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Frage zur Tierseuchenkasse

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34 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Frage zur Tierseuchenkasse

Beitragvon DWEWT » Di Mär 07, 2023 9:23

Ackersau hat geschrieben:Die Regelungen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. In Hessen bekommt man weiterhin 2/3 der Tierkörperbeseitigungskosten erstattet.
Warum es Abzocke sein soll, wenn jemand pünktlich die Rechnung bezahlt haben möchte erschließt sich mir noch nicht.


Den Betrag als sofort fällig auszuweisen mit dem HInweis: "zahlbar sofort", wenn der Gesetzgeber ein 3-wöchiges Zahlungsziel vorgibt, das ja weiter unten auch angeführt war, empfinde ich schon als Abzocke. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, haben sich an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zahlungsfristen zu halten. Nur gut für diesen Laden, dass der Gesetzgeber die für die Entschädigungszahlungen vorgesehenen Zahlungsfristen ganz langfristig gestaltet hat. :wink:
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Re: Frage zur Tierseuchenkasse

Beitragvon T5060 » Di Mär 07, 2023 13:22

Auch so eine Organisation die man auf den HVL verschmelzen könnte, um Doppelstrukturen zuvermeiden.
Nach 40 Jahren Grün mit Irgendwas in Hessen gibt es hier so gut wie keine Tierhaltung mehr.
Ungerechterweise müssen die BIO Schnullies den gleichen Beitrag entrichten, wie die Landwirte die ordentlich wirtschaften.
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Re: Frage zur Tierseuchenkasse

Beitragvon Landwirt 100 » Di Mär 07, 2023 13:46

"Fällig sofort" heißt, nur dass die Rechnung,wie fast jede andere Rechnung auch, sofort fällig ist. Das heißt grundsätzlich, dass die Zahlungsfrist 30 Tage beträgt es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Das heißt nicht, dass du sofort zur Bank rennen musst und überweisen musst. ;-)
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Re: Frage zur Tierseuchenkasse

Beitragvon T5060 » Di Mär 07, 2023 14:09

Aus der Erwiderung einer Behörde auf einen Bescheid, der beim VerwG beklagt wird:

Insbesondere stellt der Passus „mit sofortiger Wirkung“ lediglich einen unselbstständigen Annex dar, da in den Vorlagen der Verwaltung regelmäßig eine Zeitangabe bzw.
ein Datum mit einer Maßnahme verbunden ist.
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