Hi
hab beim surfen im Internet eine Problem Lösung für einige Hobbyholzer gefunden. Und zwar bietet Scheifele Forsttechnik eine Anhängerkupplung für Forstkräne mit ABE für Ein- und Zweiachsanhänger.
http://www.scheifele.de/index.php?id=forstkran
Aktuelle Zeit: Do Nov 20, 2025 18:44
Moderator: Falke
Da gab es konkrete gesetzlich Vorschriften bzgl. dem was geht. Ich glaube nicht, dass sich das über eine ABE aushebeln läßt.
Djup-i-sverige hat geschrieben:Da gab es konkrete gesetzlich Vorschriften bzgl. dem was geht. Ich glaube nicht, dass sich das über eine ABE aushebeln läßt.
Eine ABE wird anhand der vorhandenen gesetzlichen Vorschriften erstellt...und hebelt sie nicht aus...
Wie soll das - bezüglich dem vom Themenstarter genannten Sachverhalt - gehen? Dreipunktkran leichter wie 400 kg? Anhänger 8 to. ?
Hallo,
darf ich an meiner 3-Punktseilwinde mit integrierter Anhängekupplung einen Anhänger ziehen?
Soweit meine bisherigen Recherchen:
* bis 25 km/h
* 2-Achs-Drehschemel-Anhänger mit Auflaufbremse bis max 1,25-faches zul. GG des Traktors, max. 5 to.
* Einachs oder Tandemänhänger ist nicht zulässig. (da Gesetzestext von Abstützräden spricht, die i.d.R. bei Seilwinden unüblich sind)
* Heckanbaugerät (Seilwinde) darf max 400 kg wiegen. (die ordentlichen Winden sind i.d.R. schwerer)
* Schwerpunkt des Heckanbaugerätes darf nicht mehr wie 600 mm von der Ackerschinenlagerung weg sein. (i.d.R. bei Seilwinden gegeben)
In der Praxis habe ich aber im Straßenverkehr schon größere Kipperanhänger gesehen, die an Holzhackern gezogen wurden. Gut die waren nicht 3-Punkt, sondern deichselgezogen und gelten damit wohl als normaler Anhänger? Aber gebremst sind die Hacker doch nicht?
Wer hat Links zu aktuellen DLG-Merkblättern oder zu StVZO, wo das rechtsverbindlich nachzulesen ist?
Grüße
Obelix
Djup-i-sverige hat geschrieben: ... Wo liest du raus "Dreipunktkran leichter wie 400 kg? ...
Djup-i-sverige hat geschrieben: ... Und manchen genügen 8to Anhänger, oder wie meinst du das? ...
Und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften kann ich mir nicht vorstellen, dass es einen Forstkran mit Anhängekupplung, mit der Du am öffenltichen Verkehr teilnehmen kannst, geben kann. Und der gegenteilige Beweis wurde bisher auch, vermutlich aus gutem Grund, hier im Thread nicht veröffentlicht.
) hat ist es zulässig ,im Rahmen der in der ABE festgehaltenen Bedingungen, wenn man stur Gesetzestexten nachgeht darfst du auch jedem Opel Speedster die Zulassungplakete entfernen weil die Karren den Gesetzestexten widersprechen...Die Betriebserlaubnis nach (§ 19 StVZO) ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.
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