Clemens hat geschrieben:Cent hat geschrieben:Clemens hat geschrieben:Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die "Blockierer" Genossen = Miteigentümer der Molkerei waren. Somit klagen eigentlich die Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber. in Deutschland ist alles möglich.
Gruß Clemens
Nein, Clemens hier klagt die öffentl. Sicherheit und Ordnung gegen Störer der selben. Als Beamter einer deut. Kommune müsstest du das wissen, wo der Unterschied zw. Zivil und Strafrecht ist.
Hallo,
wenn ich die Zufahrt "meines" Betriebes" zustelle, wo bitte ist hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört?
Das ist mir zu hoch.
Gruß Clemens
Mir schon lange klar, daß den städtischen Bediensteten, der Begriff "Nötigung" und "Nötigung im Amt" unbekannt ist.
Clemens, allzu oft wird von euch ja immer gesagt z.B. Wenn du der Stadt nicht das Grundstück verkaufst, dann kriegst du für dein Stall keine Genehmigung!". Fakt : Das ist ne Straftat !