalb mehr Gewicht auf er VA ist.
Außerdem wird der Kran in Transportstellung über die Kabine gedreht und am FL fixiert. Das bringt zusätzlich Gewicht nach vorne.
Viele Grüße aus Unterfranken
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Obelix » Fr Sep 28, 2012 21:05

Ich halte die ganze Angelegenheit immer noch für höchst bedenklich, weil die Komplexität der Voraussetzungen für die Zulässigkeit für einen Laien nicht zu überblicken ist. Wie wird die Traktorhaftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls reagieren? Wird der Versicherungsschutz im Ernstfall belastbar sein?
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Kormoran2 » Fr Sep 28, 2012 23:01

Aufgrund des extrem verschärften Wettbewerbs auch in der Versicherungsbranche kann man sich die Reaktion einer Versicherung auf Obelix´zwei letzte Fragen an den eigenen Fingern abzählen. Ergebnis: "Wir zahlen nix! Verklag uns doch...."
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Djup-i-sverige » Sa Sep 29, 2012 6:38

Aufgrund des extrem verschärften Wettbewerbs auch in der Versicherungsbranche kann man sich die Reaktion einer Versicherung auf Obelix´zwei letzte Fragen an den eigenen Fingern abzählen. Ergebnis: "Wir zahlen nix! Verklag uns doch...."


Na, das machen die auch wenn es sich um Schäden handelt die nix mit veränderten Fahrzeugen/Maschinen zu tun haben...Deshalb stellt sich ja manchmal die Frage, braucht man ne Versicherung, die im Fall des Falles eh nicht zahlt? :mrgreen:

Ich halte die ganze Angelegenheit immer noch für höchst bedenklich, weil die Komplexität der Voraussetzungen für die Zulässigkeit für einen Laien nicht zu überblicken ist. Wie wird die Traktorhaftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls reagieren? Wird der Versicherungsschutz im Ernstfall belastbar sein?


Wenns offiziell abgenommen ist, was sollen sie groß sagen, ausser das was Kormoran oben geschrieben hat?Wie geschrieben, es liese eine ganze Litanei aufzählen, von Sonderabnahmen, und Ausnahmen von Regeln bei Zulassungen.(Was machst du bei nem Opel Speedster, Frontalcrash ,wenn dir der Andere reingefahren, aber behauptet dich nicht gesehen zu haben, weil deine Scheinwerfer zu tief waren(Unterkante gut unter 500mm)?(Sorry für dieses ewig gleiche Beispiel, aber da weiß ich es halt sehr genau, genauso weiß ich das es Ausnahmen für vordere Blinkerhöhen gibt, die auch gut und normalen Höhen liegen).Ist aber unrelevant, solange ein offizielle Abnahme vorliegt. Ist z.B: so, du baust dir an deinen Traktor vorne wesentlich breitere Räder, und ein TÜV Mensch trägt dir das ein (Ohne ABE ohne GUTACHTEN per Einzelabnahme), hast du im Fall des Falles auch kein Problem (ausser körperliche Schäden), weil der TÜV Ingenieur das verantworten muss..
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon waldtom » Sa Sep 29, 2012 19:41

P7310002k.JPG
P7310002k.JPG (134.71 KiB) 2232-mal betrachtet
Hier ein Foto von der ganzen Fuhre mit dem Kran in Transportstellung.
Damit klarer wird, dass sich der Schlepper mit dem Einachser ohne Probleme lenken und fahren lässt.
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