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Forstkran mit Anhängekupplung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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55 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Fiat500DT » Do Mai 31, 2012 10:51

Hi
hab beim surfen im Internet eine Problem Lösung für einige Hobbyholzer gefunden. Und zwar bietet Scheifele Forsttechnik eine Anhängerkupplung für Forstkräne mit ABE für Ein- und Zweiachsanhänger.
http://www.scheifele.de/index.php?id=forstkran
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon pfälzer » Do Mai 31, 2012 12:07

Hi Fiat,

ist das sicher mit dem Einachsanhänger ?

Gruß Ferdinand
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Fiat500DT » Do Mai 31, 2012 12:18

Zitat von der Seite:Kran-Anhängesystem mit ABE

"Zur bei Scheifele gibt es eine patentrechtlich geschützte Anhängekupplung für Scheifele Dreipunkt-Kräne. Mit dieser Anhängekupplung dürfen gebremste Lasten bis 8 t direkt an den Kran angehängt werden.
So kann der kranführende Traktor beispielsweise einen Ein- oder Zweiachskipper bzw. Solo-Rückewagen mit voller Straßenzulassung selbst mitführen.
Dies bringt erhebliche Zeit- und Geldersparnisse. "
http://www.scheifele.de/
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon pfälzer » Do Mai 31, 2012 12:38

Danke,

ich habe es jetzt auch gefunden ..........
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Kugelblitz » Do Mai 31, 2012 13:08

mit Sicherheit auch nur in Verbindung mit einen Scheifle Forstkran.
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon charly0880 » Do Mai 31, 2012 14:17

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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Heuer » Do Mai 31, 2012 14:48

Das an einem Dreipunktgerät ein Zentralachsanhänger (Einachs- bzw Tandemanhänger) zulässig ist, wäre mir neu. Bei Düngerstreuern und Forstseilwinden kenne ich das, aber mit der Einschränkung Drehschemelanhänger und max. 5to.
Ich werde das abklären und berichten.
Grüße
F
Grüße
der Heuer
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon schlossapfel » Fr Jun 01, 2012 10:16

Hab das schon vor ein paar Monaten geklärt mit Scheifele:
Stützlast 1200kg, AHK kostet ~1.000€ Aufpreis auf Kran. Gesamtangebot war wirklich sehr gut für den SF-5000 Klassik.
Anbei ein Foto aus dem Katalog, da sieht man, dass die AHK ins Zugmaul durchgeführt ist.
Dateianhänge
ScheifeleAHK.jpg
ScheifeleAHK.jpg (345.4 KiB) 9965-mal betrachtet
Gruß
Schlossapfel
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....im "Forums-Urlaub"
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon pfälzer » Fr Jun 01, 2012 14:20

die ABE für die Anhängerkupplung mit 1200 kg Stützlast würde ich gerne mal sehen allerdings nicht nur die ABE der Anhängerkupplung sondern auch der Konstruktion mit durchführung und Zugöse ....
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Obelix » Sa Jun 09, 2012 16:48

In der Tat, die ABE für die komplette Konstruktion (nicht nur für die Kupplung selbst) würde ich auch gern sehen.

Wir hatten schon mal früher das Thema "Anhängekupplung" an 3-Punktseilwinde. Da gab es konkrete gesetzlich Vorschriften bzgl. dem was geht. Ich glaube nicht, dass sich das über eine ABE aushebeln läßt.

So wie User "Heuer" habe ich das auch in Erinnerung: max 5,0 to. als Drehschemel, 3-Punkt-Anbaugerät nicht schwerer wie 400 kg, usw.
Einachs ging überhaupt nicht.

Einfach mal in den Tiefen des Forums suchen. Die gesetzlichen Auflagen waren da auch verlinkt.

Grüße
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Djup-i-sverige » Sa Jun 09, 2012 16:53

Da gab es konkrete gesetzlich Vorschriften bzgl. dem was geht. Ich glaube nicht, dass sich das über eine ABE aushebeln läßt.


Eine ABE wird anhand der vorhandenen gesetzlichen Vorschriften erstellt...und hebelt sie nicht aus...
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Obelix » So Jun 10, 2012 9:43

Djup-i-sverige hat geschrieben:
Da gab es konkrete gesetzlich Vorschriften bzgl. dem was geht. Ich glaube nicht, dass sich das über eine ABE aushebeln läßt.


Eine ABE wird anhand der vorhandenen gesetzlichen Vorschriften erstellt...und hebelt sie nicht aus...


Wie soll das - bezüglich dem vom Themenstarter genannten Sachverhalt - gehen? Dreipunktkran leichter wie 400 kg? Anhänger 8 to. ?
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Djup-i-sverige » So Jun 10, 2012 10:07

Wie soll das - bezüglich dem vom Themenstarter genannten Sachverhalt - gehen? Dreipunktkran leichter wie 400 kg? Anhänger 8 to. ?


