Ackersau hat geschrieben:Die Regelungen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. In Hessen bekommt man weiterhin 2/3 der Tierkörperbeseitigungskosten erstattet.
Warum es Abzocke sein soll, wenn jemand pünktlich die Rechnung bezahlt haben möchte erschließt sich mir noch nicht.
Den Betrag als sofort fällig auszuweisen mit dem HInweis: "zahlbar sofort", wenn der Gesetzgeber ein 3-wöchiges Zahlungsziel vorgibt, das ja weiter unten auch angeführt war, empfinde ich schon als Abzocke. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, haben sich an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zahlungsfristen zu halten. Nur gut für diesen Laden, dass der Gesetzgeber die für die Entschädigungszahlungen vorgesehenen Zahlungsfristen ganz langfristig gestaltet hat.