Wo liest du raus "Dreipunktkran leichter wie 400 kg?" :? Der Kran stütz sich ja nicht auf das Anhängemaul...
Und Manchen genügen 8to Anhänger, oder wie meinst du das?

Du meinst diesen Thread?

anhanger-an-3-punktseilwinde-mit-ahk-t58606.html

Hallo,

darf ich an meiner 3-Punktseilwinde mit integrierter Anhängekupplung einen Anhänger ziehen?

Soweit meine bisherigen Recherchen:
* bis 25 km/h
* 2-Achs-Drehschemel-Anhänger mit Auflaufbremse bis max 1,25-faches zul. GG des Traktors, max. 5 to.
* Einachs oder Tandemänhänger ist nicht zulässig. (da Gesetzestext von Abstützräden spricht, die i.d.R. bei Seilwinden unüblich sind)
* Heckanbaugerät (Seilwinde) darf max 400 kg wiegen. (die ordentlichen Winden sind i.d.R. schwerer)
* Schwerpunkt des Heckanbaugerätes darf nicht mehr wie 600 mm von der Ackerschinenlagerung weg sein. (i.d.R. bei Seilwinden gegeben)

In der Praxis habe ich aber im Straßenverkehr schon größere Kipperanhänger gesehen, die an Holzhackern gezogen wurden. Gut die waren nicht 3-Punkt, sondern deichselgezogen und gelten damit wohl als normaler Anhänger? Aber gebremst sind die Hacker doch nicht?

Wer hat Links zu aktuellen DLG-Merkblättern oder zu StVZO, wo das rechtsverbindlich nachzulesen ist?

Grüße
Obelix


Oder Den hier:
anhanger-an-seilwinde-t36956.html

Du übersiehst aber das ja die Stange zum Zugmaul durchgeführt ist, somit sich eine Abstützung der Zug/Drucklasten in waagrechter Richtung ergibt, und auch das oft hochschieben des (3-Punkt) Gerätes nicht möglich ist...
Wie gesagt ,eine ABE wird anhand von gesetzlichen Vorschriften erstellt, und wenn Scheifele die erfüllt hat, dann wird halt der Rahmen so ausgelegt soweit die Vorschriften erfüllt sind, ohne Abstützung zum Zugmaul, würde es wohl so sein, wie du das beschrieben hast.
(Ausserdem kenn ich sogar aus dem PKW Bereich genug Beispiele wo Vorschriften nicht eingehalten werden, und die Autos trotzdem auf die Strasse dürfen. Opel Speedster, Scheinwerferunterkante (serienmässig) weit unter 500mm ,eigentlich nicht zulässig)
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Obelix » Fr Sep 21, 2012 21:04

Djup-i-sverige hat geschrieben: ... Wo liest du raus "Dreipunktkran leichter wie 400 kg? ...

Lt. Gesetzestext darf das Dreipunktanbaugerät selbst nicht mehr wie 400 kg wiegen.

Djup-i-sverige hat geschrieben: ... Und manchen genügen 8to Anhänger, oder wie meinst du das? ...

Lt. Gesetzestext darf es a.) nur ein Drehschemelanhänger sein der zudem b.) nicht mehr wie 5 to. wiegt.


Ferner muß es sich bei der Anhängekupplung um eine zugelassene Kupplung mit Typenschild handeln (Ringfelder, Rockinger usw.) und nicht um eine sogenannte Rangierkupplung, mit der Du eigentlich gar nicht auf die Straße darfst.


Und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften kann ich mir nicht vorstellen, dass es einen Forstkran mit Anhängekupplung, mit der Du am öffenltichen Verkehr teilnehmen kannst, geben kann. Und der gegenteilige Beweis wurde bisher auch, vermutlich aus gutem Grund, hier im Thread nicht veröffentlicht.
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Re: Forstkran mit Anhängekupplung

Beitragvon Djup-i-sverige » Sa Sep 22, 2012 7:19

Und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften kann ich mir nicht vorstellen, dass es einen Forstkran mit Anhängekupplung, mit der Du am öffenltichen Verkehr teilnehmen kannst, geben kann. Und der gegenteilige Beweis wurde bisher auch, vermutlich aus gutem Grund, hier im Thread nicht veröffentlicht.


Wenn das Ding ne ABE (Allgemeine BETRIEBS erlaubnis- http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
Die Betriebserlaubnis nach (§ 19 StVZO) ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.
) hat ist es zulässig ,im Rahmen der in der ABE festgehaltenen Bedingungen, wenn man stur Gesetzestexten nachgeht darfst du auch jedem Opel Speedster die Zulassungplakete entfernen weil die Karren den Gesetzestexten widersprechen...
ABE werden von den Behörden ausgestellt...nur mal so..
